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Vorbemerkung
Diese Information ist die Zusammenfassung der bisherigen DGUV Regel 101-016 "Dacharbeiten" (bishger BGR 203) und DGUV Regel 101-020 "Zimmer- und Holzbauarbeiten" (bisher BGR 214). Die Inhalte der Regeln wurden in dieser Information entsprechend den Neuerungen im staatlichen Regelwerk und im Regelwerk der Unfallversicherungsträger aktualisiert.
Diese Information gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Baustellenverordnung (BaustellV), den Arbeitsstättenregeln (ASR), den Regelungen der Unfallversicherungsträger und zu einschlägigen Normen, die bei der Ausführung der Arbeiten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.
Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Impressum
| Herausgegeben von: |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Tel.: 030 288763800 Fax: 030 288763808 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de |
| Sachgebiet: |
"Hochbau", Fachbereich "Bauwesen" der DGUV. |
| Ausgabe: |
Oktober 2015 |
| Satz und Layout: |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Medienproduktion |
| Bildnachweis: |
Fotos: © sculpies/iStockphoto |
| Copyright: |
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. |
| Bezug: |
Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p201054 |
1 Anwendungen dieser Information
1.1 Anwender
Diese Information wendet sich hauptsächlich an Unternehmer,...