Zusammenfassung

 
Begriff

Rund 3 Mio. Menschen arbeiten in Deutschland überwiegend oder zeitweise im Freien. Vor allem Beschäftigte im Baugewerbe (z. B. Dachdecker, Straßenbauer), in der Land- und Forstwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau, in der Abfallentsorgung sowie im Fischereigewerbe und bei der Seefahrt sind bei ihrer Arbeit Witterungseinflüssen ausgesetzt.

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsplätze im Freien bei jeder Witterung sicher benutzt werden können und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet ist. Er muss deshalb die Arbeitsplätze gegen Witterungseinflüsse schützen oder geeignete PSA zur Verfügung stellen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz sowie die Arbeitsstättenverordnung, v. a. § 3 i. V. mit Nr. 5.1 Anhang. Die DGUV-R 112-189 regelt die Benutzung von Schutzkleidung. Hinweise und Empfehlungen zur Arbeit im Freien liefern Informationen der Berufsgenossenschaften, u. a.

  • BG Bau, u. a. D 505 "Gefährdung durch UV-Strahlung, Hitze und Kälte", Betriebsanweisung "Arbeiten im Freien bei Hitze", Broschüre "UV-Strahlung und Hitze – Schützen Sie sich!",
  • BG ETEM, u. a. "Hautschutz bei Tätigkeiten im Freien".

Die Baustellenverordnung regelt Arbeiten auf Baustellen von Büro-, Betriebs- und Wohngebäuden sowie im Straßenbau.

1 Einflüsse

Anders als in Büros, Werkstätten oder Laboren sind Beschäftigte bei Arbeiten im Freien – zusätzlich zu den Gefährdungen durch die Tätigkeit selbst – Witterungseinflüssen ausgesetzt.

Bei Sonneneinstrahlung, hohen Lufttemperaturen oder an einem Hitzearbeitsplatz im Freien beeinflussen folgende Faktoren die Arbeit:

  • Hitze;
  • UV-Strahlung;
  • Luftschadstoffe wie z. B. Ozon.
 
Wichtig

Hitzearbeit

Berufsgenossenschaftliche Regelwerke zur Hitzearbeit gelten für Arbeitsplätze, an denen die Hitze technologisch bedingt ist. Typische Hitzearbeitsplätze sind an Hochöfen, in Schmieden oder Gießereien, aber auch in Bäckereien, Pizzerien und im Schnellimbiss.

Hitzearbeitsplätze im Freien finden sich z. B. auf Baustellen im Straßenbau bei Arbeiten mit heißem Asphalt.

Abschn. 1 Nr. 3 DGUV-I 213-002 definiert Hitzearbeit als "Arbeit, bei der es infolge kombinierter Belastung aus Hitze, körperlicher Arbeit und gegebenenfalls Bekleidung zu einer Erwärmung des Körpers und damit zu einem Anstieg der Körpertemperatur kommt. Dadurch können Gesundheitsschäden entstehen."

Bei Arbeiten im Freien kann bei starker Sonneneinstrahlung bzw. hohen Lufttemperaturen ebenfalls Hitze die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gefährden, zusätzlich stellen UV-Strahlung und hohe Ozonwerte Gefahren dar.

Witterungseinflüsse wie Kälte, Glätte, Nässe bei Regen oder Schneefall oder Wind erschweren Arbeiten im Freien.

Im Herbst und Winter wird es später hell, die Dämmerung setzt früher ein. Bei eingeschränkter Sehfähigkeit in der Dunkelheit sind Gefahren schlechter erkennbar.

2 Gefahren

2.1 Hitze

  • Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Bewusstseinsstörung, Blutdruckabfall (sog. Sonnenstich);
  • Hitzekollaps (Kreislaufversagen) nach Schweiß-/Flüssigkeitsverlust, Hitzekrämpfe (durch Elektrolytverschiebungen), Hitzschlag;
  • sinkende körperliche und geistige Leistungsfähigkeit: bei ca. 35 ºC wird die körperliche Leistungsfähigkeit um durchschnittlich ein Drittel gesenkt;
  • erhöhte Unfallgefahr wegen nachlassender geistiger und körperlicher Leistungsfähigkeit.
 
Achtung

Einfluss der Witterung auf ältere und leistungsgeminderte Personen beachten

Bei Arbeiten im Freien und starker Hitze müssen die Bedürfnisse älterer oder leistungsgeminderter Beschäftigter besonders berücksichtigt werden:

Bei älteren Personen kann die Regulierung der Körpertemperatur gestört oder verlangsamt sein. Das Durstgefühl und die Fähigkeit zu schwitzen nehmen ab. Hitzeerschöpfung bis hin zum Hitzschlag kann die Folge sein.

Auch folgender Personenkreis ist besonders stark gefährdet: Beschäftigte mit Bluthochdruck, Diabetes mellitus, chronischer Bronchitis oder Nierenfunktionsstörungen.

Es werden dann ergänzende Maßnahmen erforderlich, z. B. verkürzte Einsatzzeiten, keine Alleinarbeit. Im Extremfall können ältere oder leistungsgeminderte Mitarbeiter bei starker Hitze nicht im Freien beschäftigt werden.

2.2 Sonnen-, UV-Strahlung

  • kann zu Sonnenbrand und Hautkrebs führen: Der UV-Index (UVI) beschreibt die sonnenbrandwirksame UV-Strahlung der Sonne. Je höher der UVI, desto größer ist die UV-Belastung und damit das Risiko eines Sonnenbrands. Ab UVI 3 sollten Schutzmaßnahmen erfolgen (s. Abschn. 3);
  • Augen können schmerzen oder tränen, Hornhaut- und Bindehautentzündungen sind möglich, Netzhaut und Linse können geschädigt werden (Trübung der Augenlinse/Grauer Star);
  • Blendungen können zu erhöhter Unfallgefahr führen: Stolperstellen werden übersehen, Hindernisse nicht klar erkannt.

2.3 Ozon

  • kann Schleimhäute der Augen und Atemwege reizen;
  • entzündliche Reaktionen der Lunge bis hin zu Asthmaanfällen sind möglich.

     
    Praxis-Tipp

    Gefahren erkennen

    Der Deutsche Wetterdienst (DWD) gibt regelmäßig seine Medizin-Meteorologische Gefahrenindizes-Beurteilung, u. a. für den thermischen Gefahrenindex und den UV-Gefahrenindex. O...

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