Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgfaltspflicht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen ("Vorteilsgeneigtheit")

Tz. 153 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In seiner jüngeren Rspr hat der BFH mit der notwendigen "Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen", ein weiteres Tatbestandsmerkmal der vGA geschaffen; s Urt des BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131; s Urt des BFH v 25.01.2005, BStBl II 2006, 190; s Beschl des BFH v 07.06.2016, BFH/NV 2016, 1496. Hierin soll der Ausschüttungscharakter der v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Brennpunkt-Themen / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Sorgfaltspflicht

Tz. 5 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die in § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG enthaltene Umschreibung der Sorgfaltspflicht knüpft an § 76 Abs. 1 AktG an, wonach der Vorstand die Gesellschaft unter eigener Verantwortung zu leiten hat. Sie ist die konkretere Umschreibung der allg. Verhaltensstandards der §§ 276 Abs. 2 BGB und 347 HGB (vgl. Hüffer-AktG (2022), § 93, Rn. 8; Geßler-AktG (2011),...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 93 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder

A. Grundlagen Tz. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorschrift beruht auf § 84 AktG 1937, dessen Regelungen mit einigen sachlichen Änderungen in § 93 AktG 1965 übernommen worden sind. Geändert wurden § 93 Abs. 3 Nr. 4 AktG durch das Gesetz über die Zulassung von Stückaktien (StückAG) vom 25.03.1998 (BGBl. I 1998, S. 590ff.), § 93 Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 4 AktG mit Wirkung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Business Judgement Rule

Tz. 14a Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Durch das UMAG wurde § 93 Abs. 1 AktG mit Wirkung zum 01.11.2005 um einen Satz 2 ergänzt, der die sog. Business Judgement Rule kodifiziert. Die Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass unternehmerische Entscheidungen zukunftsbezogen und durch nicht justiziable Einschätzungen geprägt sind. Fehler, die i. R.d. unternehmerischen Ermessensspie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rechtmäßigkeit der internen Organisation und Entscheidungsprozesse

Tz. 8 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Vorstandsmitglieder sind allg. verpflichtet, für die Gesetz- und Satzungsmäßigkeit der Organisation und Entscheidungsprozesse innerhalb der Gesellschaft Sorge zu tragen. Die Vorstandsmitglieder müssen gewährleisten, dass die Zusammensetzung des AR und Vorstands Gesetz und Satzung entsprechen, und sie haben darauf zu achten, dass die gesetz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Persönliche Pflichten der Vorstandsmitglieder

Tz. 16 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Vorstandsmitglieder haben neben den allg. Berufspflichten die ihnen durch Gesetz persönlich auferlegten Pflichten zu erfüllen, wie z. B. die Stellung des Insolvenzantrags nach § 15a Abs. 1 InsO bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit (vgl. Weber/Brügel, DB 2004, S. 1923). Diese Pflichten sind zumeist bußgeldrechtlich abgesichert. Eine Erwe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Situation vor Inkrafttreten des KonTraG

Rn. 55 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wie darzustellen sein wird, handelt es sich um eine Konkretisierung der allg. Leitungspflicht des Vorstands, die sich sowohl auf strategische und operative Entscheidungen, aber auch auf grds. organisatorische Maßnahmen erstreckt. Aus den §§ 76 und 93 Abs. 1 AktG lassen sich allg. Leitungs- und Treuepflichten sowie Einzelpflichten ableiten, di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sorgfältigkeit der Unternehmensleitung

Tz. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die UN-Leitung überhaupt wahrzunehmen. Dabei haben sie die betriebswirtschaftlichen Erkenntnisse und maßgeblichen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Im Rahmen ihres unternehmerischen Ermessens haben sie die Ziele und die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen und Grenzen zu definier...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Loyale Zusammenarbeit innerhalb des Vorstands sowie Aufsichtspflicht bei Geschäftsverteilung und Delegation

Tz. 15 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorstandsmitglieder haben untereinander kollegial zusammenzuarbeiten. Dies bedeutet insbesondere, dass jedes der Vorstandsmitglieder die anderen über alle wesentlichen Vorgänge und Vorkommnisse informieren muss, die für die Gesellschaft oder die Kompetenzbereiche anderer Vorstandsmitglieder von Bedeutung sind. Aufgetretene Spannungen zwis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Umfang der Verschwiegenheitspflicht

Tz. 23 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Rspr. hat die in § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG enthaltene Verschwiegenheitspflicht als Ausfluss der jedem Organmitglied obliegenden Sorgfalts- und Treuepflicht bezeichnet (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.1975, II ZR 156/73, BGHZ 64, S. 325 (327)). In der Literatur wird dagegen zutreffend angeführt, dass der bei der Sorgfaltspflicht anerkannte weite ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick über den Pflichtenkreis

Tz. 2 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG haben Vorstandsmitglieder bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Eine Pflichtverletzung scheidet jedoch von vornherein aus, soweit sich unternehmerische Entscheidungen i. R.d. in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG geregelten "Business Judgement Rule" bewegen....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Abschluss einer D&O-Versicherung

Tz. 47 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Abschluss einer D&O-Versicherung fällt nach h. M. in die Geschäftsführungskompetenz des Vorstands i. S. v. § 78 Abs. 1 AktG (vgl. KK-AktG (2010), § 93, Rn. 246; Dreher, ZHR 165 (2001), S. 293 (321); BeckOGK-AktG (2021), § 93, Rn. 281ff.; Knapp, DStR 2010, S. 56 (61); AktG-Komm. (2020), § 93, Rn. 56; Thüsing/Traut, NZA 2010, S. 140 (141); ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Folgen einer Pflichtverletzung durch den Vorstand

Rn. 40 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Auf die dargestellte zwingende Verpflichtung zur Einhaltung der Buchführungspflicht für den Vorstand wird ebenso erneut hingewiesen (vgl. HdR-E, AktG § 91, Rn. 24) wie auf die verbleibende Verantwortung des Vorstands im Delegationsfall. Strafrechtlich bleibt der gesetzlich zur Buchführung Verpflichtete verantwortlich, wenn eine Delegation vor...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. AG

Rn. 73 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Vorschrift ist grds. von allen AG unabhängig von ihrer Größe, Branche o. Ä. zu beachten (vgl. auch Bartone (2002), S. 41). Entsprechend verhält es sich für dualistisch (vgl. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der SE-VO) wie monistisch strukturierte SE (vgl. § 22 Abs. 3 Satz 2 SEAG). Rn. 74 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Für KGaA ist festzuhalten, dass e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Rechtmäßigkeit des Verhaltens der Gesellschaft im Außenverhältnis

Tz. 9 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorstandsmitglieder sind allg. verpflichtet, für ein rechtmäßiges Verhalten der Gesellschaft Sorge zu tragen. Dies beinhaltet die Pflicht, sich selbst i. R.d. Amtsführung rechtmäßig zu verhalten (Legalitätspflicht), ferner die Pflicht, für ein rechtmäßiges Verhalten der übrigen für die Gesellschaft handelnden Personen Sorge zu tragen ((Leg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines und Überblick

Rn. 145 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Regelung des § 91 Abs. 3 AktG wurde mit dem FISG (vgl. hierzu auch Fischer/Schuck, NZG 2021, S. 534ff.; HdR-E, AktG § 91, Rn. 2a) neu eingeführt. Der Schwerpunkt dieser Gesetzesreform lag dabei auf der Stärkung der Kontrolle der RL und AP. Rn. 146 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die neu eingeführte Vorschrift richtet sich an börsennotierte AG. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abgrenzung der Vorschrift vom betriebswirtschaftlichen Risikomanagement

Rn. 92 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die sich mit dem KonTraG entwickelte Diskussion im Schrifttum wurde um Aspekte der Wirtschaftsprüfung sowie der beteiligten Institutionen, die bei Umsetzung der Normen mitwirken sollten, bereichert, wobei traditionelle Elemente der Betriebswirtschaftslehre diskutiert und in einen neuen Kontext gestellt sowie ganze betriebliche Abteilungen leg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zweck und Rechtsnatur

Rn. 62 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Norm gibt ein Organisationsziel vor und verpflichtet den Gesamtvorstand aller AG zu geeigneten Maßnahmen. Wie in § 91 Abs. 1 AktG für die Buchführung wird ein Einzelaspekt der in § 76 Abs. 1 AktG kodifizierten Leitungsverantwortung konkretisiert: Dem gesamten Vorstand wird die Schaffung eines Organisationsstandards auferlegt, der die Früh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Folgen einer Pflichtverletzung des Vorstands

Rn. 135 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wie dargestellt sind verschiedene Begriffe weder durch Gesetz noch durch Rspr. hinreichend konkretisiert. Unter Aspekten der Rechtssicherheit sowie für die hier angestrebte Darstellung möglicher Folgen einer Pflichtverletzung erweist sich dies als problematisch. Ermessensspielräume sind vom Gesetzgeber zur Erhaltung der Leitungsautonomie zwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Nicht-AG

Rn. 75 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Tatsache, dass die neu zu schaffende Norm – unabhängig von ihrer endgültigen Platzierung im Gesetz – grds. auch Nicht-AG erfassen sollte, wird bereits durch einen Blick auf den ersten Entwurf der interministeriellen Arbeitsgruppe deutlich, der – wenn auch durch seine systematische Fehlstellung unter den bilanziellen Normen – alle KapG bet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1.1 Haftungsgefahr: Unzureichende Absicherung von Geschäften der GmbH

Der Geschäftsführer muss Schaden von der GmbH abwenden. Dazu gehört es, Forderungsausfälle abzusichern. Der Geschäftsführer muss die Bonität des Vertragspartners jedenfalls bei größeren Geschäften vor Vertragsschluss prüfen, er darf Ware nur unter Vereinbarung von Eigentumsvorbehalt liefern, gegebenenfalls sind die Sicherheiten für gewährte Anzahlungen zu verlangen, z. B. Ba...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.4.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1

Rz. 26 Berichtspflichtige Unternehmen haben eine Beschreibung der Prozesse, mit welchen wesentliche klimabezogene Auswirkungen und klimabedingte Risiken und Chancen identifiziert werden, anzugeben. Unternehmen müssen hierbei berücksichtigen, welche Auswirkungen das Unternehmen auf den Klimawandel hat, mit besonderem Fokus auf die THG-Emissionen des Unternehmens (ESRS E1-6); we...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 15.1 Europarecht

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Geldwäsche

mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 18.2 Bundesrecht

mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Herausforde... / 1 Einführung

Nachhaltigkeit ist das bestimmende Thema des 21. Jahrhunderts. Die ökologischen[1] und sozialen[2] Fragen der Gegenwart und Zukunft stellen das moderne Wirtschafts- und Rechtssystem vor neue Herausforderungen. Unternehmen haben im Bereich der Nachhaltigkeit inzwischen zahlreiche Berichtspflichten zu erfüllen, die zugleich Herausforderungen und Chancen für den deutschen Wirts...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 4.2 Reichweite der Lieferkette und der jeweiligen Sorgfaltspflichten im Rahmen der CSDDD

Bereits nach dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zeichnete sich ab, dass die CSDDD hinsichtlich der Reichweite der Lieferkette schlussendlich in einigen wesentlichen Punkten dem Konzept des LkSG folgen dürfte. Auch in den nachfolgenden politischen Verhandlungen kam es entgegen ursprünglicher Versuche nicht zu einer Erweiterung im downstream-Bereich der Lieferkette (d. h. ü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 2 Anwendungsbereich der Sorgfaltspflichten

2.1 Anwendungsbereich des LkSG Seit 1.1.2023 verpflichtet das LkSG in Deutschland ansässige Unternehmen, die im Inland in der Regel mehr als 3.000 Arbeitnehmer beschäftigen, zur Einrichtung eines menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risikomanagements. Ob das Unternehmen eine inländische und ausländische Rechtsform hat, spielt dabei keine Rolle. Zudem ist das LkSG auch auf ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 4 Reichweite der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

4.1 Eigener Geschäftsbereich und Lieferkette i. S. d. LkSG Bereits unter dem LkSG war und ist im Einzelnen umstritten, auf welche Bereiche der Lieferkette sich die Sorgfaltspflichten beziehen. Im Grundsatz wollte der deutsche Gesetzgeber sich wohl auf den eigenen Geschäftsbereich des Unternehmens sowie den upstream-Teil seiner Lieferkette (d. h. von der Rohstoffgewinnung bis ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 3 Schutzbereich der Sorgfaltspflichten

3.1 LkSG: Menschenrechte und Umweltschutz Der inhaltliche Schutzbereich des LkSG ergibt sich aus den in § 2 LkSG explizit aufgeführten 11 menschenrechtsbezogenen und 8 (aus 3 eng thematisch begrenzten Übereinkommen entnommenen) umweltbezogenen Verboten sowie einem Auffangtatbestand, der darüber hinaus sonstiges Handeln verbietet, das unmittelbar geeignet ist, die Rechtspositi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 3.2 Sorgfaltspflichten nach CSDDD

Die in den Trilog-Verhandlungen gefundene Einigung auf die – im LkSG bislang nicht vorgesehene – Pflicht zur Aufstellung und Umsetzung eines "Klima-Plans" ist im Grundsatz auch in den nachfolgenden politischen Verhandlungen erhalten geblieben. Die der CSDDD unterfallenden Unternehmen müssen künftig einen Plan zur Minderung der Folgen des Klimawandels annehmen und umsetzen, m...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 5.3 Ursprüngliche Verhandlungspositionen zur CSDDD

Im Einzelnen sahen die Verhandlungspositionen wie folgt aus: Die EU-Kommission schlug zum einen eine Regelung zur "Sorgfaltspflicht der Mitglieder der Unternehmensleitung" vor. Hiernach sollten die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass die Mitglieder der Unternehmensleitung bei der Ausübung ihrer Pflicht, im besten Interesse des Unternehmens zu handeln, die kurz-, mittel- und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 3.1 LkSG: Menschenrechte und Umweltschutz

Der inhaltliche Schutzbereich des LkSG ergibt sich aus den in § 2 LkSG explizit aufgeführten 11 menschenrechtsbezogenen und 8 (aus 3 eng thematisch begrenzten Übereinkommen entnommenen) umweltbezogenen Verboten sowie einem Auffangtatbestand, der darüber hinaus sonstiges Handeln verbietet, das unmittelbar geeignet ist, die Rechtspositionen, die durch die im Anhang des LkSG au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 3.2.2 Geschützte Umweltaspekte nach CSDDD

Im Umweltbereich beziehen sich die Sorgfaltspflichten auf tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen infolge einer Verletzung von insgesamt 16 bestimmten umweltrechtlichen Verboten und Verpflichtungen aus verschiedenen internationalen Übereinkommen.[1] Die Liste ist hier deutlich länger als beim LkSG, das bislang nur Verbote aus dem Minamata-Übereinkommen, dem POPs-...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 8 Ausblick: Finale Verabschiedung und Inkrafttreten der CSDDD wahrscheinlich

Nach der politischen Einigung im Trilog-Verfahren im Dezember 2023 erschien bereits wahrscheinlich, dass die CSDDD im Laufe des Jahres 2024 verabschiedet werden wird. Anfang 2024 entbrannte die politische Diskussion um die CSDDD jedoch erneut und es sah zeitweise so aus, dass die CSDDD nun doch nicht verabschiedet werden würde. Nach einer weiteren Wendung erscheint die Verab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 4.1 Eigener Geschäftsbereich und Lieferkette i. S. d. LkSG

Bereits unter dem LkSG war und ist im Einzelnen umstritten, auf welche Bereiche der Lieferkette sich die Sorgfaltspflichten beziehen. Im Grundsatz wollte der deutsche Gesetzgeber sich wohl auf den eigenen Geschäftsbereich des Unternehmens sowie den upstream-Teil seiner Lieferkette (d. h. von der Rohstoffgewinnung bis zum fertigen Produkt) beschränken. Dies ergibt sich letztl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 3.3 Ursprüngliche Verhandlungspositionen zur CSDDD

In den 3 Vorschlägen für die CSDDD war der inhaltliche Schutzbereich im Detail jeweils unterschiedlich definiert. Allen Vorschlägen gemein war bereits, dass infolge der CSDDD mit einer gewissen Erweiterung des Schutzbereichs zu rechnen ist. Das gilt insbesondere für Umweltaspekte sowie die Pflicht zur Aufstellung eines Klima-Plans: Im Vorschlag der EU-Kommission ging es um (p...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 2.1 Anwendungsbereich des LkSG

Seit 1.1.2023 verpflichtet das LkSG in Deutschland ansässige Unternehmen, die im Inland in der Regel mehr als 3.000 Arbeitnehmer beschäftigen, zur Einrichtung eines menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risikomanagements. Ob das Unternehmen eine inländische und ausländische Rechtsform hat, spielt dabei keine Rolle. Zudem ist das LkSG auch auf im Ausland ansässige Unternehm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 4.3 Ursprüngliche Verhandlungspositionen zur CSDDD

Im Einzelnen sahen die Verhandlungspositionen zum sachlichen Anwendungsbereich wie folgt aus: Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollten sich die Sorgfaltspflichten grundsätzlich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie den upstream- und den downstream-Teil der Wertschöpfungskette erstrecken; dies allerdings nur, wenn es sich um eine sog. "etablierte Geschäftsbeziehung" hande...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 3.2.1 Geschützte Menschenrechte nach CSDDD

Im Bereich Menschenrechte geht es um tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen infolge einer Verletzung ("abuse") von 16 bestimmten Menschenrechten aus den Internationalen Pakten über bürgerliche und politische Rechte, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Rechte des Kindes sowie den ILO-Kernarbeitsnormen. Die übrigen Menschenrechte aus den o. g. internation...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 2.2 Mitarbeiterzahl und Umsatzgrenze bei der CSDDD

Im Gegensatz zu der in den Trilog-Verhandlungen erzielten vorläufigen politischen Einigung sollen nach weiterer politischer Abstimmung die folgenden Unternehmen in den Anwendungsbereich der CSDDD fallen, wobei es nunmehr zusätzlich darauf ankommen soll, dass die nachfolgend bezeichneten Schwellenwerte in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten werden[1]: Grup...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 6.2 Expliziter Haftungstatbestand bei der CSDDD

Eines der wohl am meisten diskutierten Themen bzgl. der CSDDD war, ob ein neuer, expliziter Haftungstatbestand für Menschenrechtsverletzungen und Umweltbeeinträchtigungen in der Lieferkette eingeführt werden sollte. Bereits nach dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen war mit der Aufnahme einer expliziten Regelung zur Haftung des Unternehmens gegenüber Dritten zu rechnen. Auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 2.3 Ursprüngliche Verhandlungspositionen zum persönlichen Anwendungsbereich

Ursprünglich lagen mit Blick auf den persönlichen Anwendungsbereich folgende Verhandlungspositionen auf dem Tisch: Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollten die Regelungen grundsätzlich für EU-Unternehmen mit beschränkter Haftung gelten, die mehr als 500 Beschäftigte und mehr als 150 Mio. EUR Nettoumsatz weltweit haben (das beträfe ca. 9.400 Unternehmen). In bestimmten Hoc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / Zusammenfassung

Überblick Recht kurz nach Inkrafttreten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ist von europäischer Seite nunmehr bereits mit Änderungen zu rechnen. Die Verhandlungen über die Inhalte der sogenannten Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) auf EU-Ebene sind nahezu abgeschlossen. Nur die finale Billigung der Verhandlungsergebnisse durch d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 6.3 Ursprüngliche Verhandlungspositionen zur CSDDD

Im Einzelnen sahen die Verhandlungspositionen wie folgt aus: Die EU-Kommission hatte eine Regelung vorgeschlagen, wonach die Mitgliedstaaten sicherstellen sollen, dass Unternehmen im Grundsatz für Schäden haften, wenn sie spezifische, in der CSDDD geregelten Sorgfaltspflichten (Vermeidung potenzieller negativer Auswirkungen sowie Behebung tatsächlicher negativer Auswirkungen)...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 7 Behördliche Überwachung und Sanktionen

Ferner soll die Erfüllung der Vorgaben der CSDDD – wie bereits nach dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen – künftig in jedem EU-Mitgliedsstaat von einer nationalen Aufsichtsbehörde überwacht werden. Die jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden können Untersuchungen einleiten und Sanktionen gegen Unternehmen verhängen, die gegen die in nationales Recht umgesetzten Vorschriften...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 1.1 Aktueller Stand: Inkrafttreten der CSDDD voraussichtlich im Juni/Juli 2024

Der politische Meinungsbildungsprozess zur CSDDD hatte sich auf EU-Ebene durchaus schwierig gestaltet. Zwar hatten die Trilog-Verhandlungen Ende 2023 zu einer – zunächst noch informellen – politischen Einigung geführt, damals war von einem historischen Durchbruch die Rede. Allerdings enthielten die Pressemitteilungen einige Unklarheiten und auch Widersprüche. Zudem umfasste ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 1.2 Umsetzung der CSDDD in nationales Recht erfolgt durch eine Änderung des LkSG

In Deutschland wird die Umsetzung der CSDDD vermutlich – wie bereits eingangs erwähnt – im Wege einer entsprechenden Änderung des LkSG erfolgen. Für welche Unternehmensgruppen welche weitergehenden Übergangsfristen gelten, war bereits Bestandteil der Trilog-Verhandlungen. Geeinigt hatte man sich hier auf Übergangsfristen von 3 bis 5 Jahren ab Inkrafttreten der CSDDD, abhängi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geldwäschegesetz, Anti-Geld... / 2.3 Verstärkte Sorgfaltspflichten

Steuerberater müssen zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten verstärkte Sorgfaltspflichten erfüllen, wenn sie im Rahmen der Risikoanalyse oder im Einzelfall unter Berücksichtigung der in den Anlagen 1 und 2 genannten Risikofaktoren feststellen, "dass ein höheres Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestehen kann" (§ 15 Abs. 1, 2 GwG). Ein höheres Risik...mehr