Rn. 78a
Stand: EL 48 – ET: 08/2001
(1) | Besteuerung und Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei der Veräußerung von festverzinslichen Wertpapieren: § 36 Abs 2 Nr 2 EStG Bei der Veräußerung ist ohne Rücksicht auf die im Zinszahlungszeitpunkt einzubehaltende Kapitalertragsteuer 10 % der erhaltenen Stückzinsen unter Berücksichtigung etwaiger gezahlter Zinsen als Kapitalertragsteuer anzurechnen (Hinweis auf das Haushaltbegleitgesetz 1989, vgl Rn 73, wonach diese Regelung – allenfalls – ab 1992 gilt). |
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(2) | Lohnsteuerabzug: §§ 39ff EStG
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