Abschließend lässt sich festhalten, dass mit Ausbruch der Corona-Pandemie sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zahlreiche Hilfsmaßnahmen ins Leben gerufen wurden, was grundsätzlich positiv zu werten war und auch weiterhin ist. Darüber hinaus konnten während der Corona-Pandemie natürlich auch bereits bestehende Regelungen unterstützend in Anspruch genommen werden. Auch wenn die ergriffenen Maßnahmen – aus den insgesamt vier Corona-Steuerhilfegesetzen – inzwischen weitestgehend ausgelaufen sind, haben einige Maßnahmen dennoch Auswirkungen auf noch offene Veranlagungszeiträume oder wurden sogar dauerhaft übernommen.

Insgesamt lässt sich – auch wenn dies ex post natürlich immer leichter ist – konstatieren, dass eine Vielzahl der Maßnahmen das angestrebte Ziel bei Weitem nicht erreichen konnte und der Gesetzgeber im Laufe der Zeit ein nicht mehr beherrschbares Meer an Vorschriften geschaffen hat, das oft mehr Schaden als Nutzen gebracht hat. Hier sei lediglich exemplarisch auf den unverhältnismäßigen Mehraufwand und das Risiko der Unternehmen im Zusammenhang mit der auf das zweite Halbjahr 2020 befristeten Umsatzsteuersatzsenkung hingewiesen.

Die Nachwirkungen der Maßnahmen sowie insbesondere die Frage nach der Finanzierung der Hilfspakete wird uns voraussichtlich noch lange begleiten. Bei all den aktuellen und zukünftigen Überlegungen sollte die Maxime, "den Unternehmensstandort Deutschland langfristig wettbewerbsfähig zu halten"[1], nie aus den Augen verloren werden.

[1] Haas/Wünnemann, Ubg 2020, S. 189.

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