Bei flexiblen Arbeitszeitregelungen umfasst das Wertguthaben das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung und die auf diese Arbeitsentgelte entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Bei geringfügig entlohnten Beschäftigten ist das der vom Arbeitgeber zu entrichtende Pauschalbeitrag.
Sozialversicherung: Der Begriff Wertguthaben ist in §§ 7b bis d SGB IV definiert. § 7e SGB IV bestimmt den Insolvenzschutz. Die Übertragung von Wertguthaben regelt § 7f SGB IV.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen