News 04.06.2012 Lohnsteuer

Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen. Es reicht nicht aus, wenn als Fahrtziele nur Straßennamen angegeben sind und diese Angaben erst mit nachträglich erstellten Auflistungen präzisiert werden. Das hat das BFH in einem Urteil bekräftigt.mehr

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News 25.05.2012 BFH Kommentierung

Ortsangaben im Fahrtenbuch genügen nur dann, wenn sich der aufgesuchte Kunde/Geschäftspartner daraus zweifelsfrei ergibt oder auf einfache Weise anhand von Unterlagen ermitteln lässt.mehr

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