Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 9 Rechtliche Aspekte

Die Notwendigkeit der Mitarbeiterbeurteilung hat auch der Gesetzgeber erkannt. Der Arbeitgeber hat nach § 81 Abs. 1 BetrVG den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Unternehmens zu unterrichten. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer nach § 82 Abs. 2 BetrVG verlangen, dass ihm die Bere...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 1.2 Ziele und Nutzen der Mitarbeiterbeurteilung

Die Mitarbeiterbeurteilung ist ein unerlässlicher Bestandteil einer fortschrittlichen Personalführung. Sie liefert aussagekräftige und zuverlässige Informationen von der Einstellung über die Förderung und Entwicklung bis zur Freisetzung von Personal. Ihre Bedeutung spiegelt sich auch darin wider, dass sie häufig in Tarifabkommen berücksichtigt wird. Die wichtigsten Aufgaben u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 2 Träger der Mitarbeiterbeurteilung

Grundsätzlich folgt aus den Zielvorstellungen, die mit der Mitarbeiterbeurteilung verbunden sind, dass sie für alle Mitarbeiter unabhängig von ihrer Funktion und hierarchischen Stellung im Unternehmen sinnvoll und möglich ist. Am stärksten verbreitet ist die Beurteilung von Mitarbeitern durch ihren direkten Vorgesetzten (= Abwärtsbeurteilung). Gerade in letzter Zeit sind dan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 6 Beurteilungsfehler

Beurteilungsfehler entstehen, wenn die Wahrnehmung des Vorgesetzten durch subjektive Faktoren (Gefühle, Werte, Wünsche, Vorstellungen) beeinflusst ist. Sie wirken sich in der Regel unbewusst und damit unkontrolliert auf den Beurteilungsprozess und das Ergebnis der Beurteilung aus. Jede Beurteilung ist somit mehr oder weniger subjektiv von der Person des Beurteilers geprägt. P...mehr

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 8 Einführung der Mitarbeiterbeurteilung

Wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Einführung eines Beurteilungssystems ist ein partnerschaftliches Betriebsklima. Dieses trägt dazu bei, die Angst sowohl beim Beurteiler als auch beim Beurteilten zu reduzieren. Der offene und intensive Informationsaustausch sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit fördern die positive Einstellung bei den Vorgesetzten und Mitarb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 1 Was bedeutet Mitarbeiterbeurteilung?

Die systematische Mitarbeiterbeurteilung ist ein formalisiertes und standardisiertes Verfahren, durch das die Vorgesetzten veranlasst werden, die Leistung und das Arbeitsverhalten ihrer Mitarbeiter in regelmäßigen Zeitabständen im Hinblick auf vorher festgelegte Kriterien zu bewerten. Richtig eingesetzt wird die Mitarbeiterbeurteilung zur wichtigsten Informationsgrundlage fü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 1.1 Dimensionen der Mitarbeiterbeurteilung

Die Mitarbeiterbeurteilung kann sich auf drei unterschiedliche Dimensionen beziehen. Dimensionen der Beurteilung Im Mittelpunkt der Leistungsbeurteilung steht die in einer zurückliegenden Periode erbrachte Leistung eines Mitarbeiters (= Ist-Leistung). Dabei wird neben dem reinen Leistungsergebnis zusätzlich berücksichtigt, auf welche Art und Weise und mit welchem Verhalten die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 3.2.1 Beurteilungskriterien

Das Hauptproblem des Einstufungsverfahrens besteht in der Auswahl geeigneter Beurteilungskriterien. Sie sollen konkret genug sein, um individuelle Anforderungen und Aufgabenschwerpunkte abzubilden. Gleichzeitig sollen sie so allgemein gefasst sein, dass sie für alle oder zumindest eine große Zahl von Arbeitsplätzen angewandt werden können und so Vergleiche zwischen den Leist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 3.3 Zielorientierte Beurteilung

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Beurteilung des Mitarbeiters anhand von vereinbarten Leistungszielen im Rahmen des Zielvereinbarungsprozesses. Die Bewertung der tatsächlich erbrachten Leistung des Mitarbeiters erfolgt im Rahmen eines Mitarbeitergespräches durch den Vergleich der erreichten Ergebnisse mit den vorher abgestimmten Leistungsstandards. Dabei sollte der Vorge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbeurteilung als ... / Zusammenfassung

Überblick Die Mitarbeiterbeurteilung gehört zu den wesentlichen betrieblichen Feedback-Systemen. Für jeden Vorgesetzten ist die Beurteilung der Fähigkeiten seiner Mitarbeiter, der erbrachten Arbeitsleistungen oder der Art und Weise, wie sich ein Mitarbeiter in die Betriebsgemeinschaft einfügt, eine Daueraufgabe. Seltener erfolgt eine systematisierte Bewertung des Vorgesetzte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 5 Beurteilungsbogen

In der Regel sind im Beurteilungsverfahren Beurteilungskriterien und Bewertungsmaßstäbe in einem Beurteilungsbogen vorgegeben. Je nach Art des praktizierten Verfahrens wird der Beurteilungsbogen entweder vom Vorgesetzten allein ausgefüllt oder teilweise bzw. ganz im Beisein des Mitarbeiters während des Beurteilungsgesprächs. Der Beurteilungsbogen kann als Orientierungshilfe b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 4.1 Beobachten und Beschreiben

Die Beobachtung zählt zur permanenten Aufgabe des Vorgesetzten. Sie ist regelmäßig und fortlaufend während des Beurteilungszeitraums durchzuführen. Gegenstand der Beobachtung sind die Arbeitsleistung und das Arbeitsverhalten des Mitarbeiters unter Berücksichtigung der vorgegebenen Beurteilungskriterien. Ein Beobachtungsergebnis ist erst dann aussagefähig, wenn es durch eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 4.2 Bewerten

In dieser Phase stellt sich für den Beurteiler die Problematik, geeignete Maßstäbe für die Eignung oder das Potenzial des Mitarbeiters für bestimmte Aufgabenstellungen anzulegen. Die Bewertung der Beobachtungen kann durch vorgegebene Formulierungshilfen im Beurteilungsbogen oder in einer separaten Handanweisung erleichtert werden (vgl. das nachfolgende Beispiel).mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 4.3 Besprechen

Das Beurteilungsgespräch ist eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz des Beurteilungsergebnisses durch die Beurteilten. Beurteiler und Beurteilter tauschen sich über die beiderseitigen Erwartungen und Bewertungen aus. Dadurch werden die Transparenz des Verfahrens für den Mitarbeiter sichergestellt und die abgeleiteten Folgemaßnahmen nachvollziehbar. Der Erfolg eines ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 7.1 Akzeptanz

Die Beurteilung wird als Führungs- und Personalentwicklungsinstrument nur dann dauerhaft eingesetzt, wenn alle Beteiligten in ihr eine Unterstützung ihrer Interessen erkennen. Die konkrete Ausgestaltung von Mitarbeiterbeurteilungssystemen wird maßgeblich durch ihre Zielsetzung bestimmt: Werden die Ergebnisse der Mitarbeiterbeurteilung primär als Basis für eine leistungsbezogen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 3.1 Freie Beurteilung

Bei der freien Beurteilung ist der Beurteiler nicht an inhaltliche Vorgaben gebunden. Er kann die Beurteilungskriterien und deren Gewichtung individuell auf die Aufgabeninhalte des Mitarbeiters abstimmen und damit gezielt dessen Stärken und Schwächen erfassen. Die Ergebnisse werden im Allgemeinen verbal festgehalten. Die individuelle Auswahl der bewerteten Merkmale durch den...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 3.2.3 Skalierung

Die Definition von Bewertungsstufen für unterschiedliche Leistungsgrade fördert eine einheitliche Vorgehensweise und gewährleistet die Vergleichbarkeit unter den Beurteilungen. Durch die Zuordnung von Bewertungsstufen zu jedem einzelnen Kriterium ergibt sich das Leistungs- bzw. Potenzialprofil des beurteilten Mitarbeiters. In der Praxis werden nummerische, alphabetische, grap...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 7 Anforderungen an die Mitarbeiterbeurteilung

Die Einführung einer systematischen Mitarbeiterbeurteilung birgt Chancen und Risiken in sich. Die Beurteilten empfinden die Beurteilung häufig eher als Bedrohung denn als Unterstützung. Die Beurteiler sehen in der Durchführung der Mitarbeiterbeurteilung in erster Linie einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand auf sich zukommen. Auch die Scheu davor, kritische Ergebnisse der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 7.3 Schulung der Beurteiler

Die Durchführung von Mitarbeiterbeurteilungen ist eine anspruchsvolle Führungsaufgabe. Das Ergebnis hat in der Regel weitreichende Konsequenzen für die berufliche und persönliche Entwicklung des beurteilten Mitarbeiters. Daher sollten die Führungskräfte intensiv und regelmäßig in der Anwendung des Beurteilungsverfahrens geschult werden. Die Bedeutung des Beurteilertrainings ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 7. Fazit

Der hier geschilderte Sachverhalt ist eigentlich nicht übermäßig kompliziert. Trotzdem ist viel falsch gelaufen, weil der leistende Unternehmer im Irrtum über den Zeitpunkt der Leistung und damit der Steuerentstehung war. Der besonderen Situation in den Jahren 2020 und 2021 war geschuldet, dass dies zur Anwendung des falschen Steuersatzes führte. Hinzu kam noch, dass der lei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Herausforde... / 5.1 Anwendungsbereich

Der Begriff "eigene Belegschaft" i. S. d. ESRS S1 ist weit zu verstehen: Er umfasst nicht nur angestellte Beschäftigte, sondern auch Leiharbeitnehmer und Selbstständige:[1] Zu den Selbstständigen zählen alle Auftragnehmer, die im Unternehmen Aufgaben übernehmen, die sonst von Beschäftigten ausgeübt werden (i) oder für das Unternehmen Dienstleistungen im öffentlichen Bereich (...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Herausforde... / 2 Rolle von HR und Betriebsrat bei der Berichterstattung

Die Neuerungen im Nachhaltigkeitsrecht betreffen auch immer mehr den Bereich HR. Nachhaltigkeit und HR ist ein Thema mit vielen Facetten. Es geht dabei nicht nur um die soziale Verantwortung von Unternehmen für die eigenen Mitarbeiter.[1] Die HR-Optimierung hat auch Auswirkungen, wie eine nachhaltige Unternehmensentwicklung von Geschäftspartnern und Investoren im Außenverhält...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Herausforde... / 3.2.1 Nicht-finanzielle Erklärung

Am 22.10.2014 erweiterte die EU die Berichtspflichten von Unternehmen um eine sog. "nicht-finanzielle Erklärung".[1] Damit verpflichtete die EU große Unternehmen mit Kapitalmarktbezug und mehr als 500 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt, in den Lagebericht eine (zusätzliche) Erklärung über nicht-finanzielle Aspekte aufzunehmen, die mindestens Angaben zu Umwelt-, Sozial- und A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Formwechsel von der eGb... / 6. Musterformulierung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausschluss der Buchwertüber... / [Ohne Titel]

Vorsitzender RiFG Dipl.-Finw. Dr. Sascha Bleschick[*] Das BVerfG hat mit Beschluss v. 28.11.2023 – 2 BvL 8/13 entschieden, dass § 6 Abs. 5 S. 3 EStG insoweit gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt, als danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern (WG) zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften (PersG) zum Buchwert ausgeschlossen ist. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Herausforde... / Zusammenfassung

Überblick Mit der neuen Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) wird der Anwendungsbereich der unternehmensbezogenen Berichtspflichten auf große Teile der europäischen Unternehmen ausgedehnt. Zudem werden auch die inhaltlichen Anforderungen an die unternehmensbezogene Berichterstattung mithilfe delegierter Verordnungen (Standards) vereinheitlicht. Für die ersten Unt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 2.1 Anwendungsbereich des LkSG

Seit 1.1.2023 verpflichtet das LkSG in Deutschland ansässige Unternehmen, die im Inland in der Regel mehr als 3.000 Arbeitnehmer beschäftigen, zur Einrichtung eines menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risikomanagements. Ob das Unternehmen eine inländische und ausländische Rechtsform hat, spielt dabei keine Rolle. Zudem ist das LkSG auch auf im Ausland ansässige Unternehm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.3 Zuschläge bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Nach dem Wortlaut der Lohnsteuer-Richtlinien zählen sämtliche Steuerpflichtige, die aus lohnsteuerlicher Sicht als Arbeitnehmer zu beurteilen sind, zu dem Personenkreis, der steuerfreie Lohnzuschläge nach der Vorschrift des § 3b EStG erhalten kann. Die Rechtsprechung hat entschieden, dass dies nicht für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gilt.[1] Mit dem Aufgabenbild d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 1.2 Umsetzung der CSDDD in nationales Recht erfolgt durch eine Änderung des LkSG

In Deutschland wird die Umsetzung der CSDDD vermutlich – wie bereits eingangs erwähnt – im Wege einer entsprechenden Änderung des LkSG erfolgen. Für welche Unternehmensgruppen welche weitergehenden Übergangsfristen gelten, war bereits Bestandteil der Trilog-Verhandlungen. Geeinigt hatte man sich hier auf Übergangsfristen von 3 bis 5 Jahren ab Inkrafttreten der CSDDD, abhängi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 3.2 Spende des Arbeitslohns und der Aufsichtsratsvergütung

Während der Corona-Pandemie wurde es Arbeitnehmern ermöglicht, Teile ihres Arbeitslohns oder ihres angesammelten Wertguthabens durch den Arbeitgeber direkt auf ein Spendenkonto überweisen zu lassen.[2] Der nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlte Lohnanteil blieb bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns bis zum 31.12.2023 außer Ansatz, sofern der Arbeitgeber die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.8.2 Ermittlung des Grundlohns bei Altersteilzeit

Die Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen bestimmt sich nach dem steuerlichen Grundlohn, auf den die vom Gesetzgeber für die begünstigten Arbeiten unterschiedlich festgelegten Zuschlagssätze anzuwenden sind.[1] Unter dem Grundlohn ist dabei der auf eine Arbeitsstunde entfallende Anspruch auf laufenden Arbeitslohn zu verstehen, den ein Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.5 Zusammentreffen verschiedener Zuschlagssätze

Häufig treffen mehrere begünstigte Zeiten zusammen, z. B. weil Sonntagsarbeit gleichzeitig Feiertags- oder Nachtarbeit ist. In diesen Fällen gilt Folgendes: Sonntags- und Feiertagszuschläge sind nicht kumulativ anwendbar: Bei Zusammentreffen von Sonntags- und Feiertagsarbeit können Lohnzuschläge stets bis zum höheren Prozentsatz der in Betracht kommenden Feiertagsarbeit steue...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.6 Aufteilung von Mischzuschlägen

Hat ein Arbeitnehmer arbeitsrechtlich Anspruch auf Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und auf Zuschläge für Mehrarbeit und wird Mehrarbeit als Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet, bleibt in diesen Fällen von den gezahlten Zuschlägen der Betrag steuerfrei, der den arbeitsrechtlich jeweils in Betracht kommenden Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags-...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.3 Gesetzliche 50-EUR-Obergrenze für Stundengrundlohn

Je höher der Stundengrundlohn eines Arbeitnehmers ausfällt, umso höher sind auch die steuerfreien Zuschläge, die sich z. B. für Nachtarbeit mit 25 % und für Sonntagsarbeit mit 50 % berechnen. Der für die steuerfreie Zuschlagsberechnung maßgebende Stundengrundlohn ist auf maximal 50 EUR beschränkt.[1] Achtung Höchstgrenzen für steuerfreie Zuschläge beachten Auch wenn sich aufgru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 1.1 Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung

Ein insgesamt steuerfreier Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit wird beitragspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, soweit er aus einem Entgelt berechnet wird, das 25 EUR je Stunde (sog. "Grundlohn") überschreitet.[1] Die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen müssen jedoch auch hier beachtet werden. Achtung Beitragspflichtig: N...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 1.5 Der Beitrag zum Employer und Consumer Branding

Nicht zuletzt bedingt durch die Corona-Pandemie haben viele Unternehmen ihre Mobilitätskonzepte überarbeitet und nach innovativen, bedarfsorientierten und nachhaltigen Lösungen gesucht. Neben der Umstellung auf ein flexibel einsetzbares Mobilitätsbudget spielt dabei die Umstellung von einem konventionellen Fahrzeugpool auf E-Pkw eine wichtige Rolle. Dabei waren sowohl Nachhal...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.2 Umrechnung des Grundlohns in Stundenlohn

Der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Gesamtgrundlohnanspruch (Basisgrundlohn + Grundlohnzusätze) ist in einen Stundenlohn umzurechnen und zu diesem Zweck durch die Zahl der Stunden zu teilen, die der regelmäßigen Arbeitszeit des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums entsprechen. Hierzu ist von der Zahl der Stunden der für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum vereinbart...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 3.3 Steuerbegünstigte Körperschaften

Grundsätzlich dürfen gemeinnützige Körperschaften ihre Mittel nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO nur für die in ihrer Satzung festgeschriebenen Zwecke verwenden. Erhielt die Körperschaft über eine Spendenaktion Mittel zur Hilfe von Betroffenen der Corona-Pandemie und verwendete diese entsprechend, so stand dies ihrer Steuerbegünstigung bis zum 31.12.2023 jedoch auch ohne Satzungsände...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 8 Ausblick: Finale Verabschiedung und Inkrafttreten der CSDDD wahrscheinlich

Nach der politischen Einigung im Trilog-Verfahren im Dezember 2023 erschien bereits wahrscheinlich, dass die CSDDD im Laufe des Jahres 2024 verabschiedet werden wird. Anfang 2024 entbrannte die politische Diskussion um die CSDDD jedoch erneut und es sah zeitweise so aus, dass die CSDDD nun doch nicht verabschiedet werden würde. Nach einer weiteren Wendung erscheint die Verab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Vereinbarung des vereinfachten Wahlverfahrens in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern

In Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der nach den Regeln für die reguläre Wahl eingesetzte Wahlvorstand die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens zu vereinbaren. Die Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber ist freiwillig und nicht erzwingbar. Ist eine Seite nicht zu der Vereinbarung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Feststellung der Zahl der Betriebsratsmitglieder

Rz. 4 Der Wahlvorstand stellt vor jeder Betriebsratswahl die Größe des Betriebsrats fest. Maßgeblicher Zeitpunkt dafür ist der Zeitpunkt der Wahl, also der Erlass des Wahlausschreibens. Entscheidend ist die Zahl der in diesem Zeitpunkt "in der Regel" tätigen Arbeitnehmer, und zwar so, wie sie vom Wahlvorstand beim Erlass des Wahlausschreibens nach pflichtgemäßem Ermessen ein...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.8 ESRS S1-7 – Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens

Rz. 77 Der Indikator ESRS S1-7 ist als Ergänzung zu und in engem Zusammenhang mit ESRS S1-6 zu sehen. Diese Angabepflicht zielt darauf ab darzulegen, wie stark das Unternehmen auf den nicht angestellten Teil seiner eigenen Belegschaft angewiesen ist (ESRS S1.54): Das Unternehmen muss die Gesamtzahl des nicht angestellten Teils der eigenen Belegschaft gem. NACE Code N78[1] ang...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3 Erste Aufgaben des Wahlvorstands

Festlegung des Bereichs, in dem gewählt werden soll In der Praxis hat es sich bewährt, wenn als 1. Tagesordnungspunkt die Festlegung des Bereichs, in dem gewählt werden soll, erfolgt. Der Wahlvorstand muss sich dann insbesondere um die Zuordnung der Betriebsteile und Kleinstbetriebe im Sinne von § 4 BetrVG im Klaren sein. Diese Zuordnung ist für die Betriebsratsfähigkeit des ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 ESRS 1.AR16 enthält die strukturierte Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 61). Dieser umfassende Katalog fußt für die Kategorisierung der Themen auf Art. 29b Abs. 2 Buchst. b) der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die für die "eigene Belegsc...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.9 ESRS S1-8 – tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

Rz. 85 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-8 sollen einen Überblick geben, inwiefern Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der eigenen Belegschaft durch Tarifverträge [1] bestimmt oder beeinflusst werden und inwieweit Arbeitnehmer in den sozialen Dialog im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf betrieblicher und europäischer Ebene einbezogen werden (ESRS S1.58). Zur Erfüllung d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 5 Geschenkempfänger

Geschenke an eigene Arbeitnehmer fallen nicht unter § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG. Arbeitnehmer sind auch die Rechtsnachfolger dieser Personen, soweit sie Arbeitslohn aus dem früheren Dienstverhältnis ihres Rechtsvorgängers beziehen.[1] Die Abzugsbeschränkung gilt für Geschenke an "Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind", d. h., die zu ihm nicht in einem D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Welches Wahlverfahren ist einschlägig?

Da das Betriebsverfassungsgesetz zwischen dem vereinfachten Wahlverfahren für Kleinbetriebe mit in der Regel zwischen 5 und 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern und dem regulären Wahlverfahren für die Betriebe mit regelmäßig mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern[1] unterscheidet[2], muss die anzuwendende Variante des Wahlverfahrens möglichst frühzeitig festgestellt werde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 9 BetrVG legt die Anzahl der Betriebsratsmitglieder fest. Betriebsräte setzen sich stets aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern zusammen. Die Zahl hängt von der Anzahl der "in der Regel" im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ab. Das Gesetz stellt in den ersten Staffelstufen für den ein-, drei- und fünfköpfigen Betriebsrat (in Betrieben bis zu 51 wahlberechtigte Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.12 ESRS S1-11 – Sozialschutz

Rz. 110 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-11 sollen einen Überblick darüber geben, ob die Beschäftigten des eigenen Unternehmens durch einen Sozialschutz gegen Einkommensverluste aufgrund schwerwiegender Lebensereignisse abgedeckt sind und, falls nicht, in welchen Ländern dies nicht der Fall ist (ESRS S1.72 f.): Das Unternehmen hat offenzulegen, ob seine Beschäftigten durch öf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.5 Sonderfall: Betriebsratsloser Betrieb

Vorrang der Bestellung durch Gesamt- oder Konzernbetriebsrat Der Gesamtbetriebsrat oder – falls ein Gesamtbetriebsrat nicht existiert – der Konzernbetriebsrat hat in betriebsratslosen Betrieben einen Vorrang für die Bestellung des Wahlvorstands (§ 17 Abs. 1 BetrVG und § 17 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz. BetrVG). Die Ursache, weshalb kein Betriebsrat existiert, ist unerheblich...mehr