Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.2.1 Wirtschaftsbericht i. e. S. (§§ 289 Abs. 1 Sätze 1, 2 sowie 289 Abs. 3 HGB)

Rz. 19 Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis und der Lage der Gesellschaft (§ 289 Abs. 1 Satz 1 HGB) Durch die Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses soll den Adressaten des Lageberichts die Unternehmensentwicklung bis zum Abschlussstichtag sowie das Geschäftsergebnis überblicksartig geschildert werden. Die hier au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.5 Forschungs- und Entwicklungsbericht (§ 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HGB)

Rz. 44 Die in § 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HGB kodifizierte Berichterstattung über den Bereich Forschung und Entwicklung legt in Verbindung mit § 255 Abs. 2a HGB folgende Definitionen zugrunde:[1] Forschung als die "eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemeiner Art, über deren technische Verwertbarkei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 3.1 ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer

Die in § 19 AufenthG geregelte ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer-Card) schafft einen besonderen Aufenthaltstitel für außerhalb der EU beschäftigte Mitarbeiter, die vorübergehend innerhalb ihres Unternehmens (oder Unternehmensverbunds) in einen inländischen Unternehmensstandort (Niederlassung) transferiert werden. Ziel ist es, die Nutzung der Arbeitskraft und dabei insbeson...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Aufklärung des betroffenen Arbeitnehmers

Rz. 10 Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 BetrVG über die Sach- und Rechtslage aufklären. Er muss den Arbeitnehmer bzw. bei einer Einstellung den Bewerber also mündlich oder schriftlich über die Vorläufigkeit der Einstellung bzw. Versetzung unterrichten und darauf hinweisen, dass die Maßnahme durch gerichtliche Entscheidung wieder rückgängig gemac...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / Zusammenfassung

Überblick Das Recht der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland stellt kein abgeschlossenes Sonderrecht dar. Die arbeitsrechtlichen Vorschriften werden vom Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht ergänzt. Das Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht unterscheidet zwischen EU-/EWR-Staatsangehörigen und den sonstigen Staatsangehörigen, sog. "Drittstaatsangehö...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 1.3.3 Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Neben den vorgenannten sowie den allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung ist bei einer Fachkraft zu prüfen, ob die Zustimmung der BA erforderlich ist und keine Versagungsgründe vorliegen. Grundsätzlich ist für die Beschäftigung einer Fachkraft eine Zustimmung der BA erforderlich.[1] Das Verfahren richtet sich in diesen Fällen...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / Zusammenfassung

Überblick Das Recht der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland stellt kein abgeschlossenes Sonderrecht dar. Die arbeitsrechtlichen Vorschriften werden vom Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht ergänzt. Insbesondere das Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht unterscheidet zwischen EU-/EWR-Staatsangehörigen und den sonstigen Staatsangehörigen, den sog. "...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 2.1 Grundsätzliches Erfordernis eines Aufenthaltstitels

Aufgrund des Aufenthaltsgesetzes benötigt grundsätzlich jeder Ausländer, also auch ein ausländischer Arbeitnehmer, der in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich dort aufhalten möchte, einen Pass und einen Aufenthaltstitel . Hinweis Abgrenzung von Aufenthaltstitel und Aufenthaltserlaubnis Für Laien ist die Terminologie im Aufenthaltsrecht schnell verwirrend...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 2.3 Antragsverfahren

Ansprechpartner für das Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht ist im Inland die aufgrund des Wohnsitzes des Ausländers örtlich zuständige Ausländerbehörde, im Ausland für das Visumverfahren die dortige Auslandsvertretung. Eine besondere Zuständigkeit besteht für das Bundesamt für Migration (BAMF) bei Beschäftigungen im Rahmen von Asylverfahren. Praxis-Tipp Bestimmung der ric...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer beschäftigen: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Zusammenfassung Überblick Das Recht der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland stellt kein abgeschlossenes Sonderrecht dar. Die arbeitsrechtlichen Vorschriften werden vom Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht ergänzt. Insbesondere das Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht unterscheidet zwischen EU-/EWR-Staatsangehörigen und den sonstigen Staatsangehöri...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer beschäftigen: Aufenthaltstitel

Zusammenfassung Überblick Das Recht der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland stellt kein abgeschlossenes Sonderrecht dar. Die arbeitsrechtlichen Vorschriften werden vom Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht ergänzt. Das Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht unterscheidet zwischen EU-/EWR-Staatsangehörigen und den sonstigen Staatsangehörigen, sog. "Dr...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 5 Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, §§ 9a ff. AufenthG

Der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU für Nicht-EU-Bürger.[1] Dieser Aufenthaltstitel hat keinen spezifischen Bezug zu den Aufenthaltstiteln im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit; er kann jedoch für die Arbeitnehmer in Betracht kommen, die nicht schon nach den privilegierenden Regelungen der §§ 18 ff. AufenthG einen Aufent...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 2 Verfahren zur Beschäftigung von Ausländern

2.1 Grundsätzliches Erfordernis eines Aufenthaltstitels Aufgrund des Aufenthaltsgesetzes benötigt grundsätzlich jeder Ausländer, also auch ein ausländischer Arbeitnehmer, der in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich dort aufhalten möchte, einen Pass und einen Aufenthaltstitel . Hinweis Abgrenzung von Aufenthaltstitel und Aufenthaltserlaubnis Für Laien ist ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 3 Einzelheiten in Abhängigkeit der zu beschäftigenden Personengruppen

3.1 Arbeitsplatzsuche und Qualifikation Das Aufenthaltsrecht eröffnet grundsätzlich 2 Wege für einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche. Zum einen besteht die Möglichkeit für Ausländer mit Aufenthalt in Deutschland, einen Antrag nach § 20 bzw. § 20a Abs. 4 Satz 2 AufenthG zu stellen, zum anderen für Ausländer, die sich im Ausland befinden, eine Chancenkarte nach § 20a Auf...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 3.2 Qualifizierte Beschäftigung

3.2.1 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung Die Zuwanderung und Beschäftigung von Fachkräften sind im deutschen Ausländerrecht ausdrücklich erwünscht und angestrebt, um die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu decken. Dementsprechend spricht § 18 AufenthG vom "Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung" und enthält einen entsprechenden Programmsatz zur Aufnahme von Fachkräften.[1] Vor ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 1.3 Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung von Fachkräften, § 18 AufenthG

Als Fachkraft i. S. d. § 18 AufenthG gilt eine Person, wenn sie entweder über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine akademische Ausbildung verfügt. 1.3.1 Leitbild Das Aufenthaltsrecht zur Erwerbstätigkeit ist vom Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung bestimmt[1], um die Fachkräftebasis und die sozialen Sicherungssysteme zu stärken. Ziel ist die dauerhafte arbeitsmarktt...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 3 ICT-Karte, §§ 19 ff. AufenthG

3.1 ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer Die in § 19 AufenthG geregelte ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer-Card) schafft einen besonderen Aufenthaltstitel für außerhalb der EU beschäftigte Mitarbeiter, die vorübergehend innerhalb ihres Unternehmens (oder Unternehmensverbunds) in einen inländischen Unternehmensstandort (Niederlassung) transferiert werde...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 1 Grundlagen und gesetzliche Regelungen bei der Beschäftigung von Ausländern

Die Beschäftigung von Ausländern in der Bundesrepublik unterliegt bestimmten Anforderungen und Schranken. In den letzten Jahren sind gerade im Hinblick auf die Gewinnung von qualifizierten Arbeitskräften zunehmende Erleichterungen der Voraussetzungen und des Verfahrens zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis eingeführt worden. Die Zulassung zur Beschäftigung hat sich dabei gene...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 3.2.4 Aufenthaltstitel für Fachkräfte

Allgemeine Voraussetzungen Für beide Gruppen von Fachkräften sowie die Arbeitskräfte mit ausgeprägter Berufserfahrung müssen im konkreten Fall zur Erteilung eines Aufenthaltstitels die nachfolgenden allgemeinen Voraussetzungen [1] erfüllt sein: Es muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen[2]: Der Ausländer (gegebenenfalls unterstützt vom zukünftigen Arbeitgeber) muss ein...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 4 Niederlassungserlaubnis, § 9 AufenthG

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der stets zur räumlich und zeitlich unbeschränkten, selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt. Auf die Erteilung der Niederlassungserlaubnis besteht nach den in § 9 Abs. 2 bis 4 AufenthG näher geregelten Maßgaben ein Anspruch. Die Regelwartezeit beträgt für Fachkräfte mit einer qualif...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 3.3.1 Beschäftigung ohne qualifizierte Berufsausbildung

Die BeschV enthält verschiedene Beschäftigungen, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen. Zu den dort aufgeführten Beschäftigungsformen gehören: Vorübergehende Beschäftigungen, dazu zählen u. a. im Rahmen eines internationalen Personalaustauschs und unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer auf Basis einer ICT-Karte oder Mobiler ICT-Karte[1], Sprachlehrer und ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 1.4.1 Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer können eine Aufenthaltserlaubnis mit Zustimmung der BA bekommen, wenn[1] sie eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE und die EU- oder EWR- (beschleunigte) Grundqualifikation als Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- und Personenkraftverkehr besitzen, die allgemeinen Voraussetzungen gem. § 39 Abs. 3 AufenthG (ins...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 1.1 Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche, § 20 AufenthG

§20 AufenthG regelt genauso wie § 20a AufenthG (s. Abschn. 1.2) die Möglichkeit eines Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche. Dabei knüpft § 20 AufenthG an Voraufenthalte im Inland an. Der Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an einen (Vor-)Aufenthalt in Deutschland[1] ist möglich, ohne dass es auf die formale Qualifikation als Fachkraft ankommt. Dennoch werden best...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 3.2.1 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung

Die Zuwanderung und Beschäftigung von Fachkräften sind im deutschen Ausländerrecht ausdrücklich erwünscht und angestrebt, um die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu decken. Dementsprechend spricht § 18 AufenthG vom "Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung" und enthält einen entsprechenden Programmsatz zur Aufnahme von Fachkräften.[1] Vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftem...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 1.4.2 Pflegehilfskräfte

Eine weitere Sonderregelung stellt die Regelung zur Beschäftigung von ausländischen Pflegehilfskräften dar, die nicht bereits als Fachkräfte eingestuft werden können. Angehörigen dieser Gruppe kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit mit Zustimmung der BA erteilt werden, wenn sie[1] die nach deutschem Recht bestimmten Voraussetzungen zur Ausübung einer Pflegehilfst...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 1.4 Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als "Nicht-Fachkraft" nach der BeschV

Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft verweist das AufenthG auf die BeschV.[1] Die BeschV fordert für die Erteilung regelmäßig die Zustimmung der BA und sieht Fallgruppen vor, denen die Erwerbstätigkeit zugeordnet werden muss.[2] Ein branchenunabhängiger Erlaubnistatbestand ist die Be...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 3.2.6 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Oftmals fehlt es an einer Anerkennung des ausländischen Abschlusses im Sinne einer Gleichwertigkeit mit dem inländischen Abschluss, was wiederum der Beschäftigung als Fachkraft entgegenstehen kann. Es besteht jedoch die Möglichkeit zum Aufenthalt für inländische Qualifizierungen[1], zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation oder zur Erteilung einer inländischen B...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 1.2 "Chancenkarte" zur Arbeitsplatzsuche, § 20a AufenthG

Wie die Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG bietet die "Chancenkarte" des §20a AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche; sie ermöglicht den Aufenthalt eines Ausländers auch, um eine ausländische Berufsqualifikation anerkennen zu lassen und richtet sich – anders als § 20 AufenthG – im Wesentlichen an aus dem Ausland einreisende Personen ohne Voraufenthalte...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 3.2 Kurzzeitiger Transfer, § 19a AufenthG

Nochmals erleichtert wird das Aufenthaltsverfahren bei kurzzeitigen Transfers.[1] Für unternehmensinterne Einsätze von maximal 90 Tagen innerhalb eines Gesamtzeitraums von maximal 180 Tagen genügt die Anzeige durch die aufnehmende Niederlassung im Inland beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (sog. "Mitteilungsverfahren"), durch die nachgewiesen wird, dass der Ausländer...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 1.2.1 Voraussetzungen

Die Regelung enthält 2 Alternativen: Drittstaatsangehörige, die die Voraussetzungen einer Fachkraft [1] erfüllen und deren Lebensunterhalt gesichert ist: Sie erhalten die Chancenkarte ohne weitere Voraussetzungen, insbesondere, ohne dass sie eine bestimmte Punktzahl[2] sammeln müssen. Sonstige Drittstaatsangehörige erhalten die Chancenkarte nur, wenn sie einen ausländischen Hoch...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 1.3.1 Leitbild

Das Aufenthaltsrecht zur Erwerbstätigkeit ist vom Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung bestimmt[1], um die Fachkräftebasis und die sozialen Sicherungssysteme zu stärken. Ziel ist die dauerhafte arbeitsmarkttechnische und gesellschaftliche Integration ausländischer Fachkräfte.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 2.2 Ausnahmsweise Arbeitserlaubnis ohne Aufenthaltstitel

Ausnahmsweise ist eine Erwerbstätigkeit auch ohne Aufenthaltstitel zulässig:[1] Generell erlaubt ist die Saisonbeschäftigung, sofern eine entsprechende Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit vorliegt. Erlaubt ist auch eine kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung. Auf Basis besonderer Regelungen (zwischenstaatliche Abkommen oder innerstaatliche Ausnahmevorschriften) und...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 1 Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zweckgebundener Aufenthaltstitel, der zu bestimmten, im Gesetz normierten Zwecken erteilt wird. Ein wichtiger Bereich sind dabei die in den §§ 18 ff. AufenthG geregelten Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit. Die Regelungen enthalten sowohl Aufenthaltstitel zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit,als auch zur Arbeitsplatzsuche sowie zur...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 2.4 Behördliche Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber müssen bei der Beschäftigung von Ausländern die nachfolgenden allgemeinen Voraussetzungen und Pflichten beachten – dazu können noch spezielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit den einzelnen Beschäftigungen und Aufenthaltstiteln hinzutreten. Zu den allgemeinen, behördlichen Pflichten nach § 4a Abs. 5 AufenthG gehören, dass der Arbeitgeber: prüft, ob der Ausländer ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 1.5 Aufenthaltserlaubnis zu Forschungszwecken, § 18d AufenthG

Nach § 18d AufenthG ist die Erteilung einer mindestens einjährigen Aufenthaltserlaubnis zu Forschungszwecken möglich. Erforderlich ist die Einbindung in ein anerkanntes Forschungsprojekt sowie grundsätzlich die Kostenübernahme des Forschungsträgers. Forschungseinrichtungen im Sinne der maßgeblichen Forscher-Richtlinie können auch privatwirtschaftliche Unternehmen sein. Dem Aufe...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 3.2.5 Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Mit dem für den Arbeitgeber transparenten sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahren soll die Einreise und Aufnahme der Beschäftigung innerhalb von 4 Monaten möglich sein.[1] Zu diesem Zweck wird eine Vereinbarung zwischen dem zukünftigen Arbeitgeber und der zuständigen Ausländerbehörde geschlossen.[2] Dafür führt die Behörde neben der allgemein beschleunigten Verfahrens...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 3.3.2 Verfahren

Für nicht qualifizierte Beschäftigungen bietet sich das Vorabzustimmungsverfahren [1] an. Da in diesen Bereichen regelmäßig die Zustimmung der BA erforderlich ist, kann dies in diesem Verfahren vorab und für die beteiligten Behörden einschließlich der Auslandsvertretung verbindlich geklärt werden. Die entsprechende Entscheidung soll innerhalb von 10 Tagen ergehen.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 3.3 Nicht qualifizierte Beschäftigung

Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für "Nicht-Fachkräfte" verweist das Aufenthaltsgesetz auf die BeschV bzw. auf internationale Vereinbarungen.[1] In diesen Fällen ist zumeist die Zustimmung der BA erforderlich.[2] Damit wird die Steuerung der Zuwanderung nicht qualifizierter ausländischer Arbeitskräfte faktisch in die Kompetenz ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 3.4 Sonderregelungen für Geflüchtete

Sonderregelungen bestehen für Geflüchtete, die in der Bundesrepublik um Asyl nachsuchen (Asylbewerber). Geflüchtete mit realistischer Perspektive auf Anerkennung sollen schneller als bisher in den Arbeitsmarkt integriert werden. Andererseits werden Ausländer, die sich (vermutet) nicht rechtmäßig und dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten werden von Erwerbstätigkeit und arbeitsm...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 1.3.2 Voraussetzungen

Grundsätzlich ist für sämtliche Fälle der Beschäftigung von Fachkräften erforderlich, dass: ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, eine ggf. erforderliche Berufsausübungserlaubnis erteilt wurde oder zumindest zugesagt ist, die ggf. erforderliche Gleichwertigkeit der Qualifikation festgestellt wurde oder ein anerkannter ausländischer oder ein einem deutschen Hochschulabschl...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 3.3 Mobiler-ICT-Karte, § 19b AufenthG

Eine weitere Erleichterung des Aufenthaltsverfahrens in den Transferfällen ergibt sich für Nicht-EU-Ausländer, die bereits im Besitz eines Transfer-Aufenthaltstitels eines anderen Mitgliedstaats sind und von diesem auf einen Arbeitsplatz im Gebiet der Bundesrepublik wechseln sollen.[1] Gedacht ist die Mobiler-ICT-Karte also für Fälle, in denen der Ausländer in mindestens 2 E...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 1.2.2 Inhalt und Umfang

Die Chancenkarte ist eine besondere (Unter-)Form der Aufenthaltserlaubnis – es ist kein eigenständiger Aufenthaltstitel i. S. v. § 4 AufenthG. Sie wird im Ausland zunächst als Visum und nach der Einreise als Aufenthaltserlaubnis in Form der Chancenkarte ausgestellt. Möglich sind aber auch Anträge von bereits in Deutschland lebenden Drittstaatsangehörigen, sofern diese bereit...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum sollten Mitarbeiter b... / Zusammenfassung

Überblick Die Akzeptanz von neuen Arbeitsschutzmaßnahmen hängt nicht nur von der Qualität der Maßnahmen ab, sondern auch von den Rahmenbedingungen, unter denen diese festgelegt und eingeführt werden. Werden Mitarbeiter bei der Einführung neuer Arbeitsschutzmaßnahmen beteiligt, kann deren Know-how genutzt werden. Es entsteht eine "Art WIR-Gefühl", wenn die Mitarbeiter einbezoge...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum sollten Mitarbeiter b... / 1.5 Kosten und Nutzen

Die Kosten für eine Beteiligung der Mitarbeiter bei der Einführung von Arbeitsschutzmaßnahmen lassen sich nicht konkret beziffern. Der Nutzen dieses Vorgehens liegt aber auf der Hand: Nutzen des Know-hows der Mitarbeiter, Schaffung von Akzeptanz, Mitwirken bei der Ideenfindung, Erhöhung der Qualität der Arbeitsschutzmaßnahmen, Unterstützung der Vorgesetzten, Hilfe bei der Umsetzun...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum sollten Mitarbeiter b... / 1.2 Hintergrund

Im Volksmund heißt ein Sprichwort "Der Mensch ist ein Gewohnheitstier". Dies gilt im übertragenen Sinne auch für Mitarbeiter in Betrieben. Veränderungen werden i. d. R. erst einmal kritisch beäugt. auch bei Arbeitsschutzmaßnahmen. Somit hängt der Erfolg von mehreren Rahmenbedingungen ab, u. a.: Beteiligung der Mitarbeiter bei der Gefährdungsbeurteilung, Beteiligung der Mitarbe...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum sollten Mitarbeiter b... / 1.6.2 Beispiel 2

Praxis-Beispiel Schutzgitter Aufgrund eines Unfalls an einer Maschine beschließt der Vorgesetzte, die Schutzmaßnahmen an der Maschine zu erweitern. Er beauftragt einen Schlosser, ein zusätzliches Schutzgitter zu installieren. Damit ist für ihn das Thema erledigt. Er hat sich um die Sachlage gekümmert. Leider hat er die Maßnahme nicht mit seinen Mitarbeitern abgesprochen. Dies...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum sollten Mitarbeiter b... / 1.3 Unfallgeschehen

Experten schätzen, dass ca. 80 % aller Beinaheunfälle und Unfälle primär auf verhaltensbedingte Faktoren zurückzuführen sind. Ursachen sind mangelhaftes Wissen, Können und Wollen von Mitarbeitern. Technische Mängel sind seit vielen Jahren eher rückläufig oder bleiben zahlenmäßig auf einem ähnlichen Niveau. Die meisten Arbeitsschutzmaßnahmen beziehen sich daher auf das Verhal...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum sollten Mitarbeiter b... / 1.6.1 Beispiel 1

Praxis-Beispiel "Handlauf benutzen" In einem Unternehmen werden "über Nacht" an allen Treppen Gebotsschilder "Handlauf benutzen" angebracht. Es gab weder im Vorfeld noch in den ersten Tagen eine Information dazu. Im Gegenteil: Mitarbeiter werden abgemahnt, weil Sie Gebotsschilder missachtet haben. Sturzunfälle an Treppen haben i. d. R. schwere Verletzungen zur Folge. In dem Un...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum sollten Mitarbeiter bei der Einführung neuer Arbeitsschutzmaßnahmen beteiligt werden?

Zusammenfassung Überblick Die Akzeptanz von neuen Arbeitsschutzmaßnahmen hängt nicht nur von der Qualität der Maßnahmen ab, sondern auch von den Rahmenbedingungen, unter denen diese festgelegt und eingeführt werden. Werden Mitarbeiter bei der Einführung neuer Arbeitsschutzmaßnahmen beteiligt, kann deren Know-how genutzt werden. Es entsteht eine "Art WIR-Gefühl", wenn die Mitarb...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 3.1 Arbeitsplatzsuche und Qualifikation

Das Aufenthaltsrecht eröffnet grundsätzlich 2 Wege für einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche. Zum einen besteht die Möglichkeit für Ausländer mit Aufenthalt in Deutschland, einen Antrag nach § 20 bzw. § 20a Abs. 4 Satz 2 AufenthG zu stellen, zum anderen für Ausländer, die sich im Ausland befinden, eine Chancenkarte nach § 20a AufenthG zu beantragen. Die Regelungen unt...mehr