Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 1.2 Nutzen und Vorteile Wissensbilanz

Unternehmen, die eine Wissensbilanz einführen, profitieren u. a. von diesen Vorteilen: Schaffung von Transparenz und Übersichtlichkeit auch in den immateriellen Bereichen eines Unternehmens Identifikation von Verbesserungsmöglichkeiten bei Mitarbeitern, Geschäftsbeziehungen und wesentlichen Prozessen Bessere Abstimmung von Maßnahmen mit den Unternehmenszielen und -stratgien Verb...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 8 Abfindungen und Transfermaßnahmen

Ein Transfersozialplan unterscheidet sich von einem klassischen Sozialplan dadurch, dass neben Abfindungsleistungen des entlassenden Unternehmens die Instrumente des Beschäftigtentransfers, Transferagenturen und/oder Transfergesellschaften, zur Unterstützung der beruflichen Neuorientierung der betroffenen Beschäftigten angeboten werden. Damit soll Arbeitslosigkeit vermieden u...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4 Prüfungsschritte für die krankheitsbedingte Kündigung

Es kommt auf folgende Prüfungsschritte an: Krankheitsbedingter völliger oder teilweiser Ausfall der vertragsmäßigen Arbeitsleistung Negative Prognose: Ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft seine Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht mehr erbringen kann? Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher oder wirtschaftlicher Interessen durch die krankheitsbedin...mehr

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Aktivrente / 2.1 Grundsätze

Die Einnahmen aus der Aktivrente werden bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren steuerfreigestellt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohnsteuerabzug entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen, dazu gehört auch die Anwendung der Aktivrente. Der Steuerfreibetrag ist zeitanteilig zu berücksichtigen.[1] Falls das (insbesondere Anfang 2026) unterlassen worden ist, soll ...mehr

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Aktivrente / 2.3 Arbeitsplatzwechsel/Neueinstellung

Die Aktivrente darf im Lohnsteuerabzugsverfahren – wie vorstehend beschrieben – nur in einem Dienstverhältnis genutzt werden. Das bezieht sich aber auf die gleichzeitige Nutzung. Bei unterjährigem Arbeitsplatzwechsel ist eine Inanspruchnahme der Aktivrente ab dem Folgemonat beim neuen Arbeitgeber möglich, insbesondere wenn individuelle ELStAM vorliegen. Dabei erscheint eine ...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.5 Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

Hier ist der Arbeitnehmer nur noch imstande, einen Teil seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben zu erfüllen. Die krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit kann einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen.[1] Genau wie bei der krankheitsbedingten Kündigung ist in 3 Stufen zu prüfen: 5.5.1 Negative Prognose Ist im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung davon auszugehen...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.5.2 Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen

Hier ist die Frage zu beantworten, wie groß die Leistungsminderung sein muss, um eine solche Beeinträchtigung annehmen zu können. Klar ist, dass eine geringe Leistungsminderung nicht ausreicht, sie kann die Interessen des Betriebs nicht "erheblich" beeinträchtigen. Das BAG[1] hat eine Leistungsminderung auf 2/8 der Normalleistung als erhebliche Beeinträchtigung der betriebli...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.1 Voraussetzungen und Rahmenbedingungen prüfen und schaffen

Diese Voraussetzungen und Rahmenbedingungen müssen vorhanden bzw. geprüft werden: Die Wissensbilanz ist ein Managementinstrument, dessen Einführung voraussetzt, dass es im Betrieb ein Leitbild (Vision) sowie langfristige Ziele und Strategien gibt bzw. zusammen mit der Wissensbilanz eingeführt werden, die beschreiben, wie das Leitbild erreicht werden soll. Aus den Zielen und St...mehr

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KI-Kompetenz: Die Schulungs... / 3.1 Verständnis für Funktionsweise von KI-Technologien

Ein erster wichtiger Bestandteil ist das grundlegende Verständnis von KI-Technologien. Mitarbeiter müssen nicht selbst KI-Modelle entwickeln können. Die Mitarbeiter sollten jedoch verstehen, wie KI-Systeme grundsätzlich funktionieren. Dazu gehört beispielsweise Wissen über Trainingsdaten, Modelle, Wahrscheinlichkeiten und typische Fehlerquellen. Es soll keine Illusion entste...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.3 Künstliche Intelligenz für die Erstellung einer Wissensbilanz nutzen

Viele Arbeiten, die bei der Erstellung der klassischen Wissensbilanz heute entweder manuell oder nur in Teilen automatisiert erfolgen, lassen sich inzwischen mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) besserer, schneller und effizienter erledigen. Vor allem der Prozess der Datensammlung, -erfassung und -analyse wird dadurch erheblich beschleunigt und im Betrieb werden ...mehr

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Kapitalabfindung und Kapita... / 3.4 Kapitalleistung wird bei noch fortdauernder Beschäftigung gezahlt

Gerade bei Direktversicherungen kann es vorkommen, dass wegen der im Versicherungsvertrag genannten Altersgrenze die Kapitalleistung schon fließt, der Versicherte aber noch weiter arbeitet. Auch in diesen Fällen beginnt die 10-Jahresfrist mit dem 1. des auf die Auszahlung des Kapitalbetrags folgenden Monats. Soweit in dieser Zeit ein Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wird, i...mehr

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Kapitalabfindung und Kapita... / 5 Abfindung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung

Die Auflösung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung kann in vielfältigen Konstellationen auftreten. Für die beitragsrechtliche Beurteilung dieser Abfindungszahlungen sind die Beweggründe – insbesondere die arbeits- oder betriebsrentenrechtliche Zulässigkeit – ohne Bedeutung. Wesentlich ist, dass durch die Auflösung einer derartigen Anwartschaft die in der...mehr

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KI-Kompetenz: Die Schulungs... / 3.4 Organisatorische Aspekte

Darüber hinaus sollten Schulungen auch organisatorische Aspekte abdecken. Mitarbeiter müssen wissen, welche internen Regeln für den Einsatz von KI gelten und welche Prozesse eingehalten werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Freigabeprozesse, Dokumentationspflichten oder Meldewege bei Problemen.mehr

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KI-Kompetenz: Die Schulungs... / 2 Rechtlicher Hintergrund der Schulungspflicht

Die Inhalte der KI-VO treten schrittweise in Kraft. Art. 4 KI-VO verpflichtet Organisationen dazu, Maßnahmen zu ergreifen, dass ihre Mitarbeiter und andere beteiligte Personen über ein ausreichendes Niveau an KI-Kompetenz verfügen. Diese Kompetenz soll es ihnen ermöglichen, KI-Systeme angemessen zu verstehen, ihre Ergebnisse richtig einzuordnen und potenzielle Risiken zu erke...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.2.2 Schritt 2: Intellektuelles Kapital definieren

In diesem Schritt wird festgelegt, was überhaupt unter immateriellen Ressourcen bzw. dem intellektuellen Kapitel für den jeweiligen Betrieb zu verstehen ist. Im Kern sind das die drei "Kapitalarten": Human-, Struktur- und Beziehungskapital (vgl. Punkt 1). Wer in der Wissensbilanz z. B. Nachhaltigkeitsaspekte ebenfalls berücksichtigen möchte, muss sich überlegen, welche Faktor...mehr

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Aktivrente / 1.2 Begünstigte Einnahmen

Durch die Aktivrente werden ausschließlich laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit[1] begünstigt. Die Steuerbefreiung ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31. Dezember 2025 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus u. ä.), die nach dem 31.Dezember 20...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 10 Was kommt nach der Transfergesellschaft

Die Nachbetreuung der Beschäftigten nach dem Ende der Transfergesellschaft ist eine sinnvolle und wertvolle Maßnahme, die idealerweise bereits im Kooperationsvertrag zwischen Unternehmen und Transfergesellschaft vereinbart und im Sozialplan abgesichert werden sollte.. Diese Nachbetreuung kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn die betroffenen Mitarbeiter in Arbeitslosi...mehr

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KI-Kompetenz: Die Schulungs... / 7 Fazit

Die Schulungspflicht nach Art. 4 KI-VO ist ein zentraler Baustein für einen verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz. Sie stellt sicher, dass Menschen weiterhin eine aktive und kompetente Rolle im Umgang mit KI-Systemen einnehmen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass der Aufbau von KI-Kompetenz künftig Teil ihrer Organisations- und Compliance-Strategie sein muss...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.2.7 Schritt 7: Maßnahmen ableiten

Im vorletzten Arbeitsschritt werden aus den Ergebnissen und den Auswertungen Maßnahmen abgeleitet, um Verbesserungen umsetzen zu können. Um schnell zählbare Resultate zu erreichen, sollte man sich auf die Faktoren mit dem größten Entwicklungspotenzial konzentrieren, und nicht zu viele Maßnahmen zugleich umsetzen, z. B. beim Humankapital gezielte Fortbildungen der Mitarbeiter...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 5.1 Aufgabenstellung

Transfergesellschaften bieten für von Arbeitslosigkeit bedrohte1 Beschäftigte ein sozialversicherungspflichtges Arbeitsverhältnis, das auf maximal 12 Monate befristetet ist. Der Schwerpunkt liegt auf der beruflichen Neuorientierung und der Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Anders als in der Transferagentur, die während der Kündigungsfristen arbeitet, ermöglicht die Transferge...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 1.1 Wissensbilanz ist keine Bilanz im Sinne des Rechnungswesens

In der Praxis bereitet der Begriff Wissensbilanz nicht nur Mitarbeitern aus dem Rechnungswesen immer wieder Probleme, weil der Begriff "Bilanz" im bisherigen Sprachgebrauch auf den klassischen Jahresabschluss mit seinen Vermögensgegenständen und dem zur Finanzierung notwendigen Kapital abstellt. Hierzu gibt es zahlreiche Gesetze und Regelungen, u. a. HGB, EStG, IFRS usw. Für ...mehr

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KI-Kompetenz: Die Schulungs... / 4 Praktische Umsetzung der Schulungspflicht im Unternehmen

In der Praxis stellt sich für viele Organisationen die Frage, wie die Anforderungen aus Art. 4 KI-VO sinnvoll umgesetzt werden können. Da die Vorschrift bewusst flexibel gestaltet ist, haben Unternehmen einen erheblichen Gestaltungsspielraum. Ein bewährter Ansatz ist ein mehrstufiges Schulungskonzept. Infographic Dabei erhalten zunächst alle Mitarbeiter eine grundlegende Einfüh...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / Zusammenfassung

Überblick Der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen hängt immer mehr von Faktoren ab, die beim klassischen Jahresabschluss nicht berücksichtigt werden. Dort sind im Kern lediglich Anlage- und Umlaufvermögen, Kapital sowie Umsätze, Kosten und Gewinne erfasst. Damit Unternehmen erfolgreich sein und Gewinn erzielen können, ist es zunehmend auf immaterielle, weiche Vermögenswer...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.2.3 Schritt 3: Intellektuelles Kapital bewerten

Schwieriger ist meist die Durchführung der Bewertung des intellektuellen Kapitals bzw. der Einflussfaktoren. Es geht darum, jeden Einflussfaktor dreifach zu bewerten: Quantität (Qn) > Ist die Quantität/Menge des Einflussfaktors ausreichend? Gibt es ausreichend davon, um die Ziele erreichen zu können? Qualität (Ql) > Ist die Qualität des Einflussfaktors ausreichend? Ist die Qua...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.2.1 Schritt 1: Geschäftsmodell beschreiben

Der erste Arbeitsschritt befasst sich mit der Beschreibung des Geschäftsmodells, also mit der Beschreibung dessen, womit und wie ein Unternehmen heute sein Geld verdient und womit es das künftig (auf Sicht von ca. 3-5 Jahre) tun möchte. Hier müssen nach dem Modell des AK-WB mindestens folgende Punkte behandelt werden: Bilanzierungsbereich (der Wissensbilanz): Welche Teile des...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.2.5 Schritt 5: Wirkungszusammenhänge erfassen

Im nächsten Schritt werden die Wirkungszusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Einflussfaktoren ermittelt. Hintergrund ist, dass Veränderungen bei einem Einflussfaktor in unterschiedlichem Ausmaß Auswirkungen bei anderen Faktoren haben oder haben können. Um das immaterielle Kapital noch mehr verbessern und steuern zu können, ist die Kenntnis dieser Wechselwirkungen entsc...mehr

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Vatikanstadt und Heiliger S... / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 2.1 Erste Tätigkeitsstätte beim Arbeitnehmer

Zentraler Punkt der ab 1.1.2014 geltenden Regelungen ist die gesetzliche Definition der ersten Tätigkeitsstätte, die an die Stelle der regelmäßigen Arbeitsstätte tritt. Der Arbeitnehmer kann je Dienstverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte, ggf. aber auch keine erste, sondern nur auswärtige Tätigkeitsstätten haben.[1] Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte erfol...mehr

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Nordmazedonien / 2 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Nordmazedonien

2.1 Steuerpflicht in Deutschland Beschränkte Steuerpflicht Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Nordmazedonien[1] hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[2] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[3] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[4] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte ...mehr

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Belarus / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für A...mehr

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Saudi-Arabien / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für A...mehr

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Kasachstan / 1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland

1.1 Steuerpflicht in Deutschland Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deut...mehr

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Montenegro / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für A...mehr

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Chile / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für A...mehr

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Norwegen / 1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland

1.1 Steuerpflicht in Deutschland Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deut...mehr

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Malaysia / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für A...mehr

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Indien / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für A...mehr

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Liechtenstein / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinscha...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland

1.1 Steuerpflicht in Deutschland Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deut...mehr

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Australien / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für A...mehr

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Usbekistan / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für A...mehr

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Sri Lanka / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für A...mehr

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Liechtenstein / 2 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Liechtenstein

2.1 Steuerpflicht in Deutschland Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Liechtenstein hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzi...mehr

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Kasachstan / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für A...mehr

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Marokko / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für A...mehr

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Kanada / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für A...mehr

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Russland / 1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland

1.1 Steuerpflicht in Deutschland Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deut...mehr

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Israel / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für A...mehr

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Liechtenstein / 1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland

1.1 Steuerpflicht in Deutschland Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deut...mehr

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Mexiko / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für A...mehr