Verfassungsrechtliche Zweifel: Zinshöhe für Aussetzungszinsen

Das FG Münster äußert ernstliche Zweifel an der Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen von jährlich 6 % für Zeiträume ab 2014.

Lang andauernde Niedrigzinsphase ernstlich verfestigt

Das Gericht hat in einem aktuellen Urteilsfall Stellung bezogen und geäußert, dass für den Zeitraum vom 1.1.2014 bis zum 31.3.2015 ernstlich zweifelhaft sei, ob die Zinshöhe von 0,5 % pro Monat dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht. Laut dem Gericht habe sich bereits im Jahr 2014 die lang andauernde Niedrigzinsphase ernstlich verfestigt.

Beim BFH ist ein Verfahren unter dem Az VIII B 128/18 anhängig.

FG Münster, Beschluss v. 31.8.2018, 9 V 2360/18 E, veröffentlicht mit Newsletter v. 15.10.2018

Haufe Online Redaktion
Schlagworte zum Thema:  Aussetzung der Vollziehung, Zinssatz