Privatversichterte: Selbst getragene Krankenbehandlungskosten

Werden Krankenbehandlungskosten von einem privat Versicherten selbst getragen, um eine Beitragsrückerstattung seines Krankenversicherers zu erhalten, sind diese nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg steuerlich nicht zu berücksichtigen.

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass krankheitsbedingte Aufwendungen, die ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger selbst trägt, um sich eine Beitragsrückerstattung seines Krankenversicherers zu erhalten, weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden können.

FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.4.2017, 11 K 11327/16