Allgemeinverfügung: Handwerkerleistungen und Erschließungskosten

Die Finanzverwaltung hat durch Allgemeinverfügung Einsprüche zurückgewiesen, soweit geltend gemacht wird, die von einer Gemeinde auf die Anwohner umgelegten Erschließungskosten seien als haushaltsnahe Handwerkerleistungen begünstigt.

Einsprüche werden zurückgewiesen

So wird klargestellt, dass am 28.02.2022 anhängige und zulässige Einsprüche gegen  Einkommensteuerfestsetzungen zurückgewiesen werden, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die von einer Gemeinde auf die Anwohner umgelegten Erschließungskosten eines Grundstücks seien als haushaltsnahe Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) begünstigt. Entsprechendes gilt für Änderungsanträge.

Die Allgemeinverfügung folgt, nachdem bereits der Bundesfinanzhof zu der Frage entschieden hat (vgl. BFH Urteil vom 21.02.2018 - VI R 18/16 und BFH Urteil vom 28.04.2020 - VI R 50/17, vgl. Kommentierung).

Allgemeinverfügung v. 28.2.2022