Allgemeine Steuerpolitik und Steuerverfahren

Die Große Koalition strebt eine verlässliche Steuerpolitik an. Ziel ist eine Fortentwicklung des Steuerrechts bei gleichzeitiger Planungssicherheit für Steuerzahler und Fiskus. Die geplanten Maßnahmen werden nachfolgend vorgestellt.

Eine vorausgefüllte Steuererklärung mit den bei den Finanzbehörden geführten Daten soll für alle Steuerpflichtigen bis VZ 2017 eingeführt werden. Für Rentner und Pensionäre ohne weitere Einkünfte soll dies bereits ab VZ 2015 möglich sein.

Außerdem soll die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung ausgebaut und auf eine verpflichtende Übersendung von Papierbelegen mit der Steuererklärung weitgehend verzichtet werden. Zur Sicherung einer gleichmäßigen Steuererhebung sollen bei der Bearbeitung von Steuererklärungen risikoorientierte Parameter zugrunde gelegt werden.

Gemeinsam mit den Ländern soll der Ausbau der steuerlichen IT vorangetrieben werden.

Geplant ist zudem, das Steuerverfahrensrecht in Richtung eines Selbstveranlagungsverfahrens weiter zu entwickeln. Den Anfang soll die Körperschaftsteuer machen.

Die Anwendung von sog. Nichtanwendungserlassen soll künftig restriktiver gehandhabt werden. Außerdem will man die Rückwirkung von Steuergesetzen im verfassungsrechtlichen Rahmen auf die Sicherung von Steuersubstrat und die Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Steuersparmodellen beschränken.