Hintergrund DBA Personengesellschaften

Die ohnehin schon schwierige Besteuerung von Personengesellschaften verursacht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten besondere Probleme. Das BMF hat nun sein Schreiben zur Anwendung von DBA auf Personengesellschaften aktualisiert.

Das neue BMF-Schreiben v. 26.9.2014 soll das Schreiben v. 16.4.2010 an die zwischenzeitlichen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung anpassen. Es ist wie folgt aufgebaut:

  • Allgemeine Grundsätze des nationalen Rechts (Tz. 1)
  • Allgemeine Grundsätze der Doppelbesteuerungsabkommen (Tz. 2)
  • Deutschland als Betriebsstättenstaat (Tz. 3)
  • Deutschland als Ansässigkeitsstaat (Tz. 4)
  • Sondervergütungen und Sonderbetriebsvermögen (Tz. 5)
  • Verfahren (Tz. 6)

Weiter enthält Tz. 7 Änderungen der Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze (BMF vom 24.12.1999, BStBl I 1999 S. 1076 mit späteren Änderungen). In Tz. 8 wird das bisherige Schreiben vom 16.04.2010 aufgehoben und die Anwendbarkeit des neuen Schreibens auf alle noch offenen Fälle statuiert. Eine Anlage enthält Besonderheiten einzelner DBA zur Abkommensberechtigung von Personengesellschaften und Hinweise zu einzelnen Gesellschaftsformen.

Rechtsanwalt Stefan Karsten Meyer, LL.M.