Bereits seit einigen Jahrzehnten wird eine gesetzliche Normierung des Rechtsinstituts der Patientenverfügung kontrovers diskutiert. So hatte sich der Deutsche Juristentag in den Jahren 1986 und 2000 mit dem Thema auseinandergesetzt und zuletzt 2006 (auf dem 66. Deutschen Juristentag) eine gesetzliche Regelung gefordert. Daneben befassten sich mehrere Arbeitsgruppen auf politischer, juristischer und medizinischer Ebene mit der Thematik, darunter das Bundesministerium für Gesundheit mit einem in Auftrag gegebenen Gutachten der Akademie für Ethik in der Medizin[2], eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe der Akademie für Ethik in der Medizin[3], die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz[4], eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums[5] und der Nationale Ethikrat.[6] Auch der Zwischenbericht der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages[7] und die Empfehlungen der Bundesärztekammer[8] seien an dieser Stelle erwähnt.
Im November 2004 gab es bereits einen auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz (3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz[9]) in den Bundestag eingebrachten Entwurf, der allerdings im Februar 2005 wieder zurückgezogen wurde.
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