Auf einen Blick

Steuerbefreiungen sind stets im Lichte der verfassungsgemäßen Auslegung zu sehen. Dies gilt auch für die Steuerbefreiung des Familienheims gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG. Die zahlreichen Rechtsprechungen gewähren die Steuerbefreiung nur unter dem Gesichtspunkt einer engen Auslegung der gesetzlichen Regelungen.

Die Beratung des Mandanten muss auf diese enge Auslegung hinweisen und sollte gleichzeitig auch auf die Problematik der Voraussetzung des Versterbens des Erblassers eingehen. Auf "den Tode des Erblassers" zu warten muss unter dem Aspekt einer Streichung dieses Steuerbefreiung einerseits und der weiterhin steigenden Immobilienpreise andererseits abgewogen werden.

Autor: Agnes Fischl-Obermayer, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Steuerberaterin

ZErb 6/2022, S. 212 - 216

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