Selbst wenn man entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungseinrichtungen der Nutzung von Wohnraum zurechnen würde (BVerwG v. 11.7.2012, a.a.O., Rn. 15), könnte eine entgeltliche Übernachtung in einer Beherbergungseinrichtung nicht ausnahmslos als Konsum eingestuft werden, der auf eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hinweist und damit eine Besteuerung auslösen könnte.

Die entgeltliche Nutzung von Wohnraum allein besagt überhaupt nichts darüber, ob sie einem menschlichen Grundbedürfnis entspricht oder darüber hinausgeht. Durch einen solchen Konsum allein ist nicht feststellbar, ob hinter dem Aufwand eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit steckt. Das gilt für eine einzige Wohnung und auch für eine weitere Wohnung (Unvericht ZAP F. 20, S. 575).

Die Einzelfälle, in denen neben einer Wohnung eine weitere Wohnung oder eine Übernachtungsmöglichkeit genutzt werden, sind viel zu verschieden, um sie "typisierend" gleich zu behandeln oder vielmehr gleich zu machen. Da gibt es den wohlhabenden Bürger, der in einer repräsentativen Villa wohnt und mehrmals im Jahr und für mehrere Wochen verreist und dabei ausschließlich 5-Sterne-Hotels aufsucht. Daneben gibt es die Arbeitnehmer mit einem monatlichen Gehalt von 1.000–2.000 EUR, die eine Ein- oder Zweizimmerwohnung nutzen und einmal im Jahr einen Ferienort besuchen und dort für 20–30 EUR pro Nacht ein Quartier nehmen. Bei Bürgern, die von Hartz IV leben, dürften die Urlaubsmöglichkeiten ebenfalls eher bescheiden sein. Studenten, die auf BAföG angewiesen sind, werden vermutlich auch eher in einfachen Urlaubsquartieren übernachten oder einen Campingplatz aufsuchen. Allein der Konsum für eine Wohnung ist zur Feststellung einer "besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" untauglich.

Wer preiswerte Urlaubsquartiere aufsucht, indiziert mit seinem Konsum gerade keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern das Gegenteil. Es ist darüber hinaus sehr wahrscheinlich, dass auch die häuslichen Verhältnisse aufgrund einer schwachen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen einfachen Standard ausweisen. Mit dem Aufwand für Urlaubsquartiere werden bei dieser Personengruppe lediglich existenzielle menschliche Grundbedürfnisse befriedigt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge