Zu § 72 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1, § 78 Abs. 2 Satz 2, § 82 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 5 Satz 2, § 83 Abs. 2 Satz 3 SächsGemO:
1. |
Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung
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3. |
Verschuldung der Kommunen
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