Rn 1
§ 483 enthält die Regelungen zur Sprache der Verträge iSv §§ 481 I, 481a S 1, 481b I, II, 487 S 2, der Sprache vorvertraglicher Informationen (§ 483 I 3) und der Widerrufsbelehrung (§ 483 I 3).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen