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Soweit nach dem spanischen Bürgerlichen Gesetzbuch der Staat zum Erben eingesetzt wird, ist dies nach dem CCCat die Regierung von Katalonien. Hat der Erblasser weder Blutsverwandte bis zum vierten Grad noch einen Ehegatten, erbt die Regierung allein. Diese nimmt die Erbschaft unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung nach einem gerichtlichen Verfahren der Erbenerklärung immer an und muss sie sozialen Zwecken oder einer kulturellen Einrichtung zugutekommen lassen. Enthält die Erbschaft Stadtgrundstücke, so ist die Regierung Kataloniens dazu verpflichtet, diese vorrangig der Erfüllung sozialer Wohnungspolitik zu widmen. Falls der Erblasser im Arantal ansässig war, erbt die dortige aranesische Regionalregierung (Conselh Generau d’Aran) anstatt der Regierung Kataloniens.

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