Versicherungsnehmer zahlt, Versicherer führt ab
Die Prämienzahlung unterliegt der Versicherungssteuer als einer öffentlichen Abgabe. Es handelt sich um eine Verkehrssteuer, die an den Geldumsatz bei Versicherungsverhältnissen anknüpft. Geschuldet wird die Versicherungssteuer vom Versicherungsnehmer. Der Versicherer hat die Steuer zu erheben und an sein zuständiges Bezirksfinanzamt abzuführen. Insoweit haftet der Versicherer für die Steuer.
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