Münchener Kommentar zum BGB Bd. 7 Schuldrecht Besonderer Teil IV Kommentar, 9. Aufl. 2024 3.130 Seiten, 299 EUR Verlag C.H.Beck München ISBN 978-3-406-76677-0

Das BGB ist nicht die Grundlage der Forderungseinziehung und auch der Zwangsvollstreckung. Zunächst begründet sich hieraus die Berechtigung des Gläubigeranspruchs. Aber wer ist eigentlich Gläubiger? Bei Personenmehrheiten ist diese Frage nicht immer einfach zu beantworten. Nichts anderes gilt auf der Seite der Schuldner.

Die Fragen stellen und beantworten sich ganz neu vor dem Hintergrund des am 1.1.2024 in Kraft getretenen Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. Damit wurde das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) völlig neu geregelt. Es handelt sich bei weitem nicht nur um eine Modernisierung oder Ergänzung. Das macht es über die vorgerichtliche Anspruchsstellung, die Antragstellung im gerichtlichen Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung notwendig, sich ganz neu mit den Personengesellschaften und speziell der GbR auseinanderzusetzen.

Es bedarf also auch eines verlässlichen Kommentars, der wissenschaftliche Betrachtung und praktische Anwendung sieht und in diesem Sinne die neuen Vorschriften erklärt und für potenzielle Streitfragen Lösungen bietet. Der 7. Band des Münchener Kommentars zeigt sich hier als das richtige Hilfsmittel. Formell eine Neuauflage, sind tatsächlich viele Teile völlig neu geschrieben und kommentiert.

Von zentraler Bedeutung ist die künftige Unterscheidung zwischen einer rechtsfähigen Außengesellschaft und der nicht-rechtsfähigen Innengesellschaft (§ 705 Abs. 2 BGB). Dabei ist besonders zu beachten, dass das neue Recht auch für Altgesellschaften seit dem 1.1.2024 gilt. Übergangsvorschriften gibt es nur für im Grundbuch eingetragene Gesellschaften (Art. 229 § 21 EGBGB).

Fazit: Der Kommentar bietet bei einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis die nötige Tiefe, um in der Praxis der Forderungseinziehung die Abläufe mit der GbR und ihren Gesellschaftern als Gläubiger sowie als Schuldner zu organisieren.

FoVo 4/2024, S. 79

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