Die Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft soll jederzeit durch konsensualen Vertrag, der Austritt durch einseitige Erklärung möglich sein.
▪ | Das Eckpunktepapier zur Verantwortungsgemeinschaft ist abrufbar unter: |
▪ | Ein Beispielpapier ist abrufbar unter: |
▪ | Eine einseitige Zusammenfassung ist abrufbar unter: |
Das Bundesministerium der Justiz wird auf Grundlage des Eckpunktepapiers in den nächsten Monaten einen Gesetzentwurf erarbeiten – und dabei auch die öffentlichen Rückmeldungen zu dem Papier berücksichtigen.
Quelle: https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/0205_VAG_Eckpunkte.html
FF 3/2024, S. 90 - 91
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