Die Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft soll jederzeit durch konsensualen Vertrag, der Austritt durch einseitige Erklärung möglich sein.

Das Eckpunktepapier zur Verantwortungsgemeinschaft ist abrufbar unter:

https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/Eckpunkte/Eckpunkte_Verantwortungsgemeinschaft.html?nn=110490.

Ein Beispielpapier ist abrufbar unter:

https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/Dokumente/Verantwortungsgemeinschaft_Beispielpapier.html?nn=110490.

Eine einseitige Zusammenfassung ist abrufbar unter:

https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/Dokumente/Verantwortungsgemeinschaft_Beispielpapier.html?nn=110490.

Das Bundesministerium der Justiz wird auf Grundlage des Eckpunktepapiers in den nächsten Monaten einen Gesetzentwurf erarbeiten – und dabei auch die öffentlichen Rückmeldungen zu dem Papier berücksichtigen.

Quelle: https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/0205_VAG_Eckpunkte.html

FF 3/2024, S. 90 - 91

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