Zur Verdeutlichung nachfolgend ein Berechnungsbeispiel:[101]
Einkommensverhältnisse der Beteiligten:
Ehemann netto 2.500,00 EUR
./. berufsbedingte Aufwendungen 100,00 EUR
Einkommen damit 2.400,00 EUR
Ehefrau netto 650,00 EUR
./. berufsbedingte Aufwendungen 50,00 EUR
Einkommen damit 600,00 EUR
Nach den Einkünften des Ehemannes bestimmt sich der Kindesunterhalt nach Einkommensgruppe 3, 1. Altersstufe mit einem Zahlbetrag von 356,00 EUR.
In die Berechnung einzustellen (Rechenschritt 1):
Einkommen Ehemann 2.400,00 EUR
./. Kindesunterhalt 356,00 EUR
verbleibendes Einkommen 2.044,00 EUR
Einkommen Ehefrau 600,00 EUR
davon 1/3 überobligatorisch 200,00 EUR
verbleibendes Einkommen 400,00 EUR
Berücksichtigung Naturalunterhalt Ehefrau (Rechenschritt 2):[102]
Kindesunterhalt nach zusammengerechnetem Einkommen (2.400 + 600 = Gr.4) 378,00 EUR
Kindesunterhalt nach alleinigem Einkommen des Ehemannes (Gr. 3) 356,00 EUR
Differenz = Naturalunterhalt Ehefrau 22,00 EUR
Berechnung Ehegattenunterhalt (Rechenschritt 3):[103]
Einkommen Ehemann 2.044,00 EUR
Einkommen Ehefrau (400 ./. 22) 378,00 EUR
Einkommensdifferenz 1.666,00 EUR
davon 45 %: 749,70, gerundet 750,00 EUR
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