Die Düsseldorfer Tabelle und die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte sind eine "ewige Baustelle", die der kontinuierlichen Aufmerksamkeit und sorgfältigen Pflege bedürfen. Deshalb haben sich die "Baumeister" der Unterhaltstabelle, die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages[1] und die Vertreter (fast) aller deutschen Oberlandesgerichte[2] im November 2023 erneut am traditionellen Ort, dem Amtsgericht Kreuzberg, getroffen, um die Werte für die neue Düsseldorfer Tabelle 2024[3] zu beraten und sich über neue Entwicklungen bei den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der jeweiligen Oberlandesgerichte[4] abzustimmen.

[1] Vgl. www.dfgt.de unter "Kommissionen".
[2] Teilgenommen haben die Vertreter von 23 der insgesamt 24 Oberlandesgerichte. Eine Ausnahme macht das OLG Saarbrücken, dessen beide Familiensenate traditionell keine eigenen unterhaltsrechtlichen Leitlinien herausgeben, sondern sich in ihrer Rechtsprechung unmittelbar an der Düsseldorfer Tabelle und deren Anmerkungen orientieren, vgl. Menne, NJW 2021, 497 (497).
[3] Vom OLG Düsseldorf am 11.12.2023 bekanntgemacht und abrufbar unter https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf (zuletzt abgerufen im Dezember 2023).
[4] Vgl. allgemein zu den unterhaltsrechtlichen Leitlinien zuletzt Menne, NJW 2021, 497 ff. und ausführlich Maaß in Eschenbruch/Schürmann/Menne, Unterhaltsprozess (7. Aufl. 2021), Kap. 2 Rn 39 ff.

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