Vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 stellte die "Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage" einen zwingenden Bestandteil der Jahresabrechnung dar.[1] Wie die Bestimmung des § 28 Abs. 4 WEG verdeutlicht, hat der Verwalter nunmehr im Rahmen des Vermögensberichts den Stand der gebildeten Rücklagen mitzuteilen. Das Thema "Erhaltungsrücklage" ist also zu einem großen Teil aus der Jahresabrechnung in den Vermögensbericht ausgelagert worden.[2] Selbstverständlich aber kann der Verwalter eine Darstellung der Entwicklung der Erhaltungsrücklage daneben auch weiterhin zum Bestandteil der Jahresabrechnung machen.

[2] Vgl. AG Wiesbaden, Urteil v. 1.7.2022, 92 C 3463/21, ZMR 2022, 756.

9.1 Darstellung in der Jahresabrechnung

Gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG hat der Verwalter eine Abrechnung zu erstellen, die die Einnahmen und Ausgaben enthält. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die zur Erhaltungsrücklage gezahlten Beiträge Einnahmen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer darstellen und somit in der Jahresgesamtabrechnung zwingend zu berücksichtigen sind. Um insoweit eine Verrechnung dieser Beiträge bzw. Berücksichtigung bei den Kosten und Lasten des Gemeinschaftseigentums zu vermeiden, empfiehlt sich die Darstellung der Zuführungen zur Erhaltungsrücklage gesondert unter einem Abschnitt "Einzelabrechnungsneutrale Einnahmen".

 

Jahresabrechnung: Darstellung der Erhaltungsrücklage in den Einnahmen

 
Einnahmeart

Gesamtbetrag

(EUR)
Umlageart Verteilerschlüssel

Ihr Anteil

(EUR)
A Einzelabrechnungsrelevante Einnahmen (Verteilung der Einnahmen in der Jahreseinzelabrechnung)
Mieten 500,00 MEA 100/1.000 50,00
Zinsen Girokonto 5,00 MEA 100/1.000 0,50
Versicherungsleistungen 500,00 MEA 100/1.000 50,00
Summe 1.005,00     100,50
         
B Einzelabrechnungsneutrale Einnahmen (keine Verteilung der Einnahmen in der Jahresabrechnung)
1. Hausgeldzahlungen Bewirtschaftungs-/Verwaltungskosten  
Hausgeldeinnahmen 26.900,00    
       
2. Erhaltungsrücklage  
Hausgeldzahlungen 2.140,00    
Zinsen 30,00      
Waschmarkenerlöse 130,00      
Summe 2.300,00      

Wurden des Weiteren Erhaltungsmaßnahmen aus der Rücklage finanziert, so ist dies im Rahmen der Jahresgesamtabrechnung ebenfalls zu berücksichtigen, sodass sich ein korrektes Abrechnungsergebnis als Nachschuss bzw. Anpassungsbetrag gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG ergibt:

 

Jahresabrechnung: Darstellung der Erhaltungsrücklage in den Ausgaben

 
Ausgabenart

Gesamtbetrag

(EUR)
Umlageart Verteilerschlüssel

Ihr Anteil

(EUR)
B Einzelabrechnungsneutrale Ausgaben einzelabrechnungsneutral (Vorjahr bzw. Erhaltungsrücklage betreffend)
Schlusszahlung Gas 20__ 300,00      
Abrechnungsdienstleister 20__ 440,00      
Rückzahlungen auf Guthaben Jahresabrechnung 20__ 1.200,00      
Dachinstandsetzung aus Erhaltungsrücklage finanziert 10.000,00      

Darüber hinaus kann auch eine Darstellung der Entwicklung der Erhaltungsrücklage zum Bestandteil der Jahresabrechnung gemacht werden nach Vorbild der Rechtslage vor Inkrafttreten des WEMoG – dies ist allerdings nicht mehr erforderlich:

 

Jahresabrechnung: Entwicklung der Erhaltungsrücklage (fakultativ)

 
  IST-Gesamt (EUR) SOLL-Gesamt (EUR)
    Ihr Anteil   Ihr Anteil
Anfangsbestand zum 1.1.20__ 18.590,00 (1.859,00) 18.590,00 (1.859,00)
+ Beitragszahlungen gemäß Wirtschaftsplan 2.140,00 (214,00) 2.400,00 (240,00)
+ Zinserträge 30,00 (3,00) 30,00 (3,00)
+ Waschmarkenerlöse 130,00 (13,00) 150,00 (13,00)
./. Instandhaltung Dachsanierung 10.000,00 (1.000,00) 10.000,00 (1.000,00)
Bestand zum 31.12.20__ 10.890,00 (1.089,00) 11.150,00 (1.115,00)

9.2 Darstellung im Vermögensbericht

Der Vermögensbericht muss zum einen den Stand der Erhaltungsrücklage und etwaiger weiterer durch Beschluss vorgesehener Rücklagen enthalten. Anzugeben ist jeweils der Ist-Stand des tatsächlich vorhandenen Vermögens, das für die Erhaltung beziehungsweise andere Zwecke reserviert ist. Der Stand der Rücklagen ist ungeachtet seiner Höhe anzugeben. Daneben muss der Vermögensbericht eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens enthalten. Das wesentliche Vermögen umfasst u. a. alle Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht nur gegen Dritte, sondern auch gegen einzelne Wohnungseigentümer, also insbesondere Hausgeldrückstände einschließlich offener Forderungen zu den gebildeten Rücklagen.

 

Vermögensbericht: Darstellung der Erhaltungsrücklage

Vermögensbericht der WEG X-Straße in X-Stadt zum Stichtag 31.12.2024

I. Bestand der gemeinschaftlichen Konten (und der Barkasse)

1. Girokonto bei der X-Bank, IBAN ___________

2. Tagesgeldkonto bei der X-Bank, IBAN ___________

II. Rücklagenbestand

1. Bestand der Erhaltungsrücklage nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG

 
Anfangsbestand zum 1.1.2024 18.590,00 EUR
Endbestand zum 31.12.2024 10.890,00 EUR

III. Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zum 31.12.2021

 
Rückständige Beiträge Bewirtschaftung und Verwaltung (Wohnung Nr. 5) 427,50 EUR
Rückständige Beiträge Erhaltungsrücklage 260,00 EUR
 

Wohnung Nr. 3

Wohnung Nr. 8

120,00 EUR

140,00 EUR
 
Offene Nachschüsse Jahresabrech...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge