Tenor

1. Das mit Schreiben vom 17. Oktober 2003 angemeldete Zusammenschlussvorhaben wird nicht untersagt.

2. Die Gebühr für die Anmeldung wird auf

[…] EUR

(in Worten: […] Euro)

festgesetzt und der Beteiligten zu 1. auferlegt.

 

Gründe

A.

I. Das Zusammenschlussvorhaben

(1) Mit Schreiben vom 17. Oktober 2003 – hier per Fax eingegangen am gleichen Tage – hat die Beteiligte zu 1. (im folgenden: Ontex) über ihre Verfahrensbevollmächtigten mit Zustimmung der Beteiligten zu 2. (im folgenden: Rostam) nach § 39 GWB das Vorhaben von Ontex angemeldet, das europäische Tampongeschäft von Rostam zu übernehmen. Hierzu ist geplant, dass Ontex von Rostam alle Gesellschaftsanteile der Beteiligten zu 3. und die im Werk Caesarea (Israel) vorhandenen Produktionsanlagen und Gegenstände zur Herstellung von Digitaltampons nebst zugehöriger Unterlagen sowie alle Kundenbeziehungen von Rostam in Europa erwirbt. Zu den Kundenbeziehungen gehört nach Ziffer 4.1 in Verbindung mit Anhang 4.1 des Share and Asset Purchase Agreement vom 21.05.03 insbesondere der Vertriebsvertrag zwischen Rostam und der Hyga GmbH & Co. KG, Mülheim a.d. Ruhr. Zudem beabsichtigt Ontex, von Rostam 41,17% der Anteile an der Beteiligten zu 4. zu erwerben.

II. Beteiligte Unternehmen

(2) Ontex ist die Obergesellschaft einer Unternehmensgruppe, die Hygieneprodukte entwickelt, produziert und verkauft. Die Produktpalette umfasst neben Tampons, Monatsbinden und Slipeinlagen Babypflegeprodukte (Windeln und Feuchttücher) sowie Inkontinenzprodukte und medizinische Produkte wie Kompressen, Tupfer und Bandagen. Neben dem Geschäft mit eigenen Herstellermarken[1]liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit im Bereich der Handelsmarkenprodukte[2]. Verbundene Unternehmen von Ontex in Deutschland sind die Ontex Hygieneartikel Deutschland GmbH, Großpostwitz, die Ontex Oederan GmbH, Oederan, die Ontex Vertrieb Deutschland GmbH, Oederan, die Ontex Mayen GmbH, Mayen, die Moltex Baby-Hygiene GmbH & Co. KG, Mayen, sowie die Moltex Baby-Hygiene Beteiligungs-GmbH, Mayen. Im Jahr 2002 erzielte Ontex weltweite Umsatzerlöse in Höhe von […] EUR, davon […] EUR im EWR und […] EUR in Deutschland. Mit dem Geschäftsbereich Tampons wurden im gleichen Zeitraum EWR-weite Umsatzerlöse in Höhe von […] EUR erzielt, davon […] EUR in Deutschland.

(3) Ontex wird seit dem 23. Januar 2003 von der Candover Investments plc, London, Vereinigtes Königreich, (im folgenden: Candover) kontrolliert, einer Investmentgesellschaft, die Fonds-Management-Dienstleistungen erbringt und überwiegend für große europäische Zusammenschlüsse als Anbieter von Private-Equity tätig ist. Im Jahre 2002 erzielten die von Candover kontrollierten Unternehmen weltweite Umsätze in Höhe von […] EUR, davon […] EUR im EWR und […] EUR in Deutschland. Keine der Portfoliogesellschaften von Candover ist im Bereich der Damenhygieneprodukte oder in benachbarten Bereichen tätig.

(4) Das europäische Tampongeschäft von Rostam, eines weltweit tätigen Herstellers von Handelsmarken-Tampons, umfasst die schwedische SanPoint-Gruppe und das von Israel aus betriebene Europageschäft von Rostam.

Die SanPoint-Gruppe besteht aus der Beteiligten zu 3., der Beteiligten zu 4. und deren 100%iger Tochtergesellschaft SanPoint Innovation AB, Mariefried, Schweden. Die Beteiligte zu 3. hält 58,83% der Anteile an der Beteiligten zu 4. Die restlichen 41,17% an der Beteiligten zu 4. werden unmittelbar von Rostam gehalten. Die SanPoint-Gruppe entwickelt und produziert in dem in Lake Mälaren (Schweden) gelegenen Werk Tampons und vertreibt sie in Europa.

Die europäischen Geschäftstätigkeiten von Rostam in Israel umfassen alle im Werk in Caesarea (Israel) vorhandenen Produktionsanlagen für Digitaltampons […] nebst zugehörigen Unterlagen und zugehörigem Know-How sowie die Verträge von Rostam mit ihren […] Abnehmern in Europa. Der auf das europäische Tampongeschäft von Rostam entfallende Umsatz betrug im Jahr 2002 insgesamt […] EUR, davon […] EUR in der EU und […] EUR in Deutschland.

III. Zusammenschlusstatbestand und Anwendungsbereich des GWB

(5) Der von Ontex geplante Erwerb des europäischen Tampongeschäfts von Rostam ist nach § 39 GWB anmeldepflichtig. Das Vorhaben erfüllt im Hinblick auf den beabsichtigten Erwerb aller Gesellschaftsanteile der Beteiligten zu 3. die Zusammenschlusstatbestände des Kontroll- und des Anteilserwerbs (§ 37 Abs. 1 Nr. 2 GWBund § 37 Abs. 1 Nr. 3 lit. a GWB). Hinsichtlich der geplanten Übernahme von 41,17% der Anteile an der Beteiligten zu 4. liegt der Zusammenschlusstatbestand des Anteilserwerbs (§ 37 Abs. 1 Nr. 3 lit. b GWB) vor. Zudem wird im Hinblick auf die Produktionsanlagen im Werk Caesarea der Zusammenschlusstatbestand des Vermögenserwerbs (§ 37 Abs. 1 Nr. 1 GWB) erfüllt: Die Anlagen zur Produktion von Digitaltampons nebst zugehöriger Unterlagen und Dokumente sowie zugehörigem Know-How stellen zusammen mit den Verträgen zwischen Rostam und ihren Abnehmern von Tampons in Europa eine betriebliche Teileinheit von Rostam dar, durch deren Erwerb Ontex in die Wettbewerbsst...

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