Um kurzfristige Liquiditätsengpässe der Gemeinschaft zu vermeiden, könnte es sich auch anbieten, vorübergehend auf die Erhaltungsrücklage zuzugreifen. Sinn und Zweck der Erhaltungsrücklage besteht darin, ausreichend Geldmittel für künftige Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bereitstellen zu können, weshalb Entnahmen des Verwalters für andere Zwecke unzulässig sind. Etwas anderes kann gelten, wenn ein entsprechender Ermächtigungsbeschluss der Gemeinschaft vorliegt. Jedoch entspricht ein solcher Ermächtigungsbeschluss nur in sehr engen Grenzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Der Zugriff auf die Erhaltungsrücklage darf nur für einen kurzen Zeitraum, maximal bis zum Ende der jeweiligen Wirtschaftsperiode erfolgen. Am Ende der Wirtschaftsperiode muss die Erhaltungsrücklage die ursprünglich beschlossene Höhe aufweisen. Des Weiteren muss auch bei nur kurzfristigem Zugriff auf die Erhaltungsrücklage eine "eiserne Reserve" verbleiben.[1] Bei der Ordnungsmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses über den Ausgleich von Wohngeldausfällen durch Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage ist nach Ansicht des OLG München[2] zu berücksichtigen, welche absehbaren Erhaltungsmaßnahmen in der nächsten Zeit anstehen und welchen Kapitaleinsatz sie erfordern. Ferner ist zu prüfen, welche Aussichten vorhanden sind, einerseits die Rückstände noch einzutreiben und andererseits die Rücklage wieder aufzufüllen.

 

Musterbeschluss: Kurzfristige Entnahme aus der Erhaltungsrücklage wegen Liquiditätsengpasses

TOP XX Kurzfristiger Zugriff auf die Erhaltungsrücklage bei Liquiditätsengpässen in der laufenden Wirtschaftsperiode

Im Fall eines erkennbar nur kurzen Liquiditätsengpasses auf dem gemeinschaftlichen Girokonto während der laufenden Wirtschaftsperiode ist der Verwalter insbesondere zum Ausgleich offener und fälliger Rechnungen Dritter gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ermächtigt, der Erhaltungsrücklage maximal einen Betrag zu entnehmen, der in der Höhe dem Hausgeldgesamtbetrag der Gemeinschaft eines Monats entspricht. Der entnommene Betrag ist innerhalb von 2 Monaten – in jedem Fall jedoch spätestens bis zum Ende der Wirtschaftsperiode – wieder der Erhaltungsrücklage zuzuführen. Soweit dies aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, wird der Verwalter eine außerordentliche Eigentümerversammlung zur Erhebung einer Sonderumlage einberufen.

Ein Zugriff auf die Erhaltungsrücklage zur Überbrückung eines kurzen Liquiditätsengpasses steht unter der grundsätzlichen Voraussetzung, dass der Erhaltungsrücklage auch nach entsprechendem Zugriff noch Rücklagen in Höhe von ____ EUR verbleiben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

________________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

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