Die Wohnungsbauprämie muss auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragt werden. Die Antragsfrist beträgt 2 Jahre. Sie endet also für die Wohnungsbauprämie 2023 zum 31.12.2025.[1] Der Prämienantrag ist nicht an das Finanzamt, sondern unmittelbar an die Bausparkasse zu richten, bei der der Bausparvertrag besteht. Bei mehreren Bausparverträgen, ggf. bei verschiedenen Bausparkassen, kann der Antrag beliebig bei einer der Bausparkassen gestellt werden. Dabei muss angegeben werden, für welche Bausparbeiträge die Prämie beansprucht wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge