Zusammenfassung

In der folgenden Übersicht finden Sie aktuelle Informationen zu Gesetzen, Gesetzesinitiativen und wichtiger Rechtsprechung.

1 Bundestag beschließt Änderungen im Namensrecht

Zukünftig können Eheleute einen gemeinsamen Doppelnamen führen. Diese und andere Änderung im Ehenamens- und Geburtsnamenrecht hat der Bundestag am 12.4.2024 angenommen.

Eine der zentralen Neuregelungen ist die Einführung "echter Doppelnamen". Bisher mussten sich Eheleute, wenn sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollten, für einen Namen der Eheleute entscheiden. Lediglich einem Ehepartner war es erlaubt, seinen bisherigen Namen als Begleitnamen hinzuzufügen. Mit der Gesetzesänderung können nun künftig beide Ehepartner einen Doppelnamen führen.

Diese Neuregelung gilt zukünftig auch für Kinder. Führen die Eltern einen gemeinsamen Doppelnamen, kann diesen neuerdings auch das Kind tragen. Die Regelung eines Doppelnamens gilt auch dann, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen tragen.

Eine weitere Änderung betrifft nationale Minderheiten und ausländische Namenstraditionen. So sind künftig zum Beispiel traditionelle und geschlechterangepasste Formen des Familiennamens möglich.

2 Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024

Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt eine neue Einkommensgrenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt. Zudem werden die Möglichkeiten für einen parallelen Bezug von Elterngeld neu gestaltet.

Die Einkommensgrenze für Paare und für Alleinerziehende liegt für Geburten ab dem 1.4.2024 bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und für Geburten ab dem 1.4.2025 bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Wird diese Grenze überschritten, können Eltern kein Elterngeld bekommen. Das zu versteuernde Einkommen ist zu unterscheiden vom Bruttoeinkommen, das in der Regel deutlich höher ist als das zu versteuernde Einkommen.

Gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld

Die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, wurde für Geburten ab dem 1.4.2024 neu gestaltet. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Die Neuregelung betrifft ausschließlich den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld. Sobald einer der Elternteile ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommen. Monate, in denen die Mutter Anspruch auf Mutterschaftsleistungen hat, gelten nach wie vor als Basiselterngeldmonate der Mutter.

3 Änderungen bei der Ausbildung zertifizierter Mediatorinnen und Mediatoren seit dem 1.3.2024 in Kraft

Die Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) sind zum 1.3.2024 in Kraft getreten.

Seit dem 1. 9. 2017 ist die Befugnis, sich als "zertifizierte Mediatorin" bzw. als ""zertifizierter Mediator"" bezeichnen zu dürfen, reglementiert. Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung legt fest, innerhalb welcher Fristen bestimmte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wie eine erste praktische Mediation, Einzelsupervisionen und Fortbildungsstunden zu absolvieren sind, damit Mediatorinnen und Mediatoren die Bezeichnung führen dürfen. Nachfolgend die seit dem 1.3.2024 geltenden punktuelle Änderungen für die Ausbildung von Mediatorinnen und Mediatoren:

• Die bislang dem theoretischen Ausbildungslehrgang nachgelagerten vier Praxisfälle sowie vier Supervisionen werden zeitlich vorgezogen und in die Ausbildung integriert.

• Die Ausbildungsinstitute bescheinigen die Teilnahme an einer den Anforderungen entsprechenden Ausbildung. Die Bescheinigung ist Voraussetzung dafür, dass sich eine Mediatorin bzw. ein Mediator als "zertifiziert" bezeichnen darf. Die Berechtigung, sich als "zertifiziert" zu bezeichnen, entfällt, wenn die nach der Verordnung vorgeschriebenen Fortbildungen nicht oder nicht fristgerecht durchgeführt werden.

• Überdies wird nunmehr in der Verordnung ausdrücklich geregelt, welcher Teil des Ausbildungslehrgangs ausschließlich in physischer Präsenz und welcher auch in Online-Formaten durchgeführt werden darf. Ferner werden als weitere Lerninhalte die Digitalkompetenz und die Kompetenz zur Durchführung von Online-Mediationen vorgeschrieben. Schließlich soll den Ausbildungsteilnehmenden die Wahlfreiheit zwischen Einzel- und Gruppensupervisionen eröffnet werden.

4 Gesetz über Digitale Dienste (Digital Service Act) gilt seit dem 17.2.2024 in der ganzen EU

Das Gesetz über Digitale Dienste, kurz DSA (Digital Services Act) gilt seit dem 17.2.2024 in der ganzen EU. Damit müssen Online-Vermittler und -Plattformen, beispielsweise Online-Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores und Online-Reise- und Beherbergungsplattformen, illegale Inhalte aufdecken, kennzeichnen und entfernen. Wichtig: das Gesetz legt nicht fest, welche Inhalte illegal sind.

5 Spezialisierte Rechtsanwälte müssen neueste BGH-Rechtsprechung kennen

OLG Jena, Urteil v. 26.1.2024, 9 U 364/18

Auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisierte Rechtsanwälte haben eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf ihrem Spezialgebiet besonders zeitnah zur Kenntnis zu nehmen und ihre Mandanten entsprechend zu beraten.

 

6 Modernisierung von Abstammungs- und Kindschaftsrecht: Bundesjustizminister Buschmann legt Eckpunkte vor

Modernisierung des Kindschaftsrecht

Bei der Reform des Kindschaftsrechts geht es vor ...

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