Mit ihren Stellungnahmen Nr. 51/2023 und Nr. 66/2023[1] haben die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) einen gemeinsamen Katalog mit ihren Vorschlägen zur linearen Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung sowie zu strukturellen Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) vorgelegt. Der Stellungnahme ist ein Eckpunktepapier von BRAK und DAV vorausgegangen, das vom Bundesjustizministerium den Landesjustizverwaltungen mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt worden ist.[2]

[1] htps://www.brak.de/fileadmin/05_zur_rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2023/stellungnahme-der-brak-2023-51.pdf.
[2] https://www.lto.de/recht/juristen/b/anwaltstag-dav-wiesbaden-nachhaltig-kindermann-buschmann-barley-rvg-asylrecht-eu/.

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