I.Ü. sei das Verfahren jedoch als besonders schwierig einzustufen gewesen. Die Schwierigkeit ging weit über ein durchschnittlich vor der Wirtschaftsstrafkammer des LG zu führendes Verfahrens hinaus. Die Verteidiger hätten sich etwa mit besonderen Rechtsfragen aus den Gebieten des Versicherungsrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Bank- und Kapitalmarktrechts, des Aktienrechts und des Insolvenzrechts zu befassen gehabt. Es sei nachvollziehbar, dass damit ein höherer Vorbereitungs- und Besprechungsaufwand sowohl vor als auch im Zusammenhang mit der Hauptverhandlung einher ging; dies gerade auch, um eine sachgerechte Befragung von Zeugen und Sachverständigen zu ermöglichen.

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