Das Einreichen der Klageschrift und die Mitwirkung an den drei Terminen hat die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV ausgelöst (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV). Für die Vertretung in den drei Terminen ist dem Prozessbevollmächtigten des Klägers eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV angefallen (s. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV). Ferner kann der Rechtsanwalt die 0,3-Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV abrechnen. Es haben drei gerichtliche Termine stattgefunden, in denen Zeugen vernommen worden sind. Dies indiziert, dass es sich um eine besonders umfangreiche Beweisaufnahme gehandelt hat.[1] Es ist also im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu prüfen, ob die Beweisaufnahme tatsächlich umfangreich war. Vielmehr fällt die Zusatzgebühr bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (in drei Terminen werden Zeugen oder Sachverständige vernommen) auch dann an, wenn die entsprechenden Vernehmungen nur sehr kurz und tatsächlich einfach waren.

Auch bei dem letzten Termin hat das Gericht die Ehefrau des Klägers als Zeugin vernommen, und zwar gem. § 395 Abs. 2 ZPO zur Person. Nr. 1010 VV erfordert also nicht, dass der betreffende Zeuge – hier also die Ehefrau des Klägers – auch zur Sache gehört wurde. Folglich handelt es sich auch um eine Vernehmung eines Zeugen i.S.d. Nr. 1010 VV, wenn der Zeuge vom Gericht aufgerufen und gem. § 395 Abs. 2 ZPO zur Person vernommen wird und sodann von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht.[2]

Somit kann der Klägervertreter folgende Gebühren und Auslagen berechnen:

 
 
1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV 1.068,60 EUR
  (Wert: 20.000,00 EUR)  
2. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV 986,40 EUR
  (Wert: 20.000,00 EUR)  
3. 0,3-Zusatzgebühr, Nr. 1010 VV 246,60 EUR
  (Wert: 20.000,00 EUR)  
4. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV 20,00 EUR
5. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV 441,10 EUR
  Gesamt 2.762,70 EUR
[1] OLG Hamburg AGS 2024, 164 [Hansens], in diesem Heft.
[2] N. Schneider/Thiel, AGS 2013, 53, 54.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge