Rz. 30
Folgende Gründe sind als ausreichend für eine außerordentliche Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb angesehen worden:
▪ | Ein Verstoß des Auszubildenden gegen das Betäubungsmittelgesetz, wenn die Straftat im Betrieb begangen wurde, nicht jedoch ohne weiteres, wenn sie außerhalb des Betriebs begangen wurde.[33] |
▪ | Der Auszubildende hält sich trotz wiederholter mündlicher Abmahnungen nicht an die festgelegten Ausbildungszeiten und versäumt wiederholt den Berufsschulunterricht unentschuldigt.[34] |
▪ | Diebstähle berechtigen in der Regel dann zur Kündigung, wenn nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses billigerweise nicht erwartet werden kann.[35] |
▪ | Beharrliche Nichtvorlage oder verspätete Vorlage von Berichtsheften kann nach vorheriger Abmahnung ein wichtiger Kündigungsgrund sein.[36] Ausländerfeindliche Äußerungen können eine fristlose Kündigung rechtfertigen (Beispiel: Stanzen eines Blechschildes "Arbeit macht frei – Türkei schönes Land" und dessen Anbringung an der Werkbank eines türkischen Auszubildenden).[37] |
▪ | Der Auszubildende droht seinem/n Vorgesetzten erkennbar ernsthaft mit der Anwendung von Gewalt.[38] |
▪ | Unmöglichkeit der Ausbildung wegen irreparabler Gesundheitsschäden.[39] |
▪ | Stilllegung oder wesentliche betriebliche Einschränkung der Ausbildungsstätte.[40] |
▪ | Medikamentenverwechslung berechtigt im wiederholten Fall nach Abmahnung zur fristlosen Kündigung.[41] |
▪ | Beleidigung des Arbeitgebers über Facebook.[42] |
▪ | Unentschuldigtes Fehlen über einen längeren Zeitraum (hier zwei Wochen) nach vorheriger Abmahnung und Aufforderung zur Arbeitsaufnahme.[43] |
▪ | Dringender Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung nach vorheriger Anhörung des Auszubildenden (hier: Verdacht der Unterschlagung/Diebstahl).[44] |
Rz. 31
Folgende Fälle sind als ausreichend für eine außerordentliche Kündigung durch den Auszubildenden angesehen worden:
▪ | Schwerer Verstoß gegen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.[45] |
▪ | Dem Ausbildenden wurde die Ausbildungsberechtigung entzogen.[46] |
▪ | Die dauernde Beschäftigung in einem Serienfertigungsbetrieb mit stets wiederkehrenden mechanischen Arbeiten.[47] |
▪ | Eine unzureichende Ausbildung trotz mehrmaliger Beschwerden.[48] |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen