Rz. 20

Die rechtswirksame Zulässigkeitserklärung der zuständigen Behörde setzt zunächst einen ordnungsgemäßen Antrag des Arbeitgebers voraus. Der Antrag kann zwar formfrei, also auch mündlich bzw. telefonisch gestellt werden. Da die Behörde jedoch die beantragte Zustimmung nur dann erteilen wird, wenn ihr zuvor eine dezidierte Überprüfung der angegebenen Gründe möglich war, empfiehlt es sich, den Antrag schriftlich zu stellen und umfassend unter Angabe aller Tatsachen und Beweismittel zu begründen.

 

Rz. 21

 

Praxishinweis

Dem Antrag wird zweckmäßigerweise die Anhörung des Betriebsrats beigefügt. In der Anhörung muss darauf hingewiesen werden, dass die Kündigung erst nach Zustimmung der Behörde ausgesprochen werden soll. Ist der Betriebsrat noch nicht angehört worden, so ist dieser unmittelbar nach Zugang der Zulässigkeitserklärung anzuhören. Die Kündigung ist unverzüglich nach der Stellungnahme bzw. nach Ablauf der Anhörungsfrist auszusprechen.

 

Rz. 22

Der Antrag muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Dies sind in den meisten Bundesländern die Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz.[42] Die Zustimmung der zuständigen Behörde muss vor Ausspruch der Kündigung vorliegen. Eine bereits vorher ausgesprochene Kündigung ist unheilbar nichtig und kann durch die Behörde auch nicht nachträglich genehmigt werden, selbst wenn objektiv die Voraussetzungen für eine Zulässigkeitserklärung vorliegen. Konsequenterweise ist daher auch eine Kündigung unter der Bedingung, dass die Zulassung von der zuständigen Behörde erteilt wird, unwirksam. Wurde die Zustimmung zur Kündigung während der Schwangerschaft beantragt, hat sich dieser Antrag durch die Entbindung erledigt. Befindet sich die Arbeitnehmerin nach der Entbindung in Elternzeit, muss der Arbeitgeber einen neuen Antrag nach § 18 Abs. 1 BEEG stellen.[43]

 

Praxishinweis

Ist eine außerordentliche Kündigung beabsichtigt, ist der Antrag fristgebunden. Er ist in diesem Fall innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes zu stellen. Sobald die Zulässigkeitserklärung durch die Behörde vorliegt, hat der Arbeitgeber die beabsichtigte außerordentliche Kündigung unverzüglich zu erklären.

 

Rz. 23

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Muster 7.1: Antrag auf Zulässigkeitserklärung gem. § 17 Abs. 2 MuSchG

Antrag auf Zulässigkeitserklärung der ordentlichen Kündigung der Arbeitnehmerin Frau _________________________ gemäß § 17 Abs. 2 MuSchG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beabsichtigen, Frau _________________________ ordentlich zu kündigen. Wir bitten Sie, die Kündigung gem. § 17 Abs. 2 S. 1 MuSchG für zulässig zu erklären. Den Antrag auf Zulässigkeitserklärung begründen wir wie folgt:

Frau _________________________ ist bei uns als _________________________ seit _________________________ beschäftigt. Sie ist am _________________________ geboren, ist _________________________ (ledig/verheiratet/geschieden) und hat bereits _________________________ Kinder. Sie verdient zurzeit _________________________ EUR brutto monatlich. Wir beabsichtigen, Frau _________________________ zum _________________________ zu kündigen. Die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist beträgt _________________________.

Die Anzeige der Schwangerschaft erfolgte am _________________________. Der Tag der voraussichtlichen Entbindung ist der _________________________/Die Entbindung erfolgte am _________________________.

Wir beabsichtigen die Kündigung aus folgenden Gründen auszusprechen:

Unser Betrieb in _________________________ wird bis zum _________________________ stillgelegt. Infolgedessen werden alle Arbeitnehmer spätestens bis zum Zeitpunkt der Stilllegung entlassen sein. Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen insofern nicht.

Weiterhin besteht kein Zusammenhang zwischen dem dargelegten "besonderen Fall" und dem Zustand von Frau _________________________ während der Schwangerschaft oder bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung.

Unter diesen Voraussetzungen liegt ein "besonderer Fall" i.S.d. § 17 Abs. 2 MuSchG vor, der zur Kündigung während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung berechtigt. Wir bitten daher, die Kündigung für zulässig zu erklären.

Im Betrieb werden mehr als _________________________ Mitarbeiter beschäftigt. Es besteht ein Betriebsrat. Die Anhörung des Betriebsrats ist beigefügt.

Als Ansprechpartner für etwaige Rückfragen steht Ihnen Frau/Herr _________________________ zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[42] Eine Übersicht der Zuständigkeiten findet sich unter: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz-informationen-der-laender-73648.
[43] VG Frankfurt am Main v. 28.1.2015, BeckRS 2015, 47473.

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