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Leider wird inzwischen nicht mehr immer aufgrund eines derartigen Schreibens ein Ausgleich der Kostennote vorgenommen. Immer häufiger verlangen Rechtsschutzversicherungen eine gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswertes.[26] Die Gerichte orientieren sich bei der Festsetzung von Gegenstandswerten mittlerweile relativ zuverlässig an dem Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Fassung v. 9.2.2018. Dieser ist jedoch nicht verbindlich.[27] Ein gerichtlich festgesetzter Gegenstandswert wird auch regelmäßig – leider nicht immer – von den Zivilgerichten anerkannt, wenn der Versicherungsnehmer seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen muss.

[26] Eine sehr gute Übersicht über die wichtigsten Fragen bei der Wertfestsetzung gibt Bader, NZA-RR 2005, 346 und Dingeldey, Fachanwalt Arbeitsrecht Spezial, 1.

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