Rz. 21
Das Schlagwort "Verbot der Doppelverwertung" taucht in Rechtsprechung[20] und familienrechtlicher Literatur in verschiedenen Problemkreisen auf. Dahinter steckt der Grundgedanke, dass man Geld nur einmal ausgeben kann.[21]
Rz. 22
Für die anwaltliche Praxis ist es aber – bevor man sich in juristischen Feinheiten verliert – wichtig, erst einmal klar zu erkennen, in welchen Fallgestaltungen dieses Problem tatsächlich relevant werden kann, welche Risiken sich daraus ergeben und welche Maßnahmen hier erforderlich sind, um vom Mandanten Schaden abzuwenden (Haftungsgefahr![22]). Denn in der Praxis zählt weniger die dogmatische Durchdringung des Rechtsproblems als die Frage, wie sich das ganz konkret auf die Situation des Mandanten auswirkt und mit welcher Argumentation man in Verhandlungen mit dem Gegner und ggf. später in der gerichtlichen Auseinandersetzung "Punkte machen" kann. Zudem relativieren sich viele der z.T. heftig umstrittenen Fragestellungen, wenn man das Thema einmal aus dem Blickwinkel der praktischen Zusammenhänge betrachtet.
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