Stärkere Senkung beim Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2019

Eigentlich ist im Koalitionsvertrag genau festgelegt, wie stark der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinken soll. Nun soll der Beitrag zum 1. Januar 2019 um mehr als die bisher geplanten 0,3 Prozent sinken.

Zum 1. Januar 2019 soll der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Punkte auf 2,5 Prozent des Bruttolohns sinken. Die Union hatte eine stärkere Senkung verlangt als die im Koalitionsvertrag verankerten 0,3 Punkte und 0,6 Punkte ins Spiel gebracht.

Kompromiss beim Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2019

Der Kompromiss sieht nun im Detail eine gesetzliche Senkung um 0,4 Punkte vor sowie per Verordnung eine weitere Senkung um 0,1 Punkte, die aber bis Ende 2022 befristet sein soll. Dies soll am 19. September ins Kabinett kommen.

ALG I: Leichterer Zugang für kurzfristig Beschäftigte

Heil hatte eine größere Senkung an Bedingungen geknüpft. Dazu wurde nun eine stärkere Unterstützung von Weiterbildungen vereinbart. Zudem sollen kurzfristig Beschäftigte leichter Zugang zum Arbeitslosengeld I bekommen. Demnach müssen sie dafür künftig nicht mehr binnen 24 Monaten, sondern innerhalb von 30 Monaten mindestens zwölf Monate Beiträge eingezahlt haben.

Ausgleich für steigende Pflegebeiträge 2019

Die stärkere Senkung beim Arbeitslosenbeitrag soll auch ein Ausgleich für steigende Pflegebeiträge sein. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will diese ebenfalls zum 1. Januar nicht wie zunächst geplant um 0,3 Punkte anheben, sondern um 0,5 Punkte. Derzeit liegt der Satz bei 2,55 Prozent des Bruttoeinkommens. Kinderlose zahlen 2,8 Prozent.

Haufe Online Redaktion
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