Die Mühen des GEIGs im Verwaltungsalltag

Die WEG-Reform ist in trockenen Tüchern, das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) nimmt ebenfalls Form an. Der Pflicht-Einbau von Ladestationen in Wohnanlagen ist damit absehbar. Immobilienwirtschaft und insbesondere Verwalter werden das Projekt allerdings nicht allein stemmen können.

Im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung wurden die 2020er-Jahre als das Jahrzehnt der Umsetzung der Energie- und Mobilitätswende bezeichnet. Nun verursachen Gebäude in Deutschland etwa 30 Prozent der CO2-Emissionen, und die Stromerzeugung ist Ausstoß-Spitzenreiter. Der Verkehr und hier insbesondere Autoabgase machen laut Umweltbundesamt rund ein Fünftel der gesamten CO2Emissionen in Deutschland aus. Ein generelles Umdenken und Andershandeln ist also dringend notwendig, um die für die Zukunft angepeilten Klimaziele zu erreichen. Auch die Immobilienwirtschaft muss ihren Teil dazu beitragen.

Im Punkt Ladesäulen in Wohnanlagen treffen der Gebäude- und der Verkehrssektor aufeinander. So ist einer der Kernpunkte auf dem Weg zur Mobilitäts- und Energiewende der Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden. Der Entwurf des Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetzes (GEIG) sieht vor, dass künftig neu gebaute oder renovierte Wohn- und Nichtwohngebäude zumin...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Immobilienwirtschaft.
Immobilienwirtschaft 10/2020

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Schlagworte zum Thema:  Verwaltung, WEG-Verwaltung, WEG-Verwalter