Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Transporthilfsmittel
  • Warenumschließungen
  • Steuersatz bei der Umsatzsteuer
  • Vorübergehende Steuersatzsenkung

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz-/GuV-Position
Erlöse Leergut 8540 4520   Umsatzerlöse
Geleistete Anzahlungen, 19 % Vorsteuer 1518 1186   geleistete Anzahlungen

So kontieren Sie richtig!

Es gibt Waren, bei denen es erforderlich oder zumindest sinnvoll ist, dass sie in Behältnissen transportiert werden. Pfandgelder für Warenumschließungen teilen umsatzsteuerlich das Schicksal der gelieferten Ware. Die Überlassung von Transporthilfsmitteln ist im Gegensatz dazu i. d. R. als eigenständige Leistung anzusehen, die der Umsatzsteuer mit dem Regelsteuersatz zu unterwerfen ist. Wegen der Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 16 % in der Zeit vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 sind Besonderheiten zu beachten. Unabhängig davon, wie die umsatzsteuerliche Zuordnung zu erfolgen hat, bucht der Unternehmer die Pfandzahlungen auf das Konto "Erlöse Leergut" 8540 (SKR 03) bzw. 4520 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Kasse

an Erlöse Leergut

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Leergutbuchung ohne USt beim Verkauf

Herr Huber verkauft Getränke, die dem Steuersatz von 19 % unterliegen, für 47,60 EUR. Das Pfandgeld, das er zusätzlich ohne Ausweis der Umsatzsteuer berechnet, beträgt 6,60 EUR. Der Kunde zahlt also insgesamt 54,20 EUR. Herr Huber bucht wie folgt:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1000/1600 Kasse 54,20 8400/4400 Erlöse 19 % USt 40,00
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 7,60
      8540/4520 Erlöse Leergut 6,60

Pfandrücknahme

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
8540/4520 Erlöse Leergut 6,60 1000/1600 Kasse 6,60

3 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Leergutbuchung mit USt beim Verkauf

Herr Huber verkauft Getränke, die dem Steuersatz von 19 % unterliegen, für 54,20 EUR. Darin ist das Pfandgeld i. H. v. (5,55 EUR + 1,05 EUR USt =) 6,60 EUR enthalten. In der Kleinbetragsrechnung, die er seinem Kunden aushändigt, weist Herr Huber aus, dass in dem Betrag von 54,20 EUR die Umsatzsteuer mit 19 % enthalten ist (Verkauf Getränke 40 EUR).

Buchungsvorschlag: Pfand mit Umsatzsteuer beim Verkauf

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1000/1600 Kasse 54,20 8400/4400 Erlöse 19 % USt 40,00
      8540/4520 Erlöse Leergut 5,55
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 8,65

Buchungsvorschlag: Pfandrücknahme

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
8540/4520 Erlöse Leergut 5,55      
1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 1,05 1000/1600 Kasse 6,60

4 Erstattung von Pfandbeträgen: Umsatzsteuer 19 % oder 16 % in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020

Nimmt ein Unternehmer Leergut zurück und erstattet er den dafür gezahlten Pfandbetrag, liegt eine Entgeltminderung vor. Der Unternehmer hat die geschuldete Umsatzsteuer zu berichtigen. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten lässt die Finanzverwaltung zu, die Steuerberichtigung nach dem folgenden vereinfachten Verfahren vorzunehmen:

  • Erstattet der Unternehmer Pfandbeträge in der Zeit vom 1.7.2020 bis zum 30.9.2020, kann die Umsatzsteuer nach dem allgemeinen Steuersatz von 19 % berichtigt werden.
  • Bei der Erstattung von Pfandbeträgen nach dem 30.9.2020 bis zum 31.3.2021 ist die Umsatzsteuer mit dem allgemeinen Steuersatz von 16 % zu berichtigen.
  • Danach erfolgt die Entgeltminderung wieder mit dem Steuersatz von 19 %.

Bei dem Dreimonatszeitraum wird davon ausgegangen, dass der Bestand an Warenumschließungen sich viermal jährlich umschlägt. Bei kürzeren oder längeren Umschlagzeiträumen ist der Zeitraum zu Beginn des Jahres, in dem die Entgeltminderungen noch mit dem Steuersatz von 19 % zu berücksichtigen sind, entsprechend zu kürzen oder zu verlängern, wobei der durchschnittliche Umschlagzeitraum nach Rücksprache mit dem Finanzamt zu ermitteln ist.

5 Berechnung von Pfandgeld für die Überlassung von Transportbehältern

Abhängig davon, wofür Pfandgeld gezahlt wird, handelt es sich bei der Pfandrückgabe entweder um eine Rücklieferung oder um eine Entgeltminderung. Die Rücklieferung ist ein eigenständiger Umsatz, während bei einer Entgeltminderung das umsatzsteuerpflichtige Entgelt gemindert wird, sodass dadurch die Umsatzsteuerschuld gemindert wird. Diese Unterscheidung ist insbesondere beim Verkauf an Endkunden von Bedeutung.

5.1 Unterscheidung zwischen Transporthilfsmittel und Warenumschließung

Zahlt der Abnehmer ein gesondert vereinbartes Pfandgeld, muss bei der umsatzsteuerlichen Behandlung wie folgt unterschieden werden:

  • Es handelt sich um Transporthilfsmittel, wenn sie im Wesentlichen dazu dienen, den Warentransport, die Warenlagerung bzw. Warenpräsentation zu vereinfachen. Hierzu gehören Getränke-Paletten, H1-Kunststoffpaletten, Kisten, z. B. Ernteboxen, Steigen, Container für Blumen, Obst und Gemüse, Rollcontainer, Fleischkästen, Fischtransportkisten, Shipper-Boxen für Kartoffeln und Zwiebeln, Quattro-Boxen usw. Diese Transportmittel werden beim Durchlaufen der Handelsstufen (Hersteller – Großhändler – Einzelhändler) verwendet. Sie werden grundsätzlich nicht an den Endkunden geliefert. Die Abgabe von Transporthilfsmitteln unterliegt als eigenständige Lieferungen (1. Lieferung) der Umsatzsteuer mit dem Regelsteuersatz v...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge