Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voraussetzungen der Zulassung (Abs 3 S 1).

Rn 18 Das Beschwerdegericht (Berufungsgericht, OLG im ersten Rechtszug) hat die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn die Voraussetzungen des § 574 II erfüllt sind, wenn die Rechtssache also grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (Abs 3 S 1). Aus dieser Vors...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entscheidung über die Zulassung.

Rn 6 Das OLG hat bei der Entscheidung nach § 28 von Amts wegen darüber zu befinden, ob die Voraussetzungen des Abs 2 vorliegen. Ein Antrag ist nicht erforderlich und als Anregung aufzufassen. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde sollte zur Vermeidung von Unklarheiten im Beschlusstenor ausgesprochen werden, doch ist die ausdrückliche Zulassung in den Gründen ebenfalls ausreiche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulassung.

Rn 4 Weiter ist die Zulassung zur Anwaltschaft notwendig, mit der die Postulationsfähigkeit beginnt (§ 12 IV BRAO; BGH NJW 92, 2706 [BGH 30.06.1992 - VI ZB 15/92]). Diese endet mit dem Erlöschen der Zulassung (§ 13 BRAO) oder mit der Rücknahme oder dem Widerruf der Zulassung (§ 14 BRAO). Prozesshandlungen, die der Anwalt nach dem Verlust seiner Zulassung vornimmt, sind unwir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassung der Öffentlichkeit.

Rn 93 Der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit kann durch eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung des Präsidiums – der Mehrheit der Präsidiumsmitglieder – auf Vorschlag aus der Mitte des Präsidiums oder auch auf Antrag eines dem Gericht, nicht aber dem Präsidium angehörenden Richters durch Zulassung der Richteröffentlichkeit – aber nur der Richter des Gerichts, ungeachtet ihre...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde - ein Plädoyer gegen die Nichtzulassungsbeschwerde -

I. Einleitung Seit vielen Jahren wird über die unterschiedliche Ausgestaltung des Rechtsmittelzugs in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einerseits und in Familiensachen[1] andererseits kontrovers diskutiert. Bekanntlich war bereits vor dem Inkrafttreten des FamFG, d.h. zu dem bis August 2009 geltenden Verfahrensrecht, die Anwendung der Regelung des § 544 ZPO zur Nichtzulassun...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / 3. Nachträgliches Antragsrecht

Die Möglichkeit, die Rechtsbeschwerde auf Antrag eines Beteiligten nachträglich zuzulassen, könnte ausdrücklich gesetzlich geregelt werden. Mit einem solchen Antragsrecht würden die berechtigten verfahrensrechtlichen Interessen der Beteiligten gewahrt und die zu erwartende Überlastung des BGH durch eine allgemeine Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen vermieden. Dem Be...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / 1. Handlungsbedarf

Auch wenn der BGH im Rahmen einer instanzbezogenen Funktionsdifferenzierung, auf die mit Einführung des FamFG auch in Familiensachen bewusst abgestellt wurde,[35] seiner Aufgabe, in erster Linie über Verfahren mit grundsätzlicher und über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung zu entscheiden, sowohl nach den Reformen zum materiellen Familienrecht aus den Jahren 2008 und 200...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / VI. Fazit

Das bestehende Rechtsmittelsystem nach den §§ 58 ff., 70 ff. FamFG in Familiensachen hat sich dem Grunde nach bewährt. Umso mehr überraschen die Reformüberlegungen des Bundesministeriums der Justiz, das diesen verfahrensrechtlichen Überlegungen wohl größere Priorität zumisst als den aus Sicht der Praxis drängenden materiell-rechtlichen Fragen zum Abstammungs-, Kindschafts- u...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / I. Einleitung

Seit vielen Jahren wird über die unterschiedliche Ausgestaltung des Rechtsmittelzugs in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einerseits und in Familiensachen[1] andererseits kontrovers diskutiert. Bekanntlich war bereits vor dem Inkrafttreten des FamFG, d.h. zu dem bis August 2009 geltenden Verfahrensrecht, die Anwendung der Regelung des § 544 ZPO zur Nichtzulassungsbeschwerde ...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / III. Charakteristika der Familiensachen

Der Ausschluss der Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen durch § 26 Nr. 9 EGZPO a.F. wird maßgeblich damit begründet, einer Überlastung des Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegerichts entgegenzuwirken und eine Gleichbehandlung aller Familiensachen zu gewährleisten.[18] Beide Argumente werden indes nicht näher rechtstatsächlich oder rechtsystematisch untermauert. Gleichwoh...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / II. Reformbemühungen

Der Ausschuss für Familien- und Erbrecht der Bundesrechtsanwaltskammer sowie der Ausschuss Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins haben wiederholt die Einführung einer Nichtzulassungsbeschwerde in Verfahren in Familiensachen sowie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gefordert und insoweit "dringenden Reformbedarf" gesehen. Im Vordergrund stehen das Unbeha...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / IV. Begrenzung einer Nichtzulassungsbeschwerde

Den aufgezeigten Aspekten lässt sich auch nicht durch eine sachgerechte Begrenzung der Nichtzulassungsbeschwerde auf einzelne Verfahrensgegenstände der in § 111 FamFG normierten Familiensachen oder von Teilbereichen der dort genannten Verfahren begegnen. Für die 11 verschiedene Verfahren müsste jeweils festgestellt werden, ob von einem Bedarf für eine Nichtzulassungsbeschwer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bindungswirkung der Zulassungsentscheidung (Abs 3 S 2).

Rn 19 Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht (Abs 3 S 2) bindet den BGH, wie sich schon aus dem Wortlaut des Gesetzes ergibt, nur in den Fällen des Abs 1 S 1 Nr 2 und nur hinsichtlich der Zulässigkeitsgründe des Abs 2 (BGH MDR 15, 668 Rz 11; NJW 18, 1606 Rz 9; MDR 18, 1395 Rz 5; ZInsO 20, 401 Rz 9). Im Falle einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbesc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zulassungsverfahren.

Rn 50 Über die Zulassung der Berufung entscheidet das erstinstanzliche Gericht; ist dieses ein LG, lässt die Kammer die Berufung zu, weil der – originäre und obligatorische – Einzelrichter bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache keine Entscheidungsbefugnis besitzt (§§ 348 III 1 Nr 2, 348a I Nr 2, II 1 Nr 1). Die Zulassung ist in dem Endurteil auszusprechen. Fehlt es da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile, die ohne Zulassung der Berufung unterliegen, findet auf Antrag unter Übergehung der Berufungsinstanz unmittelbar die Revision (Sprungrevision) statt, wenn 2Der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision sow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassungsentscheidung.

Rn 6 Die Entscheidung über die Zulassung der Beschwerde hat in dem angefochtenen Beschl zu erfolgen; Schweigen bedeutet Nichtzulassung. Eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung vermag die Zulassung nicht zu ersetzen (BGH FamRZ 19, 725). Eine nachträgliche Zulassung kann nur im Wege der Beschlussberichtigung gem § 42 bzw § 113 I 2 iVm § 319 ZPO erfolgen, falls eine beschloss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung des Beschwerdegerichts.

Rn 10 Die Entscheidung über die Beschwerde ergeht durch Beschl (Abs 4). Dies gilt auch dann, wenn eine (freigestellte, § 128 IV) mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Ist die sofortige Beschwerde unzulässig, wird sie auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 97 I) verworfen. Ist die sofortige Beschwerde zulässig, aber nicht begründet, wird sie – regelmäßig ebenfalls auf Kosten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Entscheidungserheblichkeit.

Rn 22 Die Zulassung der Revision setzt voraus, dass die zu klärende Rechtsfrage bzw der korrekturbedürftige Rechtsfehler im Revisionsverfahren entscheidungserheblich ist (BGH NJW 03, 831 [BGH 19.12.2002 - VII ZR 101/02]). Daran fehlt es, wenn das Berufungsgericht seine Entscheidung vor- oder gleichrangig und nicht nur hilfsweise auf eine zweite Begründung stützt, die sein Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zwischenurteil.

Rn 5 Über die Zulassung der Nebenintervention wird gem Abs 2 durch Zwischenurteil (Frankf NJW-RR 10, 140, 141 [OLG München 15.07.2009 - 31 AR 341/09]), das den Parteien vAw zuzustellen ist, entschieden. Inhaltlich handelt es sich um ein Feststellungsurteil, das auf Zulassung oder Zurückweisung des Nebenintervenienten lautet. Die Zulassung kann auf einzelne prozessuale Ansprü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 552a ZPO – Zurückweisungsbeschluss.

Gesetzestext 1Das Revisionsgericht weist die von dem Berufungsgericht zugelassene Revision durch einstimmigen Beschluss zurück, wenn es davon überzeugt ist, dass die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nicht vorliegen und die Revision keine Aussicht auf Erfolg hat. 2 § 522 Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Rn 1 Beschlussverfahren statt Urt. Aufgrund der Bindun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 14 Verspäteter Vortrag ist (nur) zurückzuweisen, wenn seine Zulassung zur Überzeugung des Gerichts (§ 286) die Erledigung des Rechtsstreits (nicht nur ganz unerheblich, Rn 16) aus der Perspektive des Schlusses der mündlichen Verhandlung verzögerte. Das ist nach dem ganz herrschenden absoluten Verzögerungsbegriff der Fall, ›wenn der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Sachdienlichkeit.

Rn 12 Sachdienlich ist eine Änderung des Streitstoffs, wenn durch die Zulassung ein neues Verfahren vermieden werden kann und der prozessuale Aufwand bei Einbeziehung in das laufende Verfahren geringer ist, als bei Beginn eines neuen Verfahrens (BGH NJW 07, 2414, 2415 [BGH 27.09.2006 - VIII ZR 19/04]). Dies ist regelmäßig der Fall bei Entscheidungsreife der Klageerweiterung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zulassungswirkung.

Rn 52 Die Zulassung der Berufung wirkt in zweierlei Richtung: Für die durch das erstinstanzliche Endurteil (Rn 2 ff) beschwerte Partei eröffnet sie den Zugang zur Berufungsinstanz; freilich müssen die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein, über sie hilft die Zulassung nicht hinweg. Für das Berufungsgericht ist die Zulassung bindend (Abs 4 S 2), auch wenn das Vord...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fortbildung des Rechts.

Rn 13 Dieser Zulassungsgrund deckt sich weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung (vgl Ahrens/Bornkamm Der Wettbewerbsprozess 9. Aufl, Kap 29 Rz 18; MüKo/Krüger § 543 Rz 11). Zur Fortbildung des Rechts (§ 543 II 1 Nr 2 1. Alt) ist die Zulassung der Revision geboten, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelheiten und Kasuistik.

Rn 3 Übergangene Ansprüche iSd Abs 1 betreffen nur ein bestimmtes Begehren der Partei, das zur Entscheidung durch Urt gestellt wird, oder einen Teil davon, nicht eine inhaltlich unrichtige Entscheidung (BGH NJW 02, 1500, 1501; ausf Stackmann NJW 05, 1537, 1538). Ansprüche idS können auch Hilfsanträge sein (BAG NJW 09, 1165), wenn es wegen des Eintritts der prozessualen Bedin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 10 Zu den Zulassungsgründen wird in der Gesetzesbegründung zum ZPO-RG ausgeführt, dass die Zulassungsvoraussetzungen der ›Fortbildung des Rechts‹ und der ›Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung‹ den Zulassungsgrund der ›grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache‹ konkretisieren, ohne ihn hierauf zu beschränken. Der Gesetzgeber verleiht seiner Auffassung Ausdruc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrensmängel.

Rn 20 Außerhalb der Verletzung der Verfahrensgrundrechte ist der Zugang zur Revisionsinstanz bei Verfahrensmängeln iÜ nur dann eröffnet, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nach Abs 1 oder 2 erfüllt sind. Der Gesetzgeber hat eine Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels nicht ausdrücklich vorgesehen. Ein Verstoß gegen das einfache Verfahrensrecht soll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 42 Die Zulassung der Berufung durch das erstinstanzliche Gericht hat in der Praxis nur eine geringe Bedeutung, denn sie kann nach Abs 4 S 1 Nr 2 – neben den Voraussetzungen der Nr 1 – nur in den Fällen erfolgen, in denen die Beschwer mindestens einer Partei 600 EUR nicht übersteigt. In allen anderen Fällen bedarf es der Zulassung nicht, weil die Berufung bereits kraft Ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 28 AVAG – Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Wird die Zulassung der Zwangsvollstreckung auf die Beschwerde (§ 11) oder die Rechtsbeschwerde (§ 15) aufgehoben oder abgeändert, so ist der Berechtigte zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Verpflichteten durch die Vollstreckung des Titels oder durch eine Leistung zur Abwendung der Vollstreckung entstanden ist. Das Gleiche gilt, wenn die Zulassung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sicherheitsleistung.

Rn 4 Die Anordnung einer Sicherheitsleistung (§§ 108, 109) steht ebenfalls im Ermessen des Gerichts und geschieht in der Form des Beschlusses, in dem dafür eine Frist gesetzt wird, deren Länge unabhängig von der Länge der Frist zu Beibringung der Vollmacht ist. Beschreitet das Gericht diesen Weg, muss die Verhandlung vertagt werden, denn dann darf die Zulassung erst dann erf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründungsfrist.

Rn 11 Ein weiterer bedeutender Unterschied besteht darin, dass – anders als bei Revision und Nichtzulassungsbeschwerde – die Fristen nicht gestaffelt sind. Das bedeutet, dass mit dem Antrag auf Zulassung (der Zulassungsschrift) die Voraussetzungen für die Zulassung der Sprungrevision dargelegt werden müssen (§ 566 II 3 iVm § 566 IV) und damit, dass auch für die Begründung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirkung der Zurückweisung in Berufung und Revision.

Rn 62 Das im Rechtszug übergeordnete Gericht darf weder eine von der Vorinstanz unterlassene Zurückweisung nachholen (BGH NJW 17, 2288 [BGH 31.05.2017 - VIII ZR 69/16] Rz 15; 81, 2255, 2256) noch die Zurückweisung auf eine andere als die von der Vorinstanz angewandte Vorschrift stützen (BGH 15.9.14 – II ZR 22/13 Rz 9; 15.7.14 – VI ZR 176/13 Rz 4; 20.3.19 – VII ZR 182/18, NJW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Neukonzeption.

Rn 1 Das ZPO-RG vom 27.7.01 (BGBl I, 1887) hat eine Neukonzeption des Revisionsrechts geschaffen. Nach der ZPO aF war in Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, bei denen das OLG den Wert der Beschwer auf einen Betrag von mehr als 60.000 DM festgesetzt hat, die Revision ohne Zulassung statthaft (allerdings mit der Maßgabe, dass der BGH die Annahme der Revisi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 9 Eine vorläufige Zulassung kommt unter drei Voraussetzungen in Betracht: Es muss eine Sachurteilsvoraussetzung fehlen oder zumindest zweifelhaft sein (MüKoZPO/Lindacher Rz 5). Ferner muss hinsichtlich der materiellen Rechtsposition der Partei – nicht nur bzgl der durch ein Unterliegen begründeten Kostenlast – Gefahr im Verzug sein. Als dritte Voraussetzung fordert Abs 2 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtsbehelfe.

Rn 57 Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn sie vom Beschwerdegericht zugelassen wurde, § 574 I Nr 2 (BGH NJW-RR 04, 356); andernfalls ist die Entscheidung des Beschwerdegerichts unanfechtbar. Ein Mindestbeschwerdewert ist für die (zugelassene) Rechtsbeschwerde nicht erforderlich (BGH NJW-RR 05, 939). Es gibt keine Nichtzulassungsbeschwerde, was auch vor dem Hintergru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.

Rn 48 Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn das erstinstanzliche Gericht von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts, wenn es die nicht gibt, von der Entscheidung eines gleichrangigen Gerichts abweicht und sein Urt darauf beruht. Die Abweichung muss darin bestehen, dass das Gericht einen Rechtssatz aufgestellt hat, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundsatz der Zulassungsrevision.

Rn 1 § 543 I beinhaltet den Grundsatz der Zulassungsrevision: Die Revision ist nur statthaft, wenn sie entweder vom Berufungsgericht oder im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH als Revisionsgericht zugelassen worden ist. In der Berufungsinstanz bedarf es dazu keines Antrags der Parteien auf Zulassung der Revision; das Berufungsgericht entscheidet vAw. Eine Anregung an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO R

Rangänderung 836 ZPO 15 Rangverhältnis 850d ZPO 4 räumliche Beschränkung 758a ZPO 6 Räumung 721 ZPO 3; 762 ZPO 2 Ehewohnung 200 FamFG 3 nach 758a ZPO 17 von Wohnraum 721 ZPO 3 Räumungsfrist 721 ZPO 10; 751 ZPO 2 Kostenentscheidung 93b ZPO 28 Räumungsgut Haustiere 885 ZPO 28 Herausgabe 885 ZPO 30 Verkauf 885 ZPO 34 Vernichtung 885 ZPO 37 Verwahrung 885 ZPO 27 Verwertung 885 ZPO 33 Räumungskl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Rechtsbeschwerde eines Beteiligten ist statthaft, wenn sie das Beschwerdegericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug in dem Beschluss zugelassen hat. (2) Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Unanfechtbarkeit des das zuständigen Gerichts bestimmenden Beschlusses (§ 37 II).

Rn 4 Aus dem Wortlaut des § 37 II, der nur zuständigkeitsbestimmende Beschlüsse für unanfechtbar erklärt, ergibt sich im Umkehrschluss zwanglos, dass zurückweisende Beschlüsse grds anfechtbar sind, soweit die ZPO hierfür an anderer Stelle einen Rechtsbehelf vorsieht (Stuttg NJW-RR 03, 1706, 1707). Dies ist bei zurückweisenden Beschlüssen des Landgerichts, gegen die gem § 567...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Antragsbe... / 1 Gründe

I. Am 5.6.2019 verstarb an ihrem letzten Wohnsitz in S. Frau Irene W. (im Folgenden: Erblasserin). Das Nachlassgericht erteilte einen Erbschein, der ihre Schwester Margareta L. als Miterbin zu einem Viertel ausweist. Margareta L. verstarb am 9.12.2019 in Polen. Bezüglich der Erbfolge nach ihr wurde von einem ihrer Neffen bei der antragstellenden polnischen Notarin (im Folgen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Prozessunfähigkeit.

Rn 5 Der Verlust der Prozessfähigkeit der Partei hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der vor dem Verlust bereits erteilten Prozessvollmacht, auch wenn dieser Verlust schon vor Rechtshängigkeit eingetreten ist (BGH NJW 93, 1654 [BGH 08.02.1993 - II ZR 62/92]; BAG NZA 03, 1049, 1051 [BAG 04.06.2003 - 10 AZR 448/02]; BFH NJW-RR 01, 244 [BFH 27.04.2000 - I R 65/98]; Urt v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 44 AVAG – Weitere Sonderregelungen.

Gesetzestext (1) Hat der Verpflichtete keinen Wohnsitz im Inland, so ist für die Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen und gerichtlichen Vergleichen auch das Landgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Verpflichtete Vermögen hat. (2) Ist die Entscheidung auf die Leistung einer bestimmten Geldsumme gerichtet, so bedarf es für die Zulassung zur Zwangsvollstreckung n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründetheitsprüfung.

Rn 22 Bei der auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens vorzunehmenden Begründetheitsprüfung prüft das Revisionsgericht, ob die Voraussetzungen der Zulassung der Revision nach § 543 II erfüllt sind. Während es für die Darlegungserfordernisse im Rahmen der Beschwerdebegründung unschädlich ist, wenn der Zulassungsgrund unrichtig benannt ist (vgl Rn 14), sollen iRd Begründeth...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Offensichtliche Unrichtigkeit.

Rn 21 Problematisch erscheint, dass nach der Rspr des BGH die offensichtliche Unrichtigkeit des Berufungsurteils allein kein Grund für die Zulassung der Revision sein soll (BGHZ 154, 288, 294f). Das BVerfG hat diese Rspr zwar gebilligt (BVerfG NJW 05, 3345, 3346). Fehlt es mithin an Anhaltspunkten für eine Wiederholungsgefahr oder Nachahmungsgefahr, wären danach selbst grobe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen.

Rn 53c Ab Erlass des Zulassungsbeschlusses ist das Tier pfändbar; es muss nicht die Rechtskraft des Beschlusses abgewartet werden. Der Beschl wirkt nur für den Gläubiger, der ihn beantragt hat, nicht für andere Gläubiger, da nicht geprüft wurde, ob auch für diese die Unpfändbarkeit eine Härte bedeutet. Ohne Zulassung pfändbar ist hingegen der Anspruch des Schuldners auf Ausz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtswirkungen.

Rn 11 Vor Ablauf der in dem Zulassungsbeschluss gesetzten Frist darf kein Endurteil ergehen. Die Zulassung ermächtigt die Partei vorläufig zu allen Prozesshandlungen und verpflichtet die Gegenpartei, an dem Verfahren mitzuwirken. Wird der Nachweis der Sachurteilsvoraussetzung fristgerecht erbracht, sind sämtliche Rechtshandlungen endgültig wirksam. Falls der Mangel hingegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 49 AVAG – Weitere Sonderregelungen.

Gesetzestext (1) Hat der Verpflichtete keinen Wohnsitz im Inland, so ist für die Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen und gerichtlichen Vergleichen auch das Landgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Verpflichtete Vermögen hat. (2) Auf das Verfahren über die Beschwerde des Verpflichteten gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung findet § 12 Absatz 2 keine Anwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beschlussfassung (S 3).

Rn 41 Nach dem Eingang der Stellungnahme des Berufungsklägers bzw nach Fristablauf ohne Eingang einer Stellungnahme hat das Berufungsgericht (gesamter Spruchkörper, Rn 35) erneut darüber zu befinden, ob die Voraussetzungen für die Zurückweisung der Berufung (Rn 25 ff) weiterhin vorliegen. Bejaht es dies einstimmig, soll es die Berufung durch Beschl zurückweisen. Eine Änderun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nichtzulassungsbedürftige Rechtsmittel (Abs. 2).

Rn 4 Die in § 7 Abs 2 S 1 aufgeführten Rechtsmittel; Nichtzulassungsbeschwerde (§§ 543, 544 ZPO), Rechtsbeschwerde (§ 574 ZPO) und der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision (§ 566 ZPO) sind zunächst beim BGH durch einen dort gem § 78 Abs 1 S 3 ZPO zugelassenen Rechtsanwalt einzulegen. Sind diese Rechtsmittel überwiegend mit Landesrecht befasst, trifft der BGH die Entscheid...mehr