Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

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ZErb 02/2024, Zur Bestimmth... / 1 Tatbestand

Die Kläger machen als leibliche Kinder des am 16.6.2020 verstorbenen (im Folgenden "der Erblasser") im Wege der Stufenklage einen Wertermittlungs- und Zahlungsanspruch gegen die Beklagte als Ehefrau des Erblassers geltend. Mit notariellem Kaufvertrag vom 27.9.2017 (Anlage K 7) verkauften der Erblasser und die Beklagte die in ihrem gemeinschaftlichen Eigentum stehende Immobili...mehr

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zfs 02/2024, Notwendiger In... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Rückabwicklung eines Rentenversicherungsvertrages. Unter dem 27.10.2009 beantragte der Kl. bei der Bekl. den Abschluss eines Rentenversicherungsvertrages. Die Bekl. nahm den Antrag an und übersandte dem Kl. den Versicherungsschein. Auf der zweiten Seite des Policenbegleitschreibens hieß es: "Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke

Rn. 104 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 Nr 3 EStG setzt voraus, dass Grundstücke für öffentliche Zwecke in Anspruch genommen worden sind. Der Begriff der Inanspruchnahme legt nahe, dass nicht jeder Erwerb oder jede Nutzung eines Grundstückes für öffentliche Zwecke darunter fällt. Vielmehr ist erforderlich, dass sich ein Träger öffentlicher Gewalt das Grundstück unter Einsatz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 EStG regelt die Zuordnung von bestimmten Entschädigungen (Nr 1), von Einkünften aus ehemaligen Tätigkeiten oder früheren Rechtsverhältnissen (Nr 2) sowie von Nutzungsvergütungen nebst Zinsen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke (Nr 3) zu den Einkünften iSd § 2 Abs 1 EStG. Mit dieser Vorschrift wird keine zusätzlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 4 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Vorschrift hat ihren Ursprung in § 44 EStG 1925 und galt als § 24 EStG 1934 im Wesentlichen unverändert bis 1960 weiter. Durch das StÄndG 1961 wurden erstmals Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b HGB in den Entschädigungskatalog aufgenommen. Damit sollte als Reaktion auf ein Urt des BFH vom 22.10.1959, IV 118/59 S, BStBl III...mehr

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zfs 02/2024, Zusammenstoß m... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien wenden sich mit wechselseitig eingelegten Berufungen gegen die erstinstanzliche Entscheidung, mit der das Landgericht (Limburg, Urt. v. 17.5.2023 – 1 O 153/20) die Beklagten teilweise zur Zahlung von Schadensersatz wegen der Folgen eines Verkehrsunfalls verurteilt und im Übrigen die Klage abgewiesen hat. Am 5.2.2019 gegen 19:30 Uhr befuhr der im Eigentum der K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Gewerbeertrag iSv § 7 Abs 1 GewStG

Rn. 8 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Entschädigungen nach § 24 Nr 1 EStG gehören zum Gewerbeertrag, wenn sie im laufenden Gewerbebetrieb anfallen (BFH vom 26.02.1988, III R 241/84, BStBl II 1988, 615; BFH vom 15.06.2004, VIII R 72/03, BFH/NV 2005, 29). Dies gilt nicht für personenbezogene Zahlungen (etwa Schadensersatz für unfallbedingte Minderung der Erwerbstätigkeit des Gewerb...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Investmentgesellschaft

Tz. 17a Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Eine Investmentgesellschaft wird in IFRS 10 Appendix A definiert als eine Einheit, die von einem oder mehreren Investoren finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommt mit dem Zweck, für diese Investoren Investmentdienstleistungen (investment management services) zu erbringen; lediglich die erhaltenen finanziellen Mittel zur Erzielung von ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Zielsetzung und Arten der Sicherungsbilanzierung im Überblick

Tz. 233 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Wie in Tz. 208 ausgeführt, liegt der Hauptzweck einer eigenständigen Sicherungsbilanzierung aus Sicht der Rechnungslegung in der Vermeidung von Ergebnisvolatilität (s. a. IAS 39.85). Als Mittel kommen dafür spezielle Regelungen zum Einsatz, mit denen die ansonsten geltenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften außer Kraft und durch gesonderte ...mehr

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zfs 02/2024, Zu den Sorgfal... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 22.7.2021 in der X-straße in Nürnberg. 1) Der Beklagte zu 1) befuhr am 22.7.2021 gegen 17:30 mit dem vom Beklagten zu 2) gehaltenen und bei der Beklagten zu 3) haftpflichtversicherten Pkw Mercedes Benz die X-straße in N westlicher Richtung. Unmittelbar vor der Ein- und Ausfahrt zum Firmengelände ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Steuerbegünstigte Einrichtungen dürfen ihre Mittel nur für die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Insbesondere dürfen die Mitglieder oder Gesellschafter keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der steuerbegünstigten Einrichtung erhalten (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Dieses generelle Ausschüttungsverbot...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachträgliche Einnahmen

Rn. 76 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Demgegenüber führen Ereignisse, die keine Positionen der Schlussbilanz betreffen und auch nicht materiell-rechtlich auf den Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zurückwirken, zu nachträglichen Einnahmen iSv § 24 Nr 2 EStG. Dafür lassen sich folgende Bsp anführen: nachträglich abgeschlossene Geschäfte wie die Veräußerung zurückbehaltener WG des BV ...mehr

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zfs 02/2024, Absicherung vo... / 2 Aus den Gründen:

…Anders als das Landgericht sieht der Senat keine vertragliche Erstattungspflicht der Bekl. für die zuletzt beziffert geltend gemachten, … Kosten einer Ersatzunterkunft, weil diese nicht, wie von den Bedingungen – erkennbar – gefordert, infolge eines von der streitbefangenen Hausratversicherung gedeckten Versicherungsfalles notwendig gewesen sind. 1. Als Rechtsgrundlage des g...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / h. Abschließende Anmerkungen zur Sicherungsbilanzierung

Tz. 278 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Bei der Vorstellung der Bilanzierungsverfahren für die Absicherung von Zeitwert- resp. Zahlungsstromrisiken wurde darauf hingewiesen, dass sich die jeweils anzuwendende Methodik aus der Art des Risikos ergibt, dem das Grundgeschäft unterliegt. Diese Aussage ist fachlich zutreffend, allerdings unvollständig, denn sie gilt nur, wenn das Beurte...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung (Fair Value Hedge Accounting)

Tz. 250 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich für die Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung folgende Buchungslogik (vgl. IAS 39.89): Der Erfolg aus der Bewertung des Sicherungsinstruments wird – wie sonst auch – im Periodenergebnis erfasst und der Erfolg aus der Bewertung des Grundgeschäfts wi...mehr

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AGS 02/2024, Verwertung von... / III. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Karlsruhe hat in seiner vorliegenden Entscheidung zurecht betont, dass ein ideeller 1/2-Miteigentumsanteil betreffend eines vorhandenen, nicht selbst bewohnten Grundstücks mit Einfamilienhaus grds. nicht unter das Schonvermögen gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 S. 2 ZPO, § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII fällt (Zöller/Schultzky, ZPO, a.a.O., § 115 ZPO Rn 93). Nach der gru...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Exkurs: Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung eines Portfolios gegen Zinsrisiken (Fair Value Hedge Accounting of a Portfolio for Interest Rate Risk)

Tz. 271 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Vor allem in der Kreditwirtschaft regte sich deutlicher Widerstand gegen die restriktiven Regelungen hinsichtlich der Sicherungsbilanzierung. Viele Institute, die ihre Risiken intern auf Nettobasis steuern, monierten, dass sie diese Art der Risikosteuerung nicht sachgerecht abbilden könnten und gezwungen seien, für bilanzielle Zwecke eine au...mehr

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AGS 02/2024, Verwertung von... / II. Einzusetzendes Vermögen

Gem. § 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 1 Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von VKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2 Hs. ZPO – VKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Tei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Designation von Grundgeschäften

Tz. 231 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Vorstehend wurde geklärt, welche Geschäfte dem Grunde nach für eine Designation als Grundgeschäft infrage kommen. Der IASB präzisiert sodann, welche Risiken sich konkret für eine Sicherungsbilanzierung qualifizieren. Dabei unterscheidet er zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Grundgeschäften. Handelt es sich bei dem zu designierenden ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Designation von Sicherungsinstrumenten

Tz. 219 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der IASB geht davon aus, dass (derivative) Geschäfte in der Regel zur Gänze als Sicherungsinstrument bestimmt werden. Er lässt gleichwohl drei Ausnahmen zu: Wird ein Optionsgeschäft als Sicherungsinstrument eingesetzt, darf ein Unternehmen dessen beizulegenden Zeitwert in den inneren Wert (intrinsic value) und den Zeitwert (time value) aufspa...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Bilanzierung einer Zahlungsstromabsicherung (Cash Flow Hedge Accounting)

Tz. 257 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen an die Bilanzierung einer Zahlungsstromabsicherung während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich folgende Buchungslogik (vgl. IAS 39.95): Das Grundgeschäft wird entsprechend den allgemeinen Regeln bilanziert und bewertet – ggf. gar nicht (bei zukünftig geplanten/erwarteten Geschäften) und Erfol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.2.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 14 Der Steuerbescheid muss angeben, über welche Steuer nach Art (z. B. ESt, KSt, USt, GewSt) und Betrag und über welchen Steuertatbestand er entscheidet (sachlicher Regelungsbereich). Diese Angabe muss so unzweideutig sein, dass der Stpfl. nach den Grundsätzen der Erklärungstheorie eindeutig erkennen kann, über welchen Lebenssachverhalt (steuerpflichtiger Sachverhalt) fü...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.2 Entgelte für Schulden (Zeile 50 und Zeile 58)

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.[1] Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es nicht an, sodass auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs unter die Regelung fallen. A...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 2.1 Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung (Satz 1 und 3)

Rz. 3 Nach § 85 AO haben die Finanzbehörden die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. In Kleinbetragsfällen kann das jedoch unverhältnismäßig sein, weshalb der Gesetzgeber in gewissen Grenzen verwaltungstechnische Zugeständnisse an die Praktikabilität und die Wirtschaftlichkeit des Besteuerungsverfahrens machen darf.[1] Diesem Zweck dient ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 3.1 Überblick

Rz. 12 Von der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 156 Abs. 1 AO hat der Gesetzgeber mit der Kleinbetragsverordnung (KBV) v. 19.12.2000[1], die durch das Gesetz v. 18.7.2016[2] geändert worden ist, Gebrauch gemacht. Die KBV in der Fassung des Gesetzes v. 18.7.2016 ist nach Art. 97 § 9a Abs. 3 EGAO auf Steuern anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 entstehen. F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 5.2.2 Ausdehnung auf weitere VA und mit Nebenbestimmungen verbundene Verwaltungsakte (Satz 2)

Rz. 79 § 155 Abs. 4 S. 2 AO dehnt die Regelung des S. 1 auf weitere Verwaltungsakte aus, die mit der Steuerfestsetzung sowie der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen im Zusammenhang stehen. Durch § 155 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 AO werden der erstmalige Erlass wie auch die Berichtigung, Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten erfasst, die m...mehr

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Die Minderjährigen im Verein / 2.9.1 Der Fall

Ein Verein hatte zwei minderjährige Kinder in den Verein als Mitglieder aufgenommen. Den Aufnahmeantrag hatten die beiden Elternteile gemeinsam unterschrieben. Das Ehepaar trennte sich, die Kinder leben beim Vater. Die Beiträge der Kinder an den Verein wurden nicht mehr gezahlt, sodass der Verein einen Mahnbescheid gegen die Ehefrau beantragte. Diese legte dann gegen den Vol...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2023... / 5.5 Sonderbetriebsausgaben/-einnahmen (Zeilen 7, 21, 44 und 57)

Die Zeilen 7, 21, 44 und 57 betreffen den sog. Sonderbereich, d. h. von der Gesellschaft bezogene Tätigkeitsvergütungen, Zinsen für Darlehensüberlassungen oder Nutzungsentgelte für die Überlassung von Wirtschaftsgütern und die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen.[1] Diese Einnahmen und Ausgaben, die den Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft beeinflusst haben, dürfen d...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 5.4 Gewinnvorab (Zeilen 6, 20, 43)

Vergütungen, die Gesellschafter auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage als Gewinnvorab, z. B. in Form von Tätigkeitsvergütungen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage sowie Zinsen für Kapitalanteile, erhalten, sind Bestandteil des dem Gesellschafter zustehenden Gewinnanteils[1] und dürfen im Gesellschaftsgewinn nicht erfasst werden. Deren gesonderte Zurechnung in den Zeilen 6...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 3.1 Geldleistungen

Rz. 7 Als Geldleistungen, deren Forderung im Vollstreckungsverfahren durchgesetzt werden können, sind zunächst die Steuern i. S. v. § 3 Abs. 1 AO zu sehen. Durchgesetzt werden können aber auch die in § 3 Abs. 4 AO genannten steuerlichen Nebenleistungen, also in der aktuellen Fassung des Gesetzes Verzögerungsgelder[1], Verspätungszuschläge[2], Zuschläge nach § 162 Abs. 4 AO, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 258 AO entspricht der Regelung in § 333 RAO.[1] Für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht sieht § 765a ZPO eine ähnliche Bestimmung vor, die jedoch im Gegensatz zur einstweiligen Einstellung nach § 258 AO in jedem Fall einen Antrag des Vollstreckungsschuldners voraussetzt und zudem sprachlich abweichend gefasst ist.[2] Diese Unterschiede zwischen beiden Normen erk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.2.2 Entbehrlichkeit des Leistungsgebots

Rz. 13 § 254 Abs. 2 AO normiert abschließend die Fälle, in denen es eines Leistungsgebots ausnahmsweise nicht bedarf. Dies ist zunächst nach § 254 Abs. 2 S. 1 AO der Fall, wenn Säumniszuschläge und Zinsen zusammen mit der Steuer vollstreckt werden, für die sie angefallen sind. Die Ausnahme vom Grundsatz wird in § 254 Abs. 2 S. 2 AO zudem für solche Vollstreckungskosten, die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.2 Steuerliche Rückwirkung (Rückwirkungsfiktion § 2 UmwStG)

Rz. 67 Steuerlicher Übertragungsstichtag und Rückwirkungszeitraum Das zivilrechtliche Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt gem. § 20 Abs. 1 UmwG die Eintragung im jeweiligen Register. Der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten, wird jedoch handelsrechtlich durch den im Verschme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.2 EU-Beitreibungsgesetz

Rz. 11 Bis 31.12.2011 regelte das EG-BeitrG v. 3.5.2003[1] die Vollstreckung im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Umsetzung von Art. 24 der Richtlinie des Rates v. 15.3.1976[2] bzgl. Maßnahmen zur gegenseitigen Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen. Dieses Gesetz wurde mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das EU-Beitreibungsgesetz [3] ersetzt....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / o) Verlustverwertungsbeschränkung des § 15 Abs. 4 S. 6-8 EStG verfassungsgemäß

Die Regelungen des § 15 Abs. 4 S. 6-8 EStG verstoßen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Dies gilt ungeachtet der hierdurch ausgelösten Zins- und Liquiditätsnachteile. FG Baden-Württemberg v. 25.5.2023 – 3 K 1694/19, EFG 2023, 1379, Rev. eingelegt, Az. des BFH: XI R 20/23mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsstrategie: U... / 2 Deep Dive: KPI 2 "Steigerung des nachhaltigen Geschäftsvolumens auf 50 %"

Die Helaba leistet ihren effektivsten Beitrag zur Transformation hin zu einer CO2-neutralen und kreislauforientierten Wirtschaft, indem sie ihre Kunden beim Transformationsprozess hin zu einem nachhaltigeren Geschäftsmodell unterstützt. Als Landesbank mit besonderer gesellschaftspolitischer Verantwortung begleitet die Helaba ihre Kunden bei der sozialen und ökologischen Neua...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vereine (gemeinnützige) / 3 Steuerfreie Umsätze

Nur Umsätze, die steuerbar sind, können auch steuerpflichtig sein. Ein steuerbarer Umsatz ist immer dann steuerpflichtig, wenn es für den betreffenden Umsatz keine ausdrückliche Steuerbefreiung gibt. Für Vereine gibt es eine große Anzahl von Steuerbefreiungen. Die häufigsten Steuerbefreiungen sind: Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen.[1] Dies ist bei der Verä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zwei-Konten-Modell / 1 Grundzüge

Die Kernaussage der Rechtsprechung lautet: Dem Steuerpflichtigen steht es frei, die Einnahmen seines Betriebs bzw. seiner Praxis für private Zwecke zu entnehmen und gleichzeitig die Betriebsausgaben mit Kreditmitteln zu bezahlen (Grundsatz der Finanzierungsfreiheit). Die hierdurch entstehende Zinsbelastung wird als betrieblich veranlasst angesehen. Das Zwei-Konten-Modell ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zwei-Konten-Modell / 6 Personen- und Kapitalgesellschaften

Die dargestellten Grundsätze gelten unverändert auch für Personengesellschaften, z. B. eine gewerblich tätige KG oder eine Freiberuflersozietät. Die Gesellschafter können sämtliche Betriebseinnahmen über das betriebliche Guthabenkonto entnehmen und sämtliche Betriebsausgaben mit Kredit finanzieren. Auch hier sind die Einschränkungen des § 4 Abs. 4a EStG zu beachten, soweit e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zwei-Konten-Modell / 3 Bezahlen von Werbungskosten über das gemischt genutzte Kontokorrentkonto

Bezahlt der Steuerpflichtige Werbungskosten für ein Mietwohngrundstück über ein gemischt genutztes Kontokorrentkonto, ohne das Zwei-Konten-Modell zu nutzen, kann dadurch der Abzug der Zinsen als Werbungskosten verloren gehen. In diesem Sinne hat der BFH[1] – mit wenig überzeugender Begründung und zudem für einen besonders gelagerten Sachverhalt – entschieden. Im Urteilsfall h...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zwei-Konten-Modell / 2 Einzelne fehlerhafte Zahlungen

Bezahlt der Steuerpflichtige versehentlich eine einzelne private Rechnung über das zweite, negative Kontokorrentkonto, wird ein entsprechender Teil der korrespondierenden Zinsaufwendungen als privat veranlasst angesehen. Für die Abgrenzung der privat veranlassten Zinsen gelten die Grundsätze, die der BFH für gemischt genutzte Kontokorrentkonten entwickelt hat. Der Schuldsaldo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zwei-Konten-Modell / 5 Zinsgünstige Festkredite

Die Zinsbelastung wird verringert, wenn der Steuerpflichtige insbesondere für Immobilieninvestitionen einen gesonderten Festkredit in Anspruch nimmt, ggf. in Form einer Hypothek. Auch dabei bleibt das Zwei-Konten-Modell anwendbar. Praxis-Beispiel Festkredit für selbst genutzte Immobilie auf Schuldkonto Der Steuerpflichtige nimmt einen Festkredit über 300.000 EUR auf, mit dem –...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 2.1 Grundlagen Handelsrecht

Das Gesamtkostenverfahren.[1] sieht eine Gliederung der Aufwendungen und Erträge nach Aufwands- und Ertragsarten vor. Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens erfolgt dagegen eine Gliederung der betrieblichen Aufwendungen nach Kostenbereichen. Analog zur Mindestgliederung der Bilanz geht es bei den GuV-Gliederungsschemata um die Sicherung eines Mindeststandards an Informatio...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kosten- und Leistungsrechnu... / 3.3 Schritt 3: Kostenrechnung von Finanzbuchhaltung abgrenzen

Die Kostenrechnung basiert in wesentlichen Teilen auf den Zahlen und Informationen der Buchhaltung. Insofern kann auf Bestehendem aufgebaut werden, auch wenn die Buchhaltung z. B. vom Steuerberater oder von der DATEV statt von eigenen Mitarbeitern übernommen wird. Außerordentliche und neutrale Zahlen abgrenzen Allerdings können nicht alle Daten und Zahlen ohne Abgrenzungen übe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 3.2.3 Wechsel vom GKV nach HGB auf das UKV nach IFRS

Sofern etwa infolge einer Konzernzugehörigkeit eine Überleitung des handelsrechtlichen Abschlusses in einen IFRS Abschluss erfolgt, sind in Abweichung zum Wechsel von GKV auf UKV nach HGB hinsichtlich der Umstellung der GuV-Gliederung Besonderheiten zu beachten bzw. erweitern sich die Zuordnungsanforderungen. Aufgrund der geringeren Mindestgliederungsanforderungen nach IFRS k...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kosten- und Leistungsrechnu... / 4 Kostenrechnung sukzessive erweitern

Die Kostenrechnung in der derzeitigen Form ist lediglich der erste Schritt auf dem Weg hin zu einem verbesserten betriebswirtschaftlichen Handeln. Geschäftsführerin und Kostenrechner sind sich einig, dass die Kostenrechnung in den nächsten Schritten Stück für Stück ausgebaut und verbessert werden soll. Speziell folgende Instrumente sind für die Führungskräfte unverzichtbar: L...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzierung: Der richtige ... / 1 Die Bedeutung der richtigen Kommunikation

Viele Unternehmer beklagen, dass der Umgang mit den Banken wird immer schwieriger wird. Aussagen wie, "Kredit bekommt doch sowieso nur noch der, der schon genug Geld hat!" oder "Mein Banker will ständig Unterlagen und macht mir nur Arbeit!" sind gerade in Zeiten wieder steigender Zinsen immer häufiger zu hören. Natürlich, über das Vorgehen der Banken lässt sich trefflich sch...mehr

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Finanzierung: Der richtige ... / 2.3 Controlling ist kein Allheilmittel!

Verfügbarkeit und Kenntnis der wichtigsten Zahlen und Fakten im Unternehmen erhöhen die Managementqualität. Aber Controlling ist kein Selbstzweck. Es liefert nur nackte Zahlen, Daten, Fakten. Controlling löst kein Problem, es stellt es zunächst nur dar. Im nächsten Schritt sollte es gemeinsam mit dem Unternehmer oder den Führungskräften aber nach Lösungemöglichkeiten suchen....mehr

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Finanzierung: Der richtige ... / 3.2 Die Kommunikationsstrategie muss passen!

Bedenken Sie, dass heute ein Firmen- bzw. Gewerbekundenbetreuer einer Bank je nach Kundensegment bis 500 Kunden betreut. Durch stetig steigende Auflagen hat er ein Problem, alle Daten aufzunehmen und richtig zu verarbeiten. Und der Unternehmer stellt zu Recht den Anspruch, dass dies auch richtig und in seinem Sinne geschieht. Unterstützen Sie die Identifikation des Bankers mi...mehr