Fachbeiträge & Kommentare zu Zahnersatz

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusheft / 1 Zahnarzt

Der Zahnarzt gibt im Rahmen der vertragszahnärztlichen Behandlung das Bonusheft an seine Patienten aus. In das Bonusheft hat er die Behandlungen einzutragen, die für die Inanspruchnahme des erhöhten Festzuschusses bei Zahnersatz erforderlich sind.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sachleistungen / 2 Nicht zu Sachleistungen zählende Leistungen

Nicht zu den Sachleistungen gehören Leistungen, die sich der Versicherte selbst beschaffen muss und zu denen die Krankenkasse einen Zuschuss zahlt (z. B. Zahnersatz). Hinweis Sachleistung trotz Zuzahlung Eine Leistung bleibt auch dann eine Sachleistung, wenn der Versicherte eine Zuzahlung zu leisten hat. Neben den Sachleistungen gibt es in der Sozialversicherung zahlreiche Geld...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusheft / 2.2 Kontrolluntersuchungen

Ab dem 18. Lebensjahr ist eine spezielle Individualprophylaxeleistung im SGB V nicht mehr vorgesehen. Es ist jedoch für den erhöhten Zuschuss bei Zahnersatz erforderlich, mindestens eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung pro Jahr nachzuweisen. Diese ist in das Bonusheft einzutragen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusheft / 4 Zahnmedizinischer Hintergrund

Das Bonusheft soll dazu anhalten, regelmäßige Kontrollen beim Zahnarzt durchführen zu lassen. Durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen können leichtere Erkrankungen des Zahnes früh erkannt und oft mit relativ geringem Aufwand behandelt werden. Dies ist von Vorteil für den Patienten und für die Krankenkasse, da die Behandlungskosten geringer ausfallen können. Sollten dennoch e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 1.2 Zahnärztliche/kieferorthopädische Behandlung

Zur zahnärztlichen Behandlung gehört die Tätigkeit des Zahnarztes zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Sie umfasst auch konservierend-chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen erbracht werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 2.1 Inhalt der Leistung

Zu den medizinischen Leistungen gehören, u. a.[1] ärztliche Behandlung (diagnostische und therapeutische Maßnahmen), Versorgung mit Arzneimitteln und Verbandmitteln sowie Heilmitteln, einschließlich physikalischer Sprach- und Beschäftigungstherapie, Belastungserprobung und Arbeitstherapie (Ermittlung der Belastungsfähigkeit für eine evtl. sich anschließende Leistung zur Teilhab...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilbehandlung (Unfallversi... / 3 Umfang

Die Heilbehandlung in der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst insbesondere folgende Leistungen: Erstversorgung, ärztliche Behandlung, zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz, Versorgung mit Arznei, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, häusliche Krankenpflege, Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, Leistungen zur medizinischen R...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnärztliche Behandlung / 8 Implantate zulasten der Krankenkasse

Implantologische Leistungen einschließlich der Suprakonstruktion (der auf die Implantate gesetzte Zahnersatz) sind dann von der Krankenkasse als Sachleistung im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung zu erbringen, wenn die vom Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen festgelegten Ausnahmeindikationen für besonders schwere Fälle vorliegen. Ausnahmeindikationen Beson...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnärztliche Behandlung / 3 Onlays/Kronen

Sind neben größeren Teilen der Kauffläche auch seitliche Anteile des Zahnes zerstört, kann der Zahn mit einem Onlay (Auflagefüllung) oder weiterführend mit einer Teilkrone aus Gold oder Keramik versorgt werden. Der Übergang zwischen diesen beiden Versorgungsformen ist fließend. Die Teilkrone ist leistungsrechtlich als Zahnersatz zu bewerten. Die nachfolgend aufgeführten Zahnf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.7 Erbringung notwendiger Leistungen

Nicht nur bei akuten, sondern auch bei chronischen Erkrankungen sind die notwendigen Leistungen zu erbringen, ohne die eine Verschlimmerung des Krankheitszustandes und damit ein akuter Krankheitszustand zu erwarten wäre (z. B. Insulinbehandlung bei Diabetikern, Dialyse bei Nierenversagen). Eine andere Gesetzesinterpretation würde den verfassungsmäßigen Anforderungen schon de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnerkrankungen (Verhütung) / Zusammenfassung

Begriff Die Verhütung von Zahnerkrankungen gliedert sich in gruppen- und individualprophylaktische Maßnahmen. Durch gezielte Aufklärung über die Ursache von Zahnerkrankungen und eine umfassende Anleitung zur Mundhygiene (insbesondere bei Kindern und Jugendlichen) sollen die Betroffenen für diese Thematik sensibilisiert werden. Zahnerkrankungen sollen dadurch verhindert und k...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenbehandlung / 1 Umfang

Die Krankenbehandlung umfasst die ärztliche und die zahnärztliche Behandlung durch einen Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt,[1] die psychotherapeutische Behandlung[2] durch einen Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Vertragsarzt, medizinische Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung die Einholung einer unabhängigen Zweitmeinung eines Arz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ärztliche Behandlung / 1.2 Umfang

Die vertragsärztliche Versorgung umfasst[1] ärztliche Behandlung, zahnärztliche Behandlung und kieferorthopädische Behandlung nach Maßgabe des § 28 Abs. 2 SGB V, Versorgung mit Zahnersatz, Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, ärztliche Betreuung bei Schwangerschaft und Mutterschaft, Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Anordnung der Hilfeleistung ande...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 9.3 Krankenversicherung

Dem Gründer stehen i. d. R. 2 Möglichkeiten offen, sich für den Krankheitsfall abzusichern: Zum einen als freiwilliges Mitglied in seiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse (§ 9 SGB V) oder mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Berücksichtigen sollte man bei der Wahl der Krankenversicherung die Familienplanung/-situation, d. h. ob Kinder mitversichert sind....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / 4 Katalog der vermittelbaren Zusatzversicherungen

Gegenstand der Vermittlung können alle Leistungen sein, die den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ergänzen. Dazu gehören insbesondere Ergänzungstarife zur Kostenerstattung (bei ambulanter "Privatbehandlung" statt der üblichen Sachleistung über die elektronische Gesundheitskarte), die Wahlarztbehandlung im Krankenhaus, der Ein- oder Zweibettzuschlag im Krankenhaus sowie ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2024, Eintritt des V... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Eintrittspflicht der Bekl. aus einer vom Kl. seit dem 1.6.2020 im Tarif ZAB gehaltenen Zahn-Zusatzversicherung wegen einer von ihm beabsichtigten zahnmedizinischen Behandlung. Auf Grundlage dieses Tarifs erstattet die Bekl. 75 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für eine Zahnersatz-Maßnahme einschließlich anrechenbarer Vorleistungen der g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2024, Eintritt des V... / 2 Aus den Gründen:

Das LG hat die von ihm korrekt festgestellten Tatsachen rechtlich unzutreffend beurteilt und auf dieser Grundlage zu Unrecht auf die beantragte Feststellung der Eintrittspflicht der Bekl. erkannt. Bei sachgerechter Würdigung aller maßgeblichen Umstände, die außer den tatsächlichen Bekundungen der vom LG vernommenen Zeugen auch den weiteren – unstreitigen – Akteninhalt und di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2024, Eintritt des V... / Leitsatz

1. Zum Nachweis des Versicherungsfalles in versicherter Zeit, wenn die Bedingungen eines Zahn-Zusatzversicherers Leistungen versprechen, "wenn einer versicherten Person bei bestehendem Versicherungsschutz medizinisch notwendige Zahnersatz- bzw. Zahnerhalt-Maßnahmen für bei Vertragsschluss vorhandene Zähne oder dauerhaften Zahnersatz erstmals angeraten und durchgeführt wurden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / 4. Anspruchshöhe

Rz. 239 Oft ergibt sich aus den versicherten Tarifen kein 100 %iger Erstattungsanspruch hinsichtlich der in Rede stehenden Behandlungskosten für den Versicherungsnehmer. Um sich nicht von vornherein regresspflichtig im Hinblick auf einen Teil der Prozesskosten zu machen, ist zwingend bei der Mandatierung abzuklären, welchen tariflichen Erstattungsansprüchen die in Rede stehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / 3. Ablehnung von Erstattungsansprüchen wegen Vorvertraglichkeit

Rz. 270 Oft kommt es insbesondere bei Zahnzusatzversicherungen oder nach einem Wechsel des Krankenversicherers zum Streit darüber, ob der Versicherungsfall bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten ist und damit Vorvertraglichkeit vorlegen hat. Hintergrund ist die Regelung in § 2 Abs. 1 S. 2 MB/KK. Danach beginnt der Versicherungsschutz nicht vor Abschluss des Versicherungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / 5. Berechnung von Zahnschäden

Rz. 511 Mit der Aufnahme der Leistungsart "Kosten für kosmetische Operationen" rückt ein Praxisproblem vom Rande der Schadenregulierung in den Fokus der Bedingungskommentierung. Bisher kaum erwähnt, wird es nun insbesondere durch die Aufnahme von Zahnschäden zu gewissen Abrechnungsschwierigkeiten führen. Eine genaue Prüfung ist hier wichtig. Bei Zahnbehandlungen kommt es viel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

[Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 21–38] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 21...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

[Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordruck un...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geldleistungen

Begriff Sozialleistungen werden u. a. als Geldleistungen erbracht. Sie sind in einmalige oder laufende Geldleistungen zu unterscheiden. Zu den einmaligen Geldleistungen gehören z. B. Kostenerstattungen anstelle von Sach- oder Dienstleistungen, Zuschüsse zum Zahnersatz, Zuschüsse zu ambulanten Vorsorgeleistungen. Laufende Geldleistungen werden wiederkehrend und zeitlich befristet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 2 Rechtspraxis

Rz. 11 Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen ärztlicher Leistungen erstrecken sich nach Abs. 1 Satz 2 der Vorschrift auf das zur Abrechnung vorgelegte ärztliche Leistungsvolumen einschließlich der Sachkosten, auf Überweisungen sowie auf die sonstigen veranlassten Leistungen insbesondere aufwendige medizinisch-technische Leistungen. Honorarwirksame Begrenzungsregelungen haben jedo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 269a Zuschuss zur Krankenversicherung (außer Kraft)

Rz. 1 § 269a ist durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3013) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB VI eingefügt und die Paragraphenfolge geändert worden (der bisherige § 269a wurde § 269b). Durch das Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3445) wurde Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift steht in einem engen Zusammenhang mit §§ 106 bis 106d. Während § 106 die gesetzliche Grundlage für das Recht und die Pflicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen ist, überlässt § 106b die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung als Vereinbarung den regionalen Vertragspartnern, § 106c bestimmt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 1.2 Inhalt der Prüfung

Rz. 7 Der Inhalt der Prüfung ergibt sich sowohl aus Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2. Enumerativ sind Gründe in Abs. 2 genannt, ohne abschließend zu sein ("insbesondere"). Nach Abs. 2 der Vorschrift i. d. F. v. 6.5.2019, welcher dem Abs. 2a des § 106 bzw. des § 106a a. F. nachgebildet ist, besteht Veranlassung für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit insbesondere bei begründetem Verdac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / f) Zahnärztliche Behandlungen

Rz. 831 Regelmäßig ist der Leistungsumfang beschränkt auf den Kostenersatz für schmerzstillende zahnärztliche Behandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung. Zahnersatz einschließlich Kronen und kieferorthopädische Leistungen sind vom Versicherungsschutz in aller Regel ausgeschlossen. Die Kosten für die Reparatur von Zahnersatz werden jedoch häufig erstattet.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Heilwesenversicherung / d) Zahnärztliche Tätigkeit

Rz. 91 Für die Versicherung des Zahnarztes gelten regelmäßig gleich lautende oder ähnliche Bedingungen wie für die Ärzte der Humanmedizin. Aus den ebenfalls geltenden AHB gewinnt hier aber eine Bestimmung besondere Bedeutung, nämlich die Erfüllungsklausel des Ziff. 1.2 (1) AHB. Nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung ist hiernach die Erfüllung von Verträgen und die anst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / VII. Wartezeiten § 197 VVG

Rz. 115 § 197 VVG übernimmt die bisherige gesetzliche Regelung zu den Wartezeiten des § 178c VVG a.F. in unveränderter Form. Dies bedeutet: Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate, als besondere Wartezeit für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie darf sie acht Monate nicht überschreiten. Bei der Pflegekrankenversicherung darf die War...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / 3. Wartezeiten (§ 3 MB/KT, § 197 VVG)

Rz. 624 Auch für die Krankentagegeldversicherung beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate und entfällt bei Unfällen. Besondere Wartezeiten von acht Monaten sind in § 3 Abs. 3 MB/KT für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sowie in § 1a Abs. 5 MB/KT für das Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag vorgesehen. Ein Warte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Art und Höhe der Leistung (Ziff. 2.7.2)

Rz. 250 Erstattet werden die beim VN verbliebenen Kosten. Die Erstattung ist begrenzt auf die versicherte Summe, die im Versicherungsschein oder ggf. schon im Bedingungswerk selber festgeschrieben ist. Ersetzt werden nachgewiesene Arzthonorare und sonstige Operationskosten, die notwendigen Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus und bei Zahnschäden die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / I. Vorbemerkung

Rz. 1 Das Krankenversicherungsrecht hat seit 2007 erhebliche Veränderungen erfahren, die sich nicht nur durch das neue Versicherungsvertragsgesetz ergeben haben, sondern auch durch eine Veränderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (MB/KK und MB/KT) sowie durch politische Entscheidungen, die sich in weiteren Gesetzen niedergeschlagen haben. Rz. 2 Anfang 2009 wurde vom ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / c) Wartezeiten

Rz. 325 Der Beginn des Versicherungsschutzes ist zudem vom Ablauf der Wartezeiten abhängig, die in § 3 MB/KK eine umfassende Wartezeitenregelung enthält, die in § 197 VVG aufgegriffen wurde. Längere Wartezeiten können mithin nicht wirksam vereinbart werden. Rz. 326 Gemäß § 3 Abs. 1 MB/KK bzw. § 197 Abs. 1 VVG beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate und die besondere Wart...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
CAD-Fachkraft (Professiogramm) / 1.2 Berufsgruppen

Eine Qualifizierung zur CAD-Fachkraft wird koordiniert durch die jeweilige Handwerkskammer und ist bspw. in folgenden Richtungen bzw. Wirtschaftsbereichen möglich: CAD-Fachkraft – Bau CAD-Fachkraft – Maschinenbau CAD-Fachkraft – Metallbau CAD-Fachkraft – Fahrzeugbau CAD-Fachkraft – Elektronik/Elektrotechnik CAD-Fachkraft – Holz CAD-Fachkraft – Möbelherstellung CAD-Fachkraft – Zahner...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
CAD-Fachkraft (Professiogramm) / 1 Geltungsbereich

Unterstützung von Ingenieuren während der Konzeptions- und Entwurfsphase z. B. von Baugruppen, Maschinen und Geräten sowie von Bauwerken, Zahnersatz, technische, wirtschaftliche und ökologische Aspekte von Lösungsvorschlägen. 1.1 Beispielhaft ausgewählte Ausbildungsrichtungen 1.1.1 Maschinenbau/Elektrotechnik Erstellen von 2D- und 3D-Skizzen sowie von Konstruktions- und Fertigun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
CAD-Fachkraft (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Private Krankenzusatzversic... / 1.3 Zahnersatzzusatzversicherungen

Die GKV zahlt für Zahnersatz sogenannte Festzuschüsse, die zum Teil deutlich unter den realen Kosten liegen. Zudem werden die Festzuschüsse auf Grundlage der Aufwendungen für die Regelversorgung berechnet. Für höherwertigen Zahnersatz gibt es keine höheren Zuschüsse. Mit einer privaten Zusatzpolice für Zahnersatz können die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen so erg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Private Krankenzusatzversic... / 1.5 Ambulante Ergänzungsversicherung

Als Kombinationspaket werden Zusatzversicherungen für Brillen und Kontaktlinsen, für alternative Heilmethoden und für Zahnersatz angeboten. Dabei können die Zahlungen der Versicherung auf bestimmte Summen oder eine gewisse Anzahl von Sitzungen pro Jahr beschränkt sein. In der Regel enthalten diese Pakete zudem eine Auslandsreisekrankenversicherung. Darüber hinaus können die ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Private Krankenzusatzversic... / 1 Private Krankenzusatzversicherung

GKV-Mitglieder können die Leistungen ihrer Kasse mit einer privaten Zusatzversicherung aufstocken. Auch für privat Versicherte stehen Zusatzpolicen zur Verfügung. Ob sie diese beim eigenen Unternehmen oder einem anderen Anbieter vereinbaren, steht ihnen frei. Vertragsabschluss vor dem 21.12.2012 Die Kriterien für die Annahme des Antrags sowie für den Beitrag sind bei Verträgen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Private Krankenzusatzversic... / Zusammenfassung

Überblick Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können die Leistungen ihrer Krankenkasse mit einer privaten Zusatzversicherung aufstocken. Auch für Privatversicherte stehen Zusatzpolicen zur Verfügung. Ob sie diese beim eigenen Versicherungsunternehmen oder einem anderen Anbieter vereinbaren, steht dem Versicherten frei. Die Kriterien für die Annahme des Antra...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 10 Nr. 1 SGB I und § 4 Abs. 1 Nr. 1 haben Menschen mit Behinderungen oder drohender Behinderung (§ 2 Abs. 1) ein Recht auf Hilfe, um u. a. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mindern. Zur Verfolgung dieser Ziele kann dieser Mensch Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel bea...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.4.1 Zahnersatz (Abs. 1a)

Rz. 34 Abs. 1a regelt die Kosten für Zahnersatz. Im Bundesmantelvertrag haben die KZB und der SBK festzulegen, dass die Kosten für Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen, soweit die Versorgung der Regelversorgung nach § 56 entspricht, gegenüber den Versicherten nach Abs. 2 abzurechnen sind. Darüber hinaus ist im Mantelvertrag zu regeln, dass der Zahnarz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.5 Zahnzusatzversorgung

Rz. 83 Abs. 1a enthält inhaltliche Festlegungen zur Durchführung der Zahnersatzversorgung, welche die KZBV und der GKV-Spitzenverband im BMV-Z zu vereinbaren haben. Die ab 2005 geltenden Änderungen beim Zahnersatz (vgl. Siebter Abschnitt mit den §§ 55 bis 59) führten zu Abs. 1a, der u. a. regelt, dass die Kosten für Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen gegenüber de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.9 Gutachterwesen in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 107 Durch den mit Wirkung zum 11.5.2019 eingefügten Abs. 1c ist eine von den §§ 275 ff. abweichende Aufgabenregelung geschaffen worden. Nach § 275 Abs. 1 Satz 1 sind die Krankenkassen grundsätzlich verpflichtet, vor der Erbringung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere zur Prüfung von Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistung, eine gutachtli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.14 Vorgaben für die Leistungsbewertung nach dem BEMA

Rz. 150 Eine grundlegende Überarbeitung sollte nach dem Willen des Gesetzgebers der Bewertungsmaßstab für die zahnärztlichen Leistungen bis zum 31.12.2001 bzw. spätestens bis 30.6.2002 erfolgen. Nach der Gesetzesbegründung basierte der BEMA in wesentlichen Teilen auf der Vereinbarung der Selbstverwaltung aus dem Jahre 1962, sodass eine Anpassung an neue wissenschaftliche Geg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1.2 Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z)

Rz. 63 Der BMV-Z beinhaltet neben dem Paragrafenteil (33 Paragrafen) folgende Anlagen: Anlage 1: Behandlungsplanung und Erstellung der Abrechnung Anlage 2: Vereinbarung nach § 87 Abs. 1a SGB V über die Versorgung mit Zahnersatz Anlage 3: Vereinbarung über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) Anlage 4: Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Vgl. auch Literatur und Rechtsprechung zu §§ 11, 12, 13 und 27. Becker, Off-Label-Use: Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Todesgefahr?, SGb 2004, 594. Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016, 881. ders., Die "Nikolaus-Rechtsprechung" des BVerfG – Eine Be...mehr