Fachbeiträge & Kommentare zu Zahnersatz

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Steuersatz / 7 Zahntechnische Leistungen – § 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG

Die Steuerermäßigung gilt uneingeschränkt für alle sonstigen Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker und auf die Lieferungen von Zahnersatz (einschließlich der unentgeltlichen Wertabgaben aus dem Unternehmen). Sie gilt nicht für die Lieferung anderer Gegenstände (z. B. Beatmungsmasken).[1] Begünstigt sind auch Lieferungen von halbfertigen Teilen von Zahnprothesen. Die ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.5.1 Kranken- und Arbeitslosenvorsorge

Aufwendungen für die Krankenversicherung sind abzugsfähig, sei es ob es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung handelt. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist nur der Arbeitnehmeranteil abzusetzen. Leistet der Arbeitgeber im Falle einer privaten Krankenversicherung Zuschüsse, sind die Kranken- und Pflegeversicherungskosten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Ab VZ 2013 individuelle Zuordnung

Rn. 66a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach § 26a Abs 2 S 1 EStG nF werden Sonderausgaben, ag Belastungen und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Dies entspricht dem Grundsatz der Individualbesteuerung (vgl BT-Drs 17/6146, 18). Die Vorschrift gilt nicht für die Zurechnung des Sonderausgaben-Pausc...mehr

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Kindesunterhalt / 2.10.2.1 Krankenvorsorge

Aufwendungen für die Krankenversicherung sind abzugsfähig, sei es, ob es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung handelt. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist nur der Arbeitnehmeranteil abzusetzen. Leistet der Arbeitgeber im Falle einer privaten Krankenversicherung Zuschüsse, sind die Kranken- und Pflegeversicherungskosten...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist eine der wenigen Vorschriften, deren Gültigkeit weitgehend konstant geblieben ist. Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern und dort zum Zweiten Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten mit dem Fünften Titel Schiedswesen. Sie wendet sich nicht nur an die Selbstverwaltung...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.7 Besondere Schiedsämter für zahntechnische Leistungen

Rz. 45 Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und der GKV-Spitzenverband bilden nach Abs. 12 der Vorschrift ein weiteres Bundesschiedsamt (kurz: Bundesschiedsamt-Zahntechnik), welches im Konfliktfall über das bundeseinheitliche Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen nach § 88 Abs. 1 entscheidet. Die KZBV zählt nicht zu diesen Vertragspartei...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.3 Sachliche Zuständigkeit der Schiedsämter

Rz. 24 Die Zuständigkeit der Schiedsämter auf Bundes- oder Landesebene erstreckt sich nach Abs. 3 Satz 1 auf alle kollektivvertraglichen zweiseitigen Verträge über die vertragsärztliche/-zahnärztliche Versorgung, mithin auf die Bundesmantelverträge-Ärzte/-Zahnärzte (BMV-Ä und BMV-Z) ebenso wie auf die regionalen vertrags(zahn)ärztlichen Gesamtverträge (§ 83 Abs. 1), sodass z...mehr

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GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 2 Stellung des Fremd-Geschäftsführers in der Sozialversicherung

Fremd-Geschäftsführer und Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer, die dem Weisungsrecht durch die Gesellschafter unterworfen sind, werden von der Sozialversicherung als versicherungspflichtig eingestuft und sind damit Pflichtmitglied der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.[1] Bei Überschreiten der sog. Versicherungspflichtgrenze (Jahresar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.5 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 744 Im Einzelnen fallen unter Nr. 52 der Anlage 2 des UStG: Rz. 745mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Alphabetisches Warenverzeichnis (Stichtag 1.1.2025)

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.4.4 Zahnersatz (Nr. 4)

Rz. 43 Bestimmte Personenkreise (z. B. Asylbewerber) haben u. a. nur dann einen Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz, wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen ausnahmsweise unaufschiebbar ist (§ 27 Abs. 2 Nr. 2). Den Tatbestand der aus medizinischen Gründen unaufschiebbaren Versorgung hat der MD zu prüfen.mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.2 Zahnärztliche Behandlung (Abs. 2)

Rz. 6 Für den zahnärztlichen Behandlungsbegriff nach § 28 Abs. 2, das vertragszahnärztliche Leistungssystem sowie die sich aus §§ 2 Abs. 1 und 12 Abs. 1 folgenden Einschränkungen des Behandlungs- und Versorgungsanspruch eines Versicherten gelten die vorstehenden Ausführungen zu Abs. 1 im Wesentlichen entsprechend (vgl. BSG, Urteil v. 2.9.2014, B 1 KR 3/13 R, Rz. 14 ff.). Die...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Früherkennungsmaßnahmen für Kinder waren schon Gegenstand einer Regelung in § 181 Abs. 1 Nr. 1 RVO. Allerdings wurden nur Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres erfasst. Die Norm wurde durch das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt und begründete einen Anspruch auf Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bis zur Vollend...mehr

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Sommer, SGB V § 22 Verhütun... / 2.3 Anspruchsinhalt (Abs. 2)

Rz. 8 Diese zahnärztliche Untersuchung, die einmal in jedem Kalenderhalbjahr erfolgen soll, soll sich nach (Abs. 2) auf den Befund des Zahnfleisches, die Aufklärung über Krankheitsursachen und ihre Vermeidung, das Erstellen von diagnostischen Vergleichen zur Mundhygiene, zum Zustand des Zahnfleisches und zur Auffälligkeit gegenüber Karieserkrankungen, die Motivation und Einweisu...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Die Norm hat die Regelung in § 369 b Abs. 1 RVO über die Aufgaben des Vertrauensärztlichen Dienstes abgelöst und beschreibt das Aufgabenspektrum des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). R...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung bei der kieferorthopädischen Behandlung neu bestimmt und eingegrenzt worden. Abs. 2 wurde mehrfach geändert. Nach Satz 1 sind durch Art. 1 des 8. SGB V-ÄndG v. 28.10.1996 (BGBl. I S. 1559) zunächst die Sätze 2 bis 5 wegen der sog. Mehrko...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21 L... / 2.2 Leistungskatalog

Rz. 5 Abs. 1 Nr. 1 nennt zunächst die Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Verhütung und zur Früherkennung von Krankheiten. Zu diesen Leistungen gehören die in den Abschnitten 3 und 4 des Dritten Kapitels des SGB V aufgeführten Maßnahmen. Diese gelten auch für die Krankenversicherung der Landwirte (§ 8 KVLG 1989). Im Einzelnen rechnen dazu Primäre Prävention und Gesun...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.4 Inhalt der Leistung – Richtlinien (Abs. 2)

Rz. 12 Nach Abs. 2 Satz 1 gilt § 25 Abs. 3 entsprechend. Das bedeutet, dass auch für die Kinder- und Jugenduntersuchungen Voraussetzung ist, dass es sich um Krankheiten handelt, die wirksam behandelt werden können, das Vor- und das Frühstadium dieser Krankheiten durch diagnostische Maßnahmen erfassbar sind, die Krankheitszeichen medizinisch-technisch genügend eindeutig zu erfas...mehr

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Sommer, SGB V § 22 Verhütun... / 2.5 Auswirkung auf die Bonusregelung

Rz. 10 Bei regelmäßiger Inanspruchnahme der Individualprophylaxe verringert sich der Anteil des Versicherten an den Kosten des Zahnersatzes nach einer gestuften Regelung in § 55 Abs. 2 um maximal bis zu 30 %. Zu den Einzelheiten wird auf die ausführliche Komm. zu § 55 verwiesen.mehr

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Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 2.2 Anspruchsinhalt (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 5 Abs. 1 Satz 2 beschreibt nicht abschließend ("insbesondere") den anspruchserfüllenden Leistungsbereich. Dazu gehört (vgl. die amtliche Begründung in BT-Drs. 18/4095 S. 72) zunächst die Erhebung eines Mundgesundheitsstatus, der es ermöglicht, den Grad der Mundhygiene, den Zustand der Zähne, des Zahnfleisches, der Mundschleimhäute und des Zahnersatzes zu beurteilen, die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.2 Beiträge zu Krankenversicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 69 Beiträge zu Krankenversicherungen sind ab Vz 2010 abziehbar, wenn sie zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten der Sozialhilfe gleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind (Basiskrankenversicherung), sofern auf die Leistung ein Anspruch besteht. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten...mehr

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Haftung und Versicherung se... / 2.4.1 Wie werden Sie in den Krankenversicherungen hinsichtlich Ihres Beitrags eingestuft?

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung Die gesetzlichen Versicherer stufen Sie entsprechend der Angaben in Ihrem Steuerbescheid ein. Nun gibt es auch geringe oder gar negative Betriebsergebnisse. Hiervon können Sie als Existenzgründer betroffen sein. Die gesetzliche Krankenversicherung setzt ein Betriebsergebnis vor Steuer von monatlich 1.178,33 EUR voraus. Von diesem Betra...mehr

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Haftung und Versicherung se... / 3 Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Diese Frage wird anhand des Alters festgemacht, denn bei den Personenversicherungen (hier die Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung) ist das Eintrittsalter für Beitragskalkulation maßgeblich. Weitere Anmerkungen zu den Bedinungen und Voraussetzungen finden Sie am Ende dieses Kapitels Beispiel für eine/n 30-jährige/n Bilanzbuchhalter/in, Dipl. Betriebswirt/inmehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.10.2 Die Teilleistungen im Einzelnen

Rz. 37 Die Teilleistungen der medizinischen Rehabilitation sind in Abs. 2 ausdrücklich aufgezählt. Zu erwähnen ist, dass bestimmte dieser Teilleistungen auch außerhalb von ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen erbracht werden können (vgl. Rz. 34). Bei den einzelnen Teilleistungen der medizinischen Rehabilitation handelt es sich um folgende Versor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Anwendungsbereich der Befreiungsvorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 7 UStG sind bestimmte Umsätze an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen von der USt befreit. Begünstigt sind: Lieferungen (ausgenommen Lieferungen neuer Fahrzeuge) und sonstige Leistungen an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags, die nicht unter die in § 26 Abs. 5 U...mehr

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Sommer, SGB V § 30 Zahnersatz (außer Kraft)

§ 30 trat am 31.12.2004 außer Kraft. Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) hebt die Vorschrift ersatzlos auf.mehr

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Sommer, SGB V § 30a Festsetzung der Festzuschüsse (außer Kraft)

SGB V § 30a Festsetzung der Festzuschüsse (1) Die Festzuschüsse nach § 30 Abs. 1 haben die zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehörenden prothetischen Versorgungsformen zu umfassen. Insbesondere sind Festzuschüsse für Kronen, für Totalprothesen und für zu ersetzende Zähne auf der Basis von herausnehmbarem Zahnersatz, Brücken und Kombinationsversorgungen zu bilden. Es ist a...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 141 Die Revision hatte Erfolg. Mit der Begründung des Berufungsgerichts konnte ein Anspruch auf Ersatz des weiter geltend gemachten Verdienstausfalls sowie auf Zahlung weiteren Schmerzensgeldes nicht verneint werden, §§ 842, 249 Abs. 1, § 252 S. 2, § 253 Abs. 2 BGB, § 287 Abs. 1 ZPO. Die Revision rügte zu Recht, dass das Berufungsgericht keinen über einen Betrag von 5.824...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Algermissen, Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung – Bedeutung und Umsetzungsstand, NZS 2014, 921. Hausadel/Vogel, Das 5. SGB IV-Änderungsgesetz und seine rentenrechtlichen Auswirkungen, RVaktuell 2015, 147. Klaiber, Halber Beitragssatz für die KVdR-Mitglieder bei Bezug von Pensionskassenrenten – als...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 8, Art. 8 Abs. 4 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (3. SGB V-Änderungsgesetz – 3. SGB V-Ä...mehr

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Sommer, SGB V § 246 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift enthielt ursprünglich eine Regelung zu den Beiträgen von Künstlern und Publizisten und sollte mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) ab 1.1.1989 in Kraft treten. Durch Art. 2 Nr. 7 des Künstersozialversicherungs-Änderungsgesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I...mehr

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Sommer, SGB V § 245 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 40, Art. 12 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) trat ab 1.1.1992 für die Fests...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Abs. 2, der unter bestimmten Voraussetzungen für freiwillig versicherte Mitglieder nach Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres die Anwendung des Abs. 1 vorsah...mehr

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Sommer, SGB V § 241a Zusätzlicher Beitragssatz (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift war durch Art. 1 Nr. 145 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) eingefügt worden und sollte nach Art. 37 Abs. 9 GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) ursprünglich zum 1.1.2006 in Kraft treten. Mit Art. 1 Nr. 1c und 3, Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Anpassung der Fina...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Zahnarzt (Professiogramm) / 1.1 Tätigkeitsbereiche

Tätigkeitsbereiche des Zahnarztes sind:[1] Beratung zu Wahl und Handhabung sinnvoller Maßnahmen regelmäßiger Zahnhygiene (Zahnbürsten, Zahnpasten, Zahnseide, Mundduschen), Beratung über Zahnersatz und Zahnersatzpflege, Entfernung von Zahnstein, Behandlung von Karies, Parodontosen und Mundhöhlenentzündungen, Feststellen von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Erstellen von Röntgena...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 9.3 Krankenversicherung

Dem Gründer stehen i. d. R. 2 Möglichkeiten offen, sich für den Krankheitsfall abzusichern: Zum einen als freiwilliges Mitglied in seiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse (§ 9 SGB V) oder mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Berücksichtigen sollte man bei der Wahl der Krankenversicherung die Familienplanung/-situation, d. h. ob Kinder mitversichert sind....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

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zfs 12/2024, Eintritt des V... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Eintrittspflicht der Bekl. aus einer vom Kl. seit dem 1.6.2020 im Tarif ZAB gehaltenen Zahn-Zusatzversicherung wegen einer von ihm beabsichtigten zahnmedizinischen Behandlung. Auf Grundlage dieses Tarifs erstattet die Bekl. 75 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für eine Zahnersatz-Maßnahme einschließlich anrechenbarer Vorleistungen der g...mehr

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zfs 12/2024, Eintritt des V... / 2 Aus den Gründen:

Das LG hat die von ihm korrekt festgestellten Tatsachen rechtlich unzutreffend beurteilt und auf dieser Grundlage zu Unrecht auf die beantragte Feststellung der Eintrittspflicht der Bekl. erkannt. Bei sachgerechter Würdigung aller maßgeblichen Umstände, die außer den tatsächlichen Bekundungen der vom LG vernommenen Zeugen auch den weiteren – unstreitigen – Akteninhalt und di...mehr

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zfs 12/2024, Eintritt des V... / Leitsatz

1. Zum Nachweis des Versicherungsfalles in versicherter Zeit, wenn die Bedingungen eines Zahn-Zusatzversicherers Leistungen versprechen, "wenn einer versicherten Person bei bestehendem Versicherungsschutz medizinisch notwendige Zahnersatz- bzw. Zahnerhalt-Maßnahmen für bei Vertragsschluss vorhandene Zähne oder dauerhaften Zahnersatz erstmals angeraten und durchgeführt wurden...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 4. Anspruchshöhe

Rz. 239 Oft ergibt sich aus den versicherten Tarifen kein 100 %iger Erstattungsanspruch hinsichtlich der in Rede stehenden Behandlungskosten für den Versicherungsnehmer. Um sich nicht von vornherein regresspflichtig im Hinblick auf einen Teil der Prozesskosten zu machen, ist zwingend bei der Mandatierung abzuklären, welchen tariflichen Erstattungsansprüchen die in Rede stehe...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Ablehnung von Erstattungsansprüchen wegen Vorvertraglichkeit

Rz. 270 Oft kommt es insbesondere bei Zahnzusatzversicherungen oder nach einem Wechsel des Krankenversicherers zum Streit darüber, ob der Versicherungsfall bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten ist und damit Vorvertraglichkeit vorlegen hat. Hintergrund ist die Regelung in § 2 Abs. 1 S. 2 MB/KK. Danach beginnt der Versicherungsschutz nicht vor Abschluss des Versicherungs...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 5. Berechnung von Zahnschäden

Rz. 511 Mit der Aufnahme der Leistungsart "Kosten für kosmetische Operationen" rückt ein Praxisproblem vom Rande der Schadenregulierung in den Fokus der Bedingungskommentierung. Bisher kaum erwähnt, wird es nun insbesondere durch die Aufnahme von Zahnschäden zu gewissen Abrechnungsschwierigkeiten führen. Eine genaue Prüfung ist hier wichtig. Bei Zahnbehandlungen kommt es viel...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

[Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 21–38] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 21...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

[Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordruck un...mehr

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Jansen, SGB VI § 269a Zuschuss zur Krankenversicherung (außer Kraft)

Rz. 1 § 269a ist durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3013) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB VI eingefügt und die Paragraphenfolge geändert worden (der bisherige § 269a wurde § 269b). Durch das Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3445) wurde Abs. 2 ...mehr

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Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 2 Rechtspraxis

Rz. 11 Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen ärztlicher Leistungen erstrecken sich nach Abs. 1 Satz 2 der Vorschrift auf das zur Abrechnung vorgelegte ärztliche Leistungsvolumen einschließlich der Sachkosten, auf Überweisungen sowie auf die sonstigen veranlassten Leistungen insbesondere aufwendige medizinisch-technische Leistungen. Honorarwirksame Begrenzungsregelungen haben jedo...mehr

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Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift steht in einem engen Zusammenhang mit §§ 106 bis 106d. Während § 106 die gesetzliche Grundlage für das Recht und die Pflicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen ist, überlässt § 106b die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung als Vereinbarung den regionalen Vertragspartnern, § 106c bestimmt ...mehr

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Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 1.2 Inhalt der Prüfung

Rz. 7 Der Inhalt der Prüfung ergibt sich sowohl aus Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2. Enumerativ sind Gründe in Abs. 2 genannt, ohne abschließend zu sein ("insbesondere"). Nach Abs. 2 der Vorschrift i. d. F. v. 6.5.2019, welcher dem Abs. 2a des § 106 bzw. des § 106a a. F. nachgebildet ist, besteht Veranlassung für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit insbesondere bei begründetem Verdac...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / f) Zahnärztliche Behandlungen

Rz. 831 Regelmäßig ist der Leistungsumfang beschränkt auf den Kostenersatz für schmerzstillende zahnärztliche Behandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung. Zahnersatz einschließlich Kronen und kieferorthopädische Leistungen sind vom Versicherungsschutz in aller Regel ausgeschlossen. Die Kosten für die Reparatur von Zahnersatz werden jedoch häufig erstattet.mehr