Fachbeiträge & Kommentare zu Zahnersatz

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.10.2 Die Teilleistungen im Einzelnen

Rz. 37 Die Teilleistungen der medizinischen Rehabilitation sind in Abs. 2 ausdrücklich aufgezählt. Zu erwähnen ist, dass bestimmte dieser Teilleistungen auch außerhalb von ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen erbracht werden können (vgl. Rz. 34). Bei den einzelnen Teilleistungen der medizinischen Rehabilitation handelt es sich um folgende Versor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Anwendungsbereich der Befreiungsvorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 7 UStG sind bestimmte Umsätze an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen von der USt befreit. Begünstigt sind: Lieferungen (ausgenommen Lieferungen neuer Fahrzeuge) und sonstige Leistungen an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags, die nicht unter die in § 26 Abs. 5 U...mehr

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Sommer, SGB V § 30 Zahnersatz (außer Kraft)

§ 30 trat am 31.12.2004 außer Kraft. Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) hebt die Vorschrift ersatzlos auf.mehr

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Sommer, SGB V § 30a Festsetzung der Festzuschüsse (außer Kraft)

SGB V § 30a Festsetzung der Festzuschüsse (1) Die Festzuschüsse nach § 30 Abs. 1 haben die zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehörenden prothetischen Versorgungsformen zu umfassen. Insbesondere sind Festzuschüsse für Kronen, für Totalprothesen und für zu ersetzende Zähne auf der Basis von herausnehmbarem Zahnersatz, Brücken und Kombinationsversorgungen zu bilden. Es ist a...mehr

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Zahnersatz

Zusammenfassung Begriff Zahnersatz ist der Sammelbegriff für verschiedene prothetische Zahnbehandlungen. Als "Prothetik" bezeichnet man die Verfahren, mit denen Zähne oder größere Zahnteile (Zahnkronen), die verloren gegangen sind, ersetzt werden, wenn Füllungen nicht mehr ausreichen. Dazu arbeiten Zahnärzte und Zahntechniker eng zusammen. Es gibt festsitzenden und herausnehm...mehr

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Bonusregelung Zahnersatz

Zusammenfassung Begriff Die Krankenkassen zahlen für die Versorgung mit Zahnersatz Festzuschüsse (60 % der Regelversorgung). Zusätzlich zum Festzuschuss kann der Versicherte sich durch gute Zahnpflege und regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen einen Bonus zum Zahnersatz sichern. Der Bonus beträgt 10 % oder 15 %, sodass dann 70 % oder 75 % der Regelversorgung übernommen werd...mehr

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Zahnersatz / 2.1 Versorgungsformen

Bei der Versorgung mit Zahnersatz unterscheidet man zwischen der Regelversorgung, der gleichartigen Versorgung und der andersartigen Versorgung. 2.1.1 Regelversorgung Eine Regelversorgung liegt vor, wenn der gewählte Zahnersatz der für die jeweilige Befundsituation als Regelversorgungsleistung bestimmten zahnprothetischen Versorgungsform entspricht. 2.1.2 Gleichartige Versorgun...mehr

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Zahnersatz / 2.1.1 Regelversorgung

Eine Regelversorgung liegt vor, wenn der gewählte Zahnersatz der für die jeweilige Befundsituation als Regelversorgungsleistung bestimmten zahnprothetischen Versorgungsform entspricht.mehr

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Zahnersatz / 3 Wahl eines aufwendigeren Zahnersatzes

Wählen Versicherte einen aufwändigeren Zahnersatz als notwendig (gleichartigen Zahnersatz), haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen. Hierüber ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vertragszahnarzt und dem Versicherten zu treffen. Abrechnungsgrundlage für die Mehrkosten sind für die zahnärztlichen Leistungen die GOZ und für zahntechnische...mehr

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Zahnersatz / 2 Umfang der Versorgung

Der Zahnersatz als Leistung der Krankenkasse umfasst die Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz, herausnehmbaren Zahnersatz, Kombinationszahnersatz und Suprakonstruktionen. Welche Versorgung im Einzelfall zur Anwendung kommt, hängt in erster Linie davon ab, wie viele Zähne fehlen und in welchem Zustand sich das Gebiss insgesamt befindet. Festsitzender Zahnersatz sind Kronen ...mehr

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Zahnersatz / 9 Gewährleistungspflicht durch den Behandler

Der Zahnarzt übernimmt für Füllungen und die Versorgung mit Zahnersatz eine 2-jährige Gewähr. Identische und Teilwiederholungen von Füllungen sowie die Erneuerung und Wiederherstellung von Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen.[1] Versicherte, die innerhalb der 2-jährigen Gewährleistungsfrist Unzufriedenheit hinsicht...mehr

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Zahnersatz / Zusammenfassung

Begriff Zahnersatz ist der Sammelbegriff für verschiedene prothetische Zahnbehandlungen. Als "Prothetik" bezeichnet man die Verfahren, mit denen Zähne oder größere Zahnteile (Zahnkronen), die verloren gegangen sind, ersetzt werden, wenn Füllungen nicht mehr ausreichen. Dazu arbeiten Zahnärzte und Zahntechniker eng zusammen. Es gibt festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersat...mehr

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Bonusregelung Zahnersatz / Zusammenfassung

Begriff Die Krankenkassen zahlen für die Versorgung mit Zahnersatz Festzuschüsse (60 % der Regelversorgung). Zusätzlich zum Festzuschuss kann der Versicherte sich durch gute Zahnpflege und regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen einen Bonus zum Zahnersatz sichern. Der Bonus beträgt 10 % oder 15 %, sodass dann 70 % oder 75 % der Regelversorgung übernommen werden. Gesetze, Vo...mehr

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Zahnersatz / 1 Befundbezogene Festzuschüsse

Die befundbezogenen Festzuschüsse stellen nicht auf die medizinisch notwendige Versorgung im Einzelfall, sondern auf prothetische Regelversorgungen bei bestimmten Befunden ab. Sie wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. Ein solcher Befund ist z. B. eine zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn. Die befundbezogenen Festzuschüsse betragen jeweils 60 % der Beträge...mehr

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Zahnersatz / 2.2 Suprakonstruktionen

Versicherte haben nicht nur Anspruch auf Festzuschüsse für Zahnersatz und Zahnkronen, sondern als "Wahlleistung" auch für Suprakonstruktionen. Suprakonstruktion ist der auf dem Implantat getragene Zahnersatz (implantatgestützter Zahnersatz). Das kann z. B. eine Krone, eine Totalprothese, aber auch eine Brücke sein. Wichtig Keine Suprakonstruktion Notwendig werdende Implantatauf...mehr

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Zahnersatz / 2.1.2 Gleichartige Versorgung

Eine gleichartige Versorgung liegt vor, wenn zu einem Zahnersatz, der der Regelversorgung entspricht, weitere Elemente hinzukommen (z. B. zusätzliche Keramikverblendungen oder Verbindungselemente). Vom Versicherten zu tragende Mehrkosten entstehen nur insoweit, als zahnärztliche und zahntechnische Leistungen anfallen, die nicht als Regelversorgungsleistung dem Festzuschuss z...mehr

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Zahnersatz / 2.2.1 Ausnahmefälle für Implantate/Suprakonstruktionen

In den Zahnersatz-Richtlinien sind Fälle beschrieben, in denen auch Suprakonstruktionen Gegenstand der Regelversorgung sind (zahnbegrenzte Einzelzahnlücke, atrophierter Kiefer). In diesen Fällen hat der Versicherte ebenfalls Anspruch auf den sich aufgrund der Befundsituation vor Setzen des Implantates ergebenden Festzuschusses. In diesen Ausnahmefällen erfolgt die Abrechnung...mehr

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Zahnersatz / 6.1 Zusätzlich 40 % der Regelversorgung

Im Rahmen der Härtefallregelung erhalten Versicherte zum Zahnersatz einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 40 % der Regelversorgung. Insgesamt werden dann also 100 % der Regelversorgung übernommen. Die tatsächlich entstandenen Kosten dürfen dabei natürlich nicht überschritten werden. Versicherte, die unzumutbar belastet wurden und ausschließlich die Regelversorgung in Anspruch...mehr

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Bonusregelung Zahnersatz / 2 Unzumutbare Belastung

Die Krankenkasse übernimmt beim Zahnersatz zusätzlich zu den 60 % der Regelversorgung einen weiteren Betrag i. H. v. 40 % der Regelversorgung, falls der Versicherte durch seinen Eigenanteil an den Zahnersatzkosten unzumutbar belastet würde.[1] Diese dann 100 % der Regelversorgung erhalten Versicherte, deren monatliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 40 % der monatlichen B...mehr

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Bonusregelung Zahnersatz / 1 Bonushöhe

1.1 Bonus 10 % Für die eigenen Bemühungen des Versicherten zur Gesunderhaltung seiner Zähne erhöht sich der jeweilige Festzuschuss zum Zahnersatz um 10 % der Kosten der Regelversorgung. Dieser Bonus wird nur dann gewährt, wenn der Versicherte für eine regelmäßige Zahnpflege gesorgt hat und sich in den letzten 5 Jahren vor Behandlungsbeginn wenigstens 1x jährlich zahnärztlich ha...mehr

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Zahnersatz / 6 Härtefälle

6.1 Zusätzlich 40 % der Regelversorgung Im Rahmen der Härtefallregelung erhalten Versicherte zum Zahnersatz einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 40 % der Regelversorgung. Insgesamt werden dann also 100 % der Regelversorgung übernommen. Die tatsächlich entstandenen Kosten dürfen dabei natürlich nicht überschritten werden. Versicherte, die unzumutbar belastet wurden und ausschl...mehr

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Zahnersatz / 6.4 Gleitende Härtefallregelung

Die Krankenkassen zahlen zusätzlich zu den Festzuschüssen einen weiteren einkommensabhängigen Betrag. Versicherte erhalten für die Kostenübernahme der Regelversorgung von der Krankenkasse den Betrag, um den die Festzuschüsse (einfacher Festzuschuss ohne Bonus) das 3-fache der Differenz zwischen den monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt und der zur Erbringung von 10...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 2.2.2 Implantate/Suprakonstruktionen als Sachleistung

Die Festzuschuss-Richtlinien gelten nicht für die Ausnahmeindikationen nach § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V. Ungeachtet der Festzuschuss-Richtlinien bleibt das bisherige Antrags-, Begutachtungs-, Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren für implantologische Ausnahmefälle nach § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V unverändert. Danach werden im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung unter Beac...mehr

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Zahnersatz / 7 Personen mit nur vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland

Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz haben Versicherte, die sich nur vorübergehend im Inland aufhalten, Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 bis 5 AufenthG erteilt wurde, asylsuchende Ausländer, deren Asylverfahren noch nicht unanfechtbar abgeschlossen ist, Vertriebene i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BVFG sowie Spätaussiedler i. S. d. § 4 BVFG, ihre Ehega...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusregelung Zahnersatz / 1.1 Bonus 10 %

Für die eigenen Bemühungen des Versicherten zur Gesunderhaltung seiner Zähne erhöht sich der jeweilige Festzuschuss zum Zahnersatz um 10 % der Kosten der Regelversorgung. Dieser Bonus wird nur dann gewährt, wenn der Versicherte für eine regelmäßige Zahnpflege gesorgt hat und sich in den letzten 5 Jahren vor Behandlungsbeginn wenigstens 1x jährlich zahnärztlich hat untersuchen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 2.1.3 Andersartige Versorgung

Eine andersartige Versorgung liegt vor, wenn eine andere Versorgungsform (Brücken, herausnehmbarer Zahnersatz, Kombinationsversorgung, Suprakonstruktionen) als die, die in den Festzuschuss-Richtlinien als Regelversorgung für den jeweiligen Befund festgelegt ist, gewählt wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn als Regelversorgung eine Modellgussprothese festgelegt wurde, der Vers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusregelung Zahnersatz / 1.4 Totalprothesenträger

Auch Träger von Totalprothesen müssen regelmäßig den Zahnarzt aufsuchen. So kann eine Erkrankung der Mundschleimhaut frühzeitig erkannt und die Funktion der Prothese überprüft werden.mehr

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Zahnersatz / 8 Gutachterverfahren/Begutachtungen bei aufwendigen Versorgungsformen

Aufwendige Versorgungen sollen vor der Genehmigung begutachtet werden. Diese Verpflichtung der Krankenkasse konkretisiert das Wirtschaftlichkeitsgebot, insbesondere bei Härtefällen, in denen die Krankenkasse auch die Versichertenanteile zu übernehmen haben. Von der Krankenkasse ist im jeweiligen Einzelfall über die Notwendigkeit einer Begutachtung zu entscheiden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 10 Leistungsabgrenzung bei Krankenkassenwechsel

Für Zahnersatzleistungen inklusive Erweiterungen oder Reparaturen an prothetischen Versorgungen kommt die Krankenkasse auf, bei der der Versicherte am Tag der Eingliederung versichert ist. Detaillierte Hinweise zur Abrechnung entsprechender Kosten enthält eine Gemeinsame Verlautbarung der damaligen Spitzenverbände der Krankenkassen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusregelung Zahnersatz / 3 Bonusheft

Als Nachweis bestätigt der Zahnarzt die jeweilige Untersuchung im Bonusheft, das der Versicherte in jeder Zahnarztpraxis oder bei der Krankenkasse erhält. Im Bonusheft kreuzt der Zahnarzt entweder die "zahnärztliche Untersuchung" eines Erwachsenen oder die "Individualprophylaxe" bei einem Kind oder Jugendlichen an. Der Tag der Untersuchung bzw. der Individualprophylaxe wird ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 5 Bewilligung/Abrechnung

Bei bestehender Versorgungsnotwendigkeit bewilligt die Krankenkasse die Festzuschüsse entsprechend dem im Heil- und Kostenplan ausgewiesenen Befund. Das komplette Antragsverfahren wurde zum 1.1.2023 mit dem Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) digitalisiert. D. h. die Zahnarztpraxen übermitteln einen elektronischen Antragsdatensatz direkt ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 4 Heil-/Kostenplan

Der Vertragszahnarzt hat vor Beginn der Behandlung einen kostenfreien Heil- und Kostenplan zu erstellen, in dem der Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung auch in den Fällen in denen eine gleich- oder andersartigen Versorgung nach Art, Umfang und Kosten darzulegen sind. Im Heil- und Kostenplan sind außerdem Angaben zum Herstellungsort des Zahners...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 6.3 "Unzumutbare Belastung" bestimmter Personenkreise

Bei Empfängern von Sozialhilfe oder bedarfsorientierter Grundsicherung, Beziehern von Bürgergeld und Beziehern von Leistungen nach dem BAföG wird unterstellt, dass sie unzumutbar belastet sind; eine Einkommensprüfung erfolgt demnach nicht. Das gilt auch für in einem Heim untergebrachte Versicherte, wenn die Unterbringungskosten ganz oder teilweise von einem Träger der Sozial...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusregelung Zahnersatz / 1.3 Coronabedingte Nicht-Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchung im Jahr 2020

Eine Sonderregelung wurde vor dem Hintergrund der hohen Ausbreitungsdynamik des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) im Jahr 2020 getroffen. Viele Patienten haben in diesem Jahr ihren Zahnarzt für die Vorsorgeuntersuchungen nicht aufgesucht. Grund hierfür waren die Isolations- und Quarantänemaßnahmen zur Verlangsamung der Virusverbreitung sowie öffentliche Empfehlungen, nicht zwinge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusregelung Zahnersatz / 1.2 Bonus 15 %

Der Bonus erhöht sich auf 15 % der Kosten der Regelversorgung, wenn die in vorab genannten Untersuchungen in den letzten 10 Kalenderjahren ohne Unterbrechung in Anspruch genommen wurden und außerdem eine regelmäßige Pflege der Zähne bescheinigt wird. Wichtig Eine fehlende Untersuchung Fehlt eine einzige dieser hier genannten weiteren Untersuchungen (also in den Jahren 6 bis 10...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 6.2 Individuelle Einkommensprüfung

Versicherte, deren monatliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 40 % der monatlichen Bezugsgröße (2025: 1.498 EUR) nicht überschreiten, haben Anspruch auf volle Kostenübernahme im Rahmen der Regelversorgung.[1] Die Einkommensgrenze erhöht sich für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen um 15 % (2025: 561,75 EUR) und für jeden weiteren um 10 % (2024: 374,50...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belastungsgrenze / Zusammenfassung

Begriff Versicherte haben zu bestimmten Leistungen eine gesetzliche Zuzahlung zu erbringen. Damit die Ausgaben nicht zu hoch werden, hat der Gesetzgeber für jeden Versicherten eine individuelle Belastungsgrenze von höchstens 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen vorgesehen. Bei schwerwiegend chronisch Kranken beträgt diese Grenze 1 %. Versicherte, die die Belastungsgrenze errei...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 141 Die Revision hatte Erfolg. Mit der Begründung des Berufungsgerichts konnte ein Anspruch auf Ersatz des weiter geltend gemachten Verdienstausfalls sowie auf Zahlung weiteren Schmerzensgeldes nicht verneint werden, §§ 842, 249 Abs. 1, § 252 S. 2, § 253 Abs. 2 BGB, § 287 Abs. 1 ZPO. Die Revision rügte zu Recht, dass das Berufungsgericht keinen über einen Betrag von 5.824...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Algermissen, Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung – Bedeutung und Umsetzungsstand, NZS 2014, 921. Hausadel/Vogel, Das 5. SGB IV-Änderungsgesetz und seine rentenrechtlichen Auswirkungen, RVaktuell 2015, 147. Klaiber, Halber Beitragssatz für die KVdR-Mitglieder bei Bezug von Pensionskassenrenten – als...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 8, Art. 8 Abs. 4 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (3. SGB V-Änderungsgesetz – 3. SGB V-Ä...mehr

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Sommer, SGB V § 246 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift enthielt ursprünglich eine Regelung zu den Beiträgen von Künstlern und Publizisten und sollte mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) ab 1.1.1989 in Kraft treten. Durch Art. 2 Nr. 7 des Künstersozialversicherungs-Änderungsgesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I...mehr

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Sommer, SGB V § 245 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 40, Art. 12 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) trat ab 1.1.1992 für die Fests...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Abs. 2, der unter bestimmten Voraussetzungen für freiwillig versicherte Mitglieder nach Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres die Anwendung des Abs. 1 vorsah...mehr

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Sommer, SGB V § 241a Zusätzlicher Beitragssatz (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift war durch Art. 1 Nr. 145 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) eingefügt worden und sollte nach Art. 37 Abs. 9 GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) ursprünglich zum 1.1.2006 in Kraft treten. Mit Art. 1 Nr. 1c und 3, Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Anpassung der Fina...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zahnarzt (Professiogramm) / 1.1 Tätigkeitsbereiche

Tätigkeitsbereiche des Zahnarztes sind:[1] Beratung zu Wahl und Handhabung sinnvoller Maßnahmen regelmäßiger Zahnhygiene (Zahnbürsten, Zahnpasten, Zahnseide, Mundduschen), Beratung über Zahnersatz und Zahnersatzpflege, Entfernung von Zahnstein, Behandlung von Karies, Parodontosen und Mundhöhlenentzündungen, Feststellen von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Erstellen von Röntgena...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 1.3 Versorgung mit Zahnersatz

Beim Zahnersatz besteht Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen Versorgung. Diese Festzuschüsse werden für die zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen gewährt, wenn eine zahnprothetische Versorgung notwendig und die geplante Versorgung eine anerkannte Methode ist.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnerkrankungen (Verhütung) / 2.3 Teilnahmevermerk im Bonusheft

Die regelmäßige Teilnahme an Maßnahmen der Individualprophylaxe nach § 22 Abs. 1 SGB V wird im Bonusheft für Zahnersatz vermerkt. Dadurch erhöht sich im Fall einer Versorgung mit Zahnersatz der Festzuschuss der Krankenkasse[1].mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusheft / Zusammenfassung

Begriff In dem Bonusheft wird die Inanspruchnahme der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen vom Zahnarzt bestätigt. Es verhilft den gesetzlich Krankenversicherten zu einem erhöhten Festzuschuss bei der Versorgung mit Zahnersatz. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Welche Eintragungen durch den Zahnarzt im Bonusheft erfolgen sollen, regelt Abschn. B Nr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnärztliche Behandlung / 7 Implantate

Es war von jeher Ziel jeder prothetischen Zahnbehandlung, bei Zahnerkrankung oder Zahnverlust die natürlichen Verhältnisse wieder so naturgetreu wie möglich herzustellen. Je weniger Zähne vorhanden sind, desto schwieriger ist dieses Ziel zu erreichen. Häufig kann bei großen Prothesen keine einwandfreie Funktion über längere Dauer erreicht werden, da Veränderungen des Kieferk...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entscheidungsfrist (Leistun... / 1.1 Sozialleistungen

Entscheidungsfristen können nur bei Leistungen greifen, die vor ihrer Durchführung durch die Krankenkasse genehmigt bzw. der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Dies sind grundsätzlich folgende Leistungen der GKV: Leistungen, die der Genehmigungspflicht unterliegen und von Versicherten, die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V gewählt haben, beantragt wer...mehr