Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungspolitik

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Artikel 25 EGHGB

Rz. 65 [Autor/Zitation] Eine Reihe von Vorschriften des EGHGB besitzt bis heute Relevanz für eingetragene Genossenschaften. Hier ist zunächst an Art. 25 EGHGB (Hervorhebungen und Auslassungen durch die Autoren) zu denken. (1) 1 Auf die Prüfung des Jahresabschlussesmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 17 [Autor/Zitation] Mit Inkrafttreten des PublG (v. 15.8.1969, BGBl. I 1969, 1189) umfasste § 14 PublG drei Absätze. § 14 Abs. 1 PublG erhielt seine jetzige Fassung durch das BiRiLiG (Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355). Damit wurde auf die Nennung mehrerer Personen als Abschlussprüfer und die Verwendung des besonderen Begriffs "Konzernabschlussprü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Personenkreis (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Abschlussprüfung ist eine Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer, so dass in erster Linie WP und WPG berufen sind, als Abschlussprüfer tätig zu sein (Satz 1). Diese Befugnis erstreckt sich auf JA und Konzernabschlüsse von Unternehmen aller Rechtsformen und Größenklassen. Jahresabschlüsse und Lageberichte mittelgroßer GmbH (§ 267 Abs. 2) oder von m...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. CRR-Kreditinstitute

Rz. 51 [Autor/Zitation] Fallgruppe 2 der PIE bilden nach § 316a Satz 2 Nr. 2 CRR-Kreditinstitute iSd. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG, ausgenommen in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG sowie in Art. 2 Abs. 5 Nr. 5 RL 2013/36/EU genannte Institute. Zur RL 2013/36/EU verweist diese Definition auf die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates v. 26.6.2013 über den Zugang zur Tätigkeit ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.4.5 Beitrag zur Schaffung positiver Lebensbedingungen

Rz. 14 Der in Abs. 3 Nr. 5 enthaltene Programmsatz weist auf den gesamtgesellschaftlichen Bezug der Jugendhilfe hin. Die Jugendhilfe soll auch andere Politikfelder beeinflussen, um so positive Lebensbedingungen und eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu gewährleisten. Dabei kommen insbesondere die Stadtentwicklung, die Verkehrspolitik, die Arbeitsmarktpolitik und die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietshäuser als Anlageobjekte wieder interessant

Der Immobilienpreisindex des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) stieg im 4. Quartal 2024 auf 178,4 Punkte – das ist im Jahresvergleich ein Plus von 1,8 %. Vor allem Mehrfamilienhäuser haben sich verteuert – das zeigt, dass große Investoren an den Markt zurückkehren. Immobilienkäufer müssen wieder tiefer in die Tasche greifen, aus Sicht von Banken aber vorerst keine ras...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katalonien / 8. Das Erbrecht der Regierung

Rz. 30 Soweit nach dem spanischen Bürgerlichen Gesetzbuch der Staat zum Erben eingesetzt wird, ist dies nach dem CCCat die Regierung von Katalonien. Hat der Erblasser weder Blutsverwandte bis zum vierten Grad noch einen Ehegatten oder Lebenspartner, erbt die Regierung allein. Diese nimmt die Erbschaft unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung nach einem gerichtlichen Verfah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 1125 Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§ 1 Abs. 1 WoGG). Das Wohngeld wird in der Regel im Voraus gezahlt. Es ist monatlich zu zahlen (§ 26 Abs. 2 WoGG). Die Einzelheiten regelt das Wohngeldgesetz. Wohngeld ist eine fortlaufend gezahlte Sozi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.2.1 Prüfungspunkte

Der Prüfungsverband führt bei der Genossenschaft die Jahresabschlussprüfung als Pflichtprüfung in der Verantwortung seiner Wirtschaftsprüfer durch. Die Pflichtprüfung von Genossenschaften gemäß § 53 Abs. 2 GenG ist im Bereich der Rechnungslegungsprüfung vergleichbar mit der Jahresabschlussprüfung von Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB durch die hierfür beauftragten W...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 9. Anlagen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (§ 2 Absatz 1 Nummer 4 des 5. VermBG)

Rz. 46 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Als Aufwendungen des Arbeitnehmers nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz können vermögenswirksame Leistungen auf Grund von Verträgen angelegt werden, die nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes abgeschlossen worden sind. Bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 WoPG als Aufwendungen für den er...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baugenehmigungen: Ohne Extra-Schweiß keine neuen Wohnungen

Im ersten Halbjahr 2024 wurden nach Zahlen des Statistischen Bundesamts nur 106.700 neue Wohnungen genehmigt. Das sind 21,1 % weniger als in den ersten sechs Monaten 2023. Immobilienwirtschaft und Baubranche zeigen sich enttäuscht. In Deutschland werden immer weniger neue Wohnungen genehmigt. Im Juni 2024 waren es 17.600 und damit 19 % weniger als vor einem Jahr, wie das Stat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Behördenbegriff – Einzelfälle

Rz. 105 Im Einzelnen gehören hierher alle Bundes- und Landesbehörden, die Selbstverwaltungskörper der politischen Gemeinden, Kreis- und Landkreise, der Bezirksverbände und Ämter und der Zweckverbände. Zu den Bundesbehörden gehören auch die öffentlich-rechtlichen Dienststellen der Bundeswasserstraßen und Bundesautobahn, die Bundesbank und die Landeszentralbanken sowie die Deut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 34 Durch Gesetz v. 13.9.1993[1] sind die S. 2–10 a. F. angefügt worden, die Sonderregelungen für den Eintritt von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und von Organen der staatlichen Wohnungspolitik in die Steuerpflicht enthalten. Durch Gesetz v. 28.10.1994[2] wurde S. 11 a. F. angefügt. Rz. 34a § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG 1984 befreite gemeinnützige Wohnungsunternehmen i. S. d....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 2.4.2 Geschäftsraum

Die vermieterfreundliche Vermutungsregelung im Fall des besonderen Näheverhältnisses lässt sich allerdings nicht analog auf den Vermieter von Geschäftsräumen übertragen.[1] § 19 Abs. 5 Satz 3 AGG wurde mit der Begründung in das AGG aufgenommen, die Vermutungsregelung liege im Interesse einer auf soziale Stabilität ausgerichteten Wohnungspolitik. Dies rechtfertige bei Wohnung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.3 Subjekte der Abschlussprüfung

Rz. 30 Abschlussprüfer (Prüfungssubjekte) einer mittelgroßen oder großen Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer AG oder KGaA können nur Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein, wenn sie über einen Auszug aus dem Berufsregister verfügen.[1] Ähnliches gilt für Kreditinstitute,[2] Versicherungsunternehmen [3] und prüfungspflichtige Unternehmen nach Pub...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Vorschrift des § 5 Abs 1 Nr 2 KStG regelt vor allem die StBefreiung der Kredit-AöR. Die Grundlage der Regelung bildeten die in der Bankenenquete enthaltenen Vorschläge der B-Reg (s BT-Drs V/3500, 103ff). Diesen Vorschlägen entspr sollten nur solche Institute von der KSt befreit werden, die – abgesehen von geringfügigen Ausnahmen – mit and...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Katalog der nach § 5 Abs 1 Nr 2 KStG steuerfreien Institute

Tz. 2 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 5 Abs 1 Nr 2 KStG in der derzeit geltenden Fassung sind die folgenden Kö st-befreit: Deutsche Bundesbank Kreditanstalt für Wiederaufbau Landwirtschaftliche Rentenbank Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung Niedersächsische Gesellschaft für öffentliche Finanzierung mbH Der Name der Gesellschaft lautet lt H-Reg-Auszug beim AG Hannover...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Übersicht über die Anlageformen

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Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 3 Besondere Prüfungsvorschriften

Rz. 9 Durch Abs. 3 wird klargestellt, dass die Verbandsmitglieder, die keine Genossenschaften sind und nicht der Pflichtprüfung nach § 53 unterliegen, ihren eigenen gesetzlichen Prüfungsvorschriften, insbesondere §§ 316 ff. HGB unterworfen bleiben. Rz. 10 Grundsätzlich kann ein Prüfungsverband keine nach §§ 316 ff. HGB vorgeschriebene Abschlussprüfung durchführen, da sie du...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 2.4 Ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen

Rz. 5 Mit der Aufhebung des WGG durch das Steuerreformgesetz vom 25.07.1988 zum 01.01.1990 ist die bis dahin geltende Sonderregelung für die Verbandszugehörigkeit ehemals gemeinnütziger Wohnungsunternehmen und von Organen der staatlichen Wohnungspolitik, die keine eingetragene Genossenschaft sind, entfallen (Art. 21 § 5). Nach der bis zum 31. Dezember 1989 geltenden Regelun...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 5... / 4 Prüfung des Lageberichtes

Rz. 23 Auch der Lagebericht ist grundsätzlich Gegenstand der Prüfung nach § 53 Abs. 2; durch den Verweis des Abs. 2 auf § 317 Abs. 2 HGB wird der Prüfungsumfang festgelegt. Dabei ist zu beachten, dass gem. § 336 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 264 Abs. 1 S. 3 HGB kleine Genossenschaften i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB – soweit in der Satzung nichts anderes geregelt ist – keinen Lageberich...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung des End­bestandes des EK 02 und der "Verschonungsregelung" des § 34 Abs. 16 KStG 2002

Leitsatz 1. Das durch § 34 Abs. 16 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 eingeräumte Recht, für die Anwendung des bisherigen Rechts zu optieren und damit einer sofortigen, ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung des Endbestandes des EK 02 zu entgehen, begründet eine Besserstellung steuerbefreiter Körperschaften sowie bestimmter Körperschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossensch...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Wechsel des Befristungsgrundes

Rz. 6 Ein Austausch der Befristungsgründe nach § 575 Abs. 1 Nr. 1–3 war nach bisheriger Rechtsprechung unzulässig (vgl. Schmidt-Futterer/Blank, § 564c Rn. 58 mit Rechtsprechungsnachweisen; Lammel, Wohnraummietrecht, § 564c Rn. 102 bei Vermieterwechsel und Eigenbedarf). Das wird auch in der Begründung des Gesetzentwurfs so gesehen. Dem Vorschlag der Expertenkommission Wohnung...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umwandlung von Altbauten in Eigentumswohnungen

Normenkette § 2 Abs. 2 WEG, § 7 WEG, § 8 WEG Kommentar Der Gemeinsame Senat der Obersten Bundesgerichte hat am 30. 6. 1992 entschieden: Die Erteilung der Abgeschlossenheit bei Umwandlung von Altbauten in Eigentumswohnungen kann nicht von der Erfüllung heutiger Schall- und Wärmeschutznormen abhängig gemacht werden. Der Gemeinsame Senat der Obersten Bundesgerichte hat sich mit di...mehr