Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 33 Zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung des gemE gehören wenigstens die angemessene Versicherung des gemE zum Neuwert sowie der WEigtümer gg Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Die Höhe dieser und anderer Versicherungen (Rn 36) richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insb nach Lage, Zustand, Größe und Alter der WE-Anlage, ist in regelmäßigen Abständen anzupassen u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Inhalt.

Rn 24 Der Inhalt des SonderE folgt aus §§ 747, 903 BGB, 13 I, aber auch aus §§ 10 I 2, III, 5 IV 1. Anders als sonstiges Eigentum kann es durch Vereinbarung näher ausgestaltet werden und hat dann den vereinbarten Inhalt (Hügel FS Koch [19], 363, 365; BGH ZMR 20, 202 Rz 18). Für das SonderE stehen dem WEigtümer die positiven und negativen Eigentümerrechte iSv § 903 BGB uneing...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 47 soll sicherstellen, dass die mWv 1.12.20 geänderten Bestimmungen idR auch in den Gemeinschaften gelten, in denen Wohnungseigentum vor dem 1.12.20 begründet worden ist (BRDrs 168/20, 95). Der Gesetzgeber sah diese Vorschrift als notwendig an, da viele Gemeinschaftsordnungen den Wortlaut des bei ihrer Errichtung geltenden Gesetzes wiederholen (BRDrs 168/20, 95). Die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sonderfälle.

Rn 3 Außer im WEG geregeltem Wohnungseigentum finden sich Sonderfälle zum Bruchteilseigentum insb im Bankenbereich. Hier verdrängt für Girosammelverwahrung das DepotG als lex specialis die §§ 1008 ff (näher dazu: MüKo/Schmidt § 1008 Rz 26 ff). Im internationalen Privatrecht ist gem Art 43 EGBGB auf das Gemeinschaftsverhältnis anzuwendende Recht zu achten.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gebäude.

Rn 2 Die Begründung von Wohnungseigentum ist nach §§ 1 I, 3 nur an einem errichteten oder zu errichtenden Gebäude möglich. Gebäude idS ist ein nach allen Seiten abgeschlossenes Bauwerk, das einer Nutzung zugängliche Räume enthält, durch räumliche Umfriedung Schutz gewährt und den Eintritt von Menschen gestattet (Schlesw MietRB 16, 232; sa BGH MDR 73, 39). Ob ein Bauwerk ein ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Erlöschen.

Rn 21 Sollen Gesamtbelastungen inhaltlich geändert werden, müssen sämtliche Eigentümer mitwirken. Eine Kompetenz, bspw die Löschung einer Grunddienstbarkeit zu beschließen und den Verw zur Erteilung einer Löschungsbewilligung zu bevollmächtigen, besteht nicht (AG Charlottenburg ZWE 11, 103). Rn 22 Erlischt eine auf allen Wohnungseigentumsrechten gemeinsam ruhende Belastung, h...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsnatur und Wirksamkeitsvoraussetzungen.

Rn 1 Der Widerruf der Einwilligung ist wie die Einwilligung selbst eine empfangsbedürftige Willenserklärung. 1 bestimmt, dass der Widerruf abw von § 130 I 2 bis zur Vornahme des zustimmungsbedürftigen Hauptgeschäfts, dh bis zur Herstellung des vollen rechtsgeschäftlichen Tatbestandes erklärt werden kann (BGHZ 14, 114, 119f). Insoweit kommt es auf dessen vollständige Verwirkl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 39 Sind die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt, gelten zwischen den Vertragsparteien, die Umlageschlüssel, die im Verhältnis der WEigtümer nach § 16 II 1 WEG, nach § 16 II 2 WEG oder nach einer Umlagevereinbarung iSv § 10 I 2 WEG jew für eine Kostenposition gelten. Der Umlageschlüssel kann sich mehrfach und jährlich ändern. Die Umlageschlüssel sind für sämtliche Abrechnun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. 2Eine unbillige Härte kann auch dann gegeb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Notwendigkeit eines Beschl.

Rn 42 Die WEigtümer, ggf Zwangs- oder Insolvenzverwalter, schulden Nachschüsse nur nach einem Beschl gem § 28 II 1 (§ 16 Rn 44), der für jedes Wohnungseigentum den Nachschuss nennen muss. Unschädlich ist, wenn statt des aktuellen WEigtümers noch der Vorgänger genannt wird (BGHZ 142, 290, 299 = ZMR 99, 834). Zur Prüfung ist jedem WEigtümer bereits mit der Ladung zur Versammlu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wohnungen und Einfamilienhäuser.

Rn 2 Die Vorschriften des Untertitels 4 sind auf Maklerverträge beschränkt, die Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser betreffen. Ist eine Gewerbeimmobilie oder ein an eine Vielzahl von Parteien vermietetes Wohnhaus (auch ein Zweifamilienhaus) bzw Bauland Gegenstand des Kaufvertrags, besteht grds keine vergleichbare Zwangslage des Kaufinteressenten (BTDrs 19/15827...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 1008 bis 1011 BGB

Rn 1 In den §§ 1009–1011 finden sich auf Grund der Geltungsverweisungsnorm des § 1008 im 3. Buch unter Titel 5 im unmittelbaren Anschluss an die im Titel 4 enthaltenen ›Ansprüche aus dem Eigentum‹, Vorgaben zum Bruchteilseigentum. Diese stellen lediglich ergänzende Normen zu den für die Bruchteilsgemeinschaft geltenden Bestimmungen der §§ 741–758 dar. Denn das in den §§ 1008...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (2) Fallgruppen.

Rn 62 Der Vermieter (und ihn ggf begleitende Handwerker, SV, Architekten etc) kann die Mietsache va in folgenden Fällen und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes – es verstößt gg das Gebot schonender Rechtsausübung, wenn der Vermieter eine Mehrzahl von Besichtigungsgründen zum Gegenstand immer neuer Besichtigungsbegehren macht (AG Hamburg NZM 07, 211) – betreten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anforderungen.

Rn 12 Die neuen Wohnungseigentumsrechte müssen jew wieder in sich abgeschlossen (§ 3 Rn 23) sein, was das GBA in eigener Verantwortung prüfen muss (München ZWE 18, 442 Rz 24, 25). Notw ist ferner, dass mit jedem Miteigentumsanteil wieder ein sondereigentumsfähiger (§ 5 Rn 11) Raum (§ 5 Rn 2) verbunden wird (BayObLG NJW-RR 95, 783) und die sachenrechtlichen Grenzen der Räume ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Streitigkeiten über Rechte/Pflichten der WEigtümer untereinander (§ 43 II Nr 1).

Rn 4 § 43 II Nr 1 erfasst grds alle Streitigkeiten der WEigtümer als WEigtümer (BGH ZMR 10, 971). Auf die Anspruchsgrundlage kommt es nicht an. Maßgeblich allein der Umstand, ob das in Anspruch genommene Recht oder die Pflicht in einem inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der WEigtümer erwachsen ist (BGH NJW-RR 23, 1502 Rz 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Begriff des Beschl (§ 5 IV 1).

Rn 30 Beschl iSv § 5 IV 1 sind solche nach § 23 I 1, nicht aber die Beschl, die auf gesetzlichen Öffnungsklauseln beruhen, zB nach § 16 II 2. Besteht eine Kompetenz nach beiden Regelungen, gibt es für § 5 IV 1 keinen Anlass. § 5 IV 1 betrifft danach va Beschl, die ein SNR begründen sollen, und Beschl, nach denen ein Teil- in ein Wohnungseigentum umgewidmet werden soll (und u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Dingliches Nutzungsrecht.

Rn 3 Zu den von der Vorschrift erfassten dinglichen Nutzungsrechten sind insb die Grunddienstbarkeit (§ 1018), die beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§ 1090), der Nießbrauch (§ 1030), das Nutzungspfand (§ 1213) und das Wohnungseigentum zu zählen (Soergel/Henssler § 954 Rz 1). Weiterhin soll nach hM auch das Erbbaurecht als dingliches Nutzungsrecht iS der Vorschrift zu qu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Wohnungseigentumsrecht.

Rn 89 Vermieter von SonderE (›Eigentumswohnung‹) ist grds der jeweilige Eigentümer. Wird hingegen gemE (§ 1 V WEG) vermietet (§ 16 WEG Rn 5), darf nach §§ 18 I, 9a II Fall 1 WEG nur die GdW als Vermieter auftreten (s.a. BGH NZM 13, 195 [BGH 30.11.2012 - V ZR 234/11] Rz 14). Ist künftiges gemE bereits vor Entstehung der GdW durch die Mit- oder den Alleineigentümer vermietet w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Normzweck, Rechtsfolgen.

Rn 2 Die Neufassung des vormaligen § 570b wurde (BTDrs 12/3254, 40) im Wesentlichen damit begründet, dass eine Ausweitung des Vorkaufsrechts zum Schutz auch der Mieter im freifinanzierten Wohnungsbau erforderlich sei (vgl Flomm Hambg GE 93, 321). Die Regelung sollte die Tendenz verstärken, dass der verkaufsbereite Vermieter die Eigentumswohnung in erster Linie seinem Mieter ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 1 § 13 I bestimmt, dass neben dem gemE (§ 1 Rn 6) auch die im SonderE stehenden Räume und wesentlichen Gebäudebestandteile (das SonderE; s.a. § 1 Rn 9) – isoliert betrachtet – Eigentum iSv § 903 BGB sind (BGH ZMR 20, 202 Rz 18; 19, 619 Rz 16; NZM 14, 37 Rz 15). Die WEigtümer als Sondereigentümer stehen sich wie Grundstückseigentümer mit grds gegensätzlichen Interessen ggü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Wohnungsgrundbücher werden geschlossen: (2) Ist ein Wohnungseigentum selbstständig mit dem Recht eines Dritten belastet, so werden die allgemeinen Vorschriften, nach denen zur Aufhebung des S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Selbständige Abrechnung.

Rn 80 Der vermietende WEigtümer muss somit selbständig abrechnen oder, etwa durch den Verwalter als SonderE-Verw, abrechnen lassen. Dazu muss er in die entspr Belege beim Verw Einsicht nehmen und anhand der in der WE-Anlage geltenden Umlageschlüssel auf sich selbst umlegen (s.a. Rn 110). Anschließend muss er anhand der vereinbarten oder nach den nach § 556a III 1 geltenden Um...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Bauträgervertrag.

Rn 31 § 651u liefert für nach dem 31.12.17 entstandene Schuldverhältnisse nun eine eigenständige Definition des Bauträgervertrages, die inhaltlich im Wesentlichen bereits bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Grundsätze konkretisiert. Deshalb gilt weiterhin, dass der Bauträger sich durch Abschluss eines Bauträgervertrages verpflichtet, dem Erwerber ein nach dessen Vorstellungen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 25 So weit das Grundbuch betroffen ist, ist vorstellbar, dass ein Dritter gem § 19 GBO zustimmen muss (BGH NZM 12, 351 Rz 5; Nürnbg ZMR 21, 535). Zustimmungsberechtigte Dritte sind die in Abt II oder Abt III eingetragenen Berechtigten wie Grundpfandrechtsgläubiger, Inhaber von Reallasten, Wohnungs- oder Nießbrauchsrechten. Ferner sind potenziell zustimmungsberechtigt die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Buchführung.

Rn 33 Der Verw ist zu einer ordnungsmäßigen Buchführung verpflichtet (BayObLG NJWE-MietR 97, 14; BayObLGZ 85, 63, 65). Diese muss die ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftsmögens sowie die Erfüllung der Aufgaben nach §§ 27, 28 sowie der vertraglichen Pflichten ermöglichen. Aus ihr müssen sich jederzeit der Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan und ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Alternativen/Ergänzung.

Rn 8 Als Alternativen/Ergänzung zur Zwangsvollstreckung kommen in Betracht: Anprangerung (zB Übersendung der Einzelabrechnung, PowerPoint Präsentation; Aushang im Treppenhaus ist unzulässig), Verlangen nach Entziehung gem § 17, Hausgeldausfallversicherung, Versorgungssperre. Die GdW ist berechtigt, einen Säumigen vom Leistungsbezug auszuschließen (BGH ZMR 05, 880, 881; LG Mü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Berechtigter.

Rn 8 Begünstigt ist der jeweilige Eigentümer eines anderen, des ›herrschenden‹ Objekts (vgl Rn 5, nicht realer Teil), selbstverständlich nicht das Grundstück selbst. Herrschendes Grundstück iSv § 1018 kann nur ein selbständiges Grundstück nach der GBO, also eine räumlich abgegrenzte, auf einem besonderen Grundbuchblatt gebuchte Fläche sein. Ausreichend, aber auch erforderlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zusätzliche Kaution (I 3).

Rn 38 Die Parteien können im Zusammenhang mit einer privilegierten baulichen Veränderung vereinbaren (einen Anspruch hat der Vermieter nicht, Wiesner ZfIR 24, 469), dass der Mieter – neben/zusätzlich zu der Sicherheit nach § 551 – eine weitere angemessene Sicherheit leistet. Die Höchstgrenze von 3 monatlichen Nettomieten in der Wohnraummiete gilt hier nicht. Eine solche Zusa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Veräußerung.

Rn 8 Der bloße Abschluss schuldrechtlicher Verträge (Kauf, Tausch oder Schenkung) ist für den Veräußerungstatbestand nicht ausreichend. Auflassung und Eintragung im Grundbuch (§§ 873, 925) sind nötig. Beachte: die GbR-Außengesellschaft war bisher nicht grundbuchfähig (BayObLG ZMR 03, 218). Wegen der (Teil-)Rechtsfähigkeit der Außen-GbR (Jacoby ZMR 01, 409; BGH ZMR 01, 338; z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bestimmung durch Einzelnen.

Rn 20 Es kann vereinbart sein, dass ein einzelner WEigtümer, aber auch jeder Dritte nach § 317 BGB (aA BGH ZMR 12, 651 Rz 9; NJW 12, 676 Rz 9: nur WEigtümer), die einem SNR unterliegenden Teile, Räume und Flächen und die begünstigte ›Einheit‹ (Rn 18) sowie den Inhalt der Gebrauchsrechte bestimmt (BGH NZM 17, 607 [BGH 21.10.2016 - V ZR 78/16] Rz 17; 12, 464 Rz 8). Die Ermächt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriffe.

Rn 8 Jeder WEigtümer ist Miteigentümer des gemE (§§ 741 ff, 1008 ff BGB) und Alleineigentümer (Sondereigentümer) der im SonderE stehenden Räume und Gebäudeteile (SonderE). Die Begriffe ›gemE‹ und ›SonderE‹ beziehen sich stets auf das Grundstück bzw das oder die aufstehenden Gebäude und ihre wesentlichen Bestandteile. Neben dem gemE und dem SonderE steht das Eigentum eines WE...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entziehung vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 577a Ia 1 Nr 2).

Rn 17 § 577 Ia 1 Nr 2 sorgt dafür, dass die Sperrfrist des § 577a nicht über andere rechtliche Konstruktionen als gerade den Erwerb durch eine Personengesellschaft oder Miteigentümergemeinschaft umgangen werden kann. Zu den angesprochenen dinglichen Rechten, durch deren Ausübung dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch entzogen wird, s § 567 Rn 3. Rn 18 Die Sperrfrist beginnt g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Entsprechende Anwendung der Sperrfrist.

Rn 16 Durch § 577 Ia 1 Nr 1 ist die erwerbende Personengesellschaft – relevant nur für eine GbR (zur eGbR vgl Jacoby ZMR 24, 909), da eine KG oder oHG nicht wegen Eigenbedarfs für einen Gesellschafter kündigen kann, vgl BGH ZMR 11, 371 – bzw sind die Erwerber gehindert, innerhalb der Frist § 577a I berechtigte Interessen eines Gesellschafters oder Miteigentümers – an denen d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 554 regelt vom Mieter geplante Eingriffe in die Bausubstanz, die den vertragsgemäßen Gebrauch überschreiten. Der Zustimmungsanspruch gem § 554 besteht für alle Mieter von jedweden Räumen, da in § 578 seit 1.12.20 nunmehr eine Verweisungsvorschrift existiert. Auch mit eigenem Vertrag hinzugemietete Stellplätze und Garagen bei Wohnraummiete werden erfasst. Zum vermietet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 27 Für jedes Wohnungseigentum (LG Hamburg ZWE 15, 220: die Abrechnung ist einheitsbezogen; vgl Rn 13) ist eine Einzelabrechnung beizufügen. Ohne sie kann der Nachschuss oder die Anpassung des Vorschusses iSd § 28 II 1 nicht errechnet werden. Bei der Einzelabrechnung handelt es sich nicht um eine Abrechnung, sondern um die Benennung, was ein WEigtümer als Nachschuss zu lei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gegenstand.

Rn 3 Gegenstand einer Vereinigung oder Bestandsteilzuschreibung können neben Grundstücken auch grundstücksgleiche Rechte sein (Schöner/Stöber Rz 627). Möglich ist auch die Verbindung von Grundstücken mit grundstücksgleichen Rechten (BayObLGZ 93, 300; Staud/Picker Rz 19). Unzulässig ist die Zuschreibung des Erbbaugrundstücks zu dem darauf lastenden Erbbaurecht (KG DNotZ 11, 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überbau ist zu dulden oder gestattet.

Rn 27 Ist das Gebäude über die Grenze gebaut worden und hat der Nachbar nach § 912 I BGB den Überbau zu dulden oder gestattet, entsteht an dem überbauten Gebäudeteil grds Wohnungseigentum (BGH NJW 08, 3122 [BGH 30.05.2008 - V ZR 184/07] Rz 7; KG ZWE 15, 361; Karlsr BWNotZ 13, 115; iE Elzer FS Riecke [19], 83 ff = NotBZ 20, 201). Der übergebaute Gebäudeteil ist gem §§ 93, 94 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Für Mietverhältnisse über Wohnraum gelten die §§ 535 bis 548, soweit sich nicht aus den §§ 549 bis 577a etwas anderes ergibt. (2) Die Vorschriften über die Mieterhöhung (§§ 557 bis 561) und über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der Begründung von Wohnungseigentum (§ 568 Abs. 2, §§ 573, 573a, 573d Abs. 1, §§ 574 bis 575, 575a Abs. 1 und §§ 5...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gebäudeunterhalt.

Rn 5 Für die Räume des Wohnrechts trifft er den Berechtigten, I 2 iVm § 1041 (vgl BayObLGZ 85, 414), für gemeinschaftliche Anlagen den Eigentümer, wie die Bereitstellung einer funktionsfähigen Heizungsanlage (BGH NJW 12, 522 Rz 6) oder Wasserleitung (München MDR 15, 885 [BGH 28.04.2015 - VI ZR 267/14]). Nebenkosten, wie Heizung, Wasser, auch verbrauchsunabhängig (BGH NJW 12,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Steht ein Erbbaurecht mehreren gemeinschaftlich nach Bruchteilen zu, so können die Anteile in der Weise beschränkt werden, dass jedem der Mitberechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf Grund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird (Wohnungserbbaurecht,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gegenstand.

Rn 23 S.a. Vor §§ 1–49 Rn 12. Gewillkürter Gegenstand des SonderE sind nach § 3 I 1 die zulässigerweise (§ 5 Rn 1 und 22) dazu erklärte Wohnung bzw ihre Räume oder – bei Teileigentum (Rn 1) – Räume sowie – vGw – die gem § 5 I–III im SonderE stehenden wesentlichen Gebäudeteile (§ 5 Rn 13 ff). Ferner kann ein Stellplatz im SonderE stehen (§ 3 Rn 15) oder ein außerhalb des Gebä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausnahme (§ 556a III 2).

Rn 40 Die Betriebskosten sind für eine oder mehrere Kostenpositionen nach § 556a I 1 (Rn 20 ff) umzulegen, wenn der Umlageschlüssel, der im Verhältnis der WEigtümer nach § 16 II 1 WEG, § 16 II 2 WEG oder nach einer Umlagevereinbarung gilt, im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien nicht oder nicht mehr billigem Ermessen widerspricht. Rn 41 Ob es so liegt, ist anhand der Int...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fälligkeit.

Rn 13 Die Fälligkeit folgt aus § 271 BGB (s.a. Rn 45 ff). Abweichende Fälligkeitstermine (Vorfälligkeitsklausel), Folgen des Verzugs (Verfallklausel), Stundung etc können die WEigtümer nach § 28 III bestimmen (Rn 45 ff). Vorschüsse verjähren gem §§ 195, 199 BGB am Ende des dritten Kalenderjahres nach ihrer Entstehung (BGH NJW 12, 2797 Rz 18). Die Frist beginnt mit dem Ende d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Teilung in Natur.

Rn 2 Der gemeinschaftliche Gegenstand ist teilbar, wenn er in Teile zerlegt werden kann, deren Wertverhältnis den Anteilen der Teilhaber entspricht und die Zerlegung keine Wertminderung zur Folge hat (RG JW 35, 781; MüKo/Schmidt § 752 Rz 8; Staud/Eickelberg § 752 Rz 9, 11). Neben der rechtlichen ist damit auch eine wirtschaftliche Unteilbarkeit möglich. Die Kosten der Teilun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. 2Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen. (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wennmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Die dingliche Rechtsposition an der Ehewohnung.

Rn 16 Diese ist nach I 3 besonders zu berücksichtigen. Als solche kommen in Betracht: Alleineigentum eines Ehegatten, Erbbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnungseigentum, Dauerwohnrecht, dingliches Wohnrecht (Zweibr FamRZ 13, 1980). Der jeweils alleinigen Berechtigung eines Ehegatten steht die mit einem Dritten gleich. Die besondere Berücksichtigung der dinglichen Rechtsposition ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 § 573 entspricht – ohne spezielle Überleitungsnorm – § 564b aF, nur die Teilkündigung nach § 564b II Nr 4 aF regelt jetzt § 573b, die erleichterte Kündigung nach § 564b IV aF der § 573a und die Besonderheiten bei Umwandlung in Wohnungseigentum nach § 564b II Nr 2 2–4, II Nr 3 4 aF der § 577a. Die Ausnahmen nach § 564b VII aF regelt weitgehend § 549. Rn 2 § 573 ist als ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wohnungsüberlassung und Befristung.

Rn 14 Hinsichtlich des Inhalts des Anspruchs auf Wohnungsüberlassung ist zwischen verschiedenen dinglichen und obligatorischen Rechtslagen an der Wohnung zu differenzieren. Dabei werden hinsichtlich dinglicher Rechtspositionen das Grundeigentum, das Erbbaurecht, der Nießbrauch, das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht und das dingliche Wohnrecht gleich behandelt (II 4). Die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Herrschaftsrechte und -pflichten.

Rn 2 Der Sondereigentümer darf mit seinem SonderE – so weit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter oder Bestimmungen der WEigtümer nach §§ 10 I 2, 19 I entgegenstehen – grds beliebig und allein umgehen. Sein Eigentümer darf es verwalten (ein Beschl, der in die Verwaltungsrechte eingreift, wäre daher nichtig, § 23 Rn 26), baulich verändern (BayObLG NJW-RR 88, 587 [KG Berlin 11....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches, Normzweck.

Rn 1 § 577a ist hervorgegangen aus den ehemaligen Regelungen der § 564b II Nr 2 2–4 und § 564b II Nr 3 4 aF sowie dem Sozialklauselgesetz. § 577a Ia, IIa sind durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) ins Gesetz eingefügt worden. § 577a enthält Einschränkungen des Kündigungsrechts für einen Erwerber von Wohnungseigentum bezogen auf Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen. ...mehr