Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnimmobilien

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.13.1 SAB Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen

Dieses Darlehensprogramm der SAB unterstützt private Eigentümer bei der energetischen Sanierung ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilien mit einem zinsvergünstigten Direktdarlehen. Das Programm läuft seit Juni 2025. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohnimmobilien mit Erstwohnsitz in Sachsen. Die Immobilie muss seit mindestens 2 Jahre... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.3 ENEO-Energieberatung für Effizienz und Optimierung

Dieses Programm richtet sich an Eigentümer von Wohnimmobilien, die energetische Modernisierungsmaßnahmen an ihrem Gebäude planen. Das Programm unterstützt die Aufwendungen für Energiegutachten und individuelle Energieberatung, damit die energetischen Anforderungen einer Sanierung von Anfang an richtig eingeschätzt werden können. Antragstellung vorübergehend nicht möglich Ein... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.16.2 Wohneigentum für Familien, Erwerbszuschuss

Haushaltsjahr 2026 ausgeschöpft Aktueller Hinweis (Stand: Juni 2026): Die für das Haushaltsjahr 2026 veranschlagten Mittel sind durch vorliegende Anträge bereits vollständig gebunden. Neue Anträge können über das Förderportal weiterhin gestellt, aber derzeit nicht bewilligt werden. Sobald neue Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, informiert die TAB auf ihrer Website. Das Pr... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.3 IFB Energiedarlehen – Einzelmaßnahmen

Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Hamburg. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte, die das Objekt selbst nutzen. WEGs sind nicht antragsberechtigt, für sie steht das Programm IFB-WEGfinanz zur Verfügung. Was wird gefördert? Modernisierung einzelner oder mehrerer Bauteil... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.2 PV-Anlagen-Darlehen

Das Programm dient der Finanzierung von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden. Die Wohngebäude müssen im Eigentum von privaten Bauherren oder Eigentümern stehen. Antragsberechtigung Dieses Programm können private Bauherren und private Eigentümer, sofern sie natürliche Personen sind, nutzen. Die Wohnimmobilie muss ausschließlich zu selbst genutzten Wohnzwecken dienen und in Hess... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.13.1 § 28 ErbStG (Stundung)

• 2025 Steuerstundung für Wohnimmobilien / § 28 Abs. 3 ErbStG Die Steuerstundungsregelung für Wohnimmobilien in § 28 Abs. 3 ErbStG ist ab dem 1.1.2025 erheblich erweitert worden. Es kommt nur noch darauf an, dass zu dem Erwerb Grundbesitz gehört, der zu Wohnzwecken genutzt wird, wobei gleichgültig ist, ob die Nutzung zu Wohnzwecken durch den Erben oder durch Dritte erfolgt. B... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.13 § 7 EStG (Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung)

• 2021 Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter/BMF v. 26.2.2021, BStBl 2021 I, 298/§ 7 EStG Das BMF-Schreiben v. 26.2.2021 (BMF, Schreiben v. 26.2.2021, IV C 3 - S 2190/21/10002 :013, BStBl 2021 I S. 298) unterstellt bei Computerhardware und Software eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Die Regelung beinhaltet ein Wahlrecht. Im Einzelfall ist genau zu prüfen, ob die jeweils in ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.21 § 10d EStG (Verlustabzug)

• 2021 Finale Auslandsverluste/§ 10d EStG Aus dem Urteil des EuGH v. 17.12.2015 (EuGH, Urteil v. 17.12.2015, C-388/14, BFH/NV 2016 S. 365) wurde abgeleitet, dass der EuGH seine Rechtsprechung zur finalen Verlustberücksichtigung aufgegeben hat. Dem hat sich der BFH mit Urteil v. 22.2.2017 (BFH, Urteil v. 22.2.2017, I R 2/15, BFH/NV 2017 S. 975) angeschlossen. Er vertritt nunme... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung ErbStG/... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2025

Lorenz/Claussen, Güterstandsschaukel: Einsatz von steuerverstrickten Wirtschaftsgütern zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs, DStR 2025, 2815; Kollruss, Genussrechte in der Erbschaftsteuer – Grundlegende Analyse und Folgerungen, DStR 2025, 1840; Carlé, Der „pauschale“ Zugewinnausgleich in der Vertragspraxis, KÖSDI 2025, 24538; Lehmann, Die Erhaltungsrücklage nach de... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung EStG/KS... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2025

Seifert, Investitions-Booster und Abschreibungsänderungen Überblick und erste Praxishinweise, NWB 2025, 2248. Ullmann/Winter, Die Rückerwerbschaukel – Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto durch Erwerb eigener Anteile, DStR 2025, 2697; Tonn, Erwerb einer Immobilie: Verkäuferdarlehen als attraktives Gestaltungsmittel nutzen, GStB 2025, 437; Mayer/Dorn/Stein, Leistung... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Wirtschaftlichkeit und Förd... / 1.7 Wirtschaftliche Aspekte für die Eigentümer vermieteter Gebäude

Die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes beeinflussen den Wert einer Immobilie. Wer in Deutschland eine solche verkaufen oder vermieten möchte, ist nach § 80 GModG dazu verpflichtet, dem Käufer bzw. Mieter einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Der Energieausweis enthält die wichtigsten energetischen Kennzahlen des Gebäudes und ordnet dem Gebäude eine Energieeffizie... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4 Bewertung von Immobilien im wohnwirtschaftlichen Bereich zum Zeitpunkt der Kreditvergabe

Auch zu diesem TOP erfolgte ein Vortrag entlang der Präsentation mit folgenden Kernaussagen: Vortaxe bzw. Wertindikation kann weiterhin zur Machbarkeitsprüfung, Konditionierung sowie zur Ermittlung der Kompetenzträger verwendet werden, ist aber allein für eine angemessene Sicherheitenbewertung bei Kreditvergabe nicht ausreichend. Eine Bewertung muss: unabhängig von der jeweilig... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Anhaltspunkte für den Überprüfungsturnus

Rz. 55 Die Sicherheiten sind ab einer vom Institut unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze in angemessenen Abständen zu überprüfen. Der konkrete Zeitraum zwischen zwei Überprüfungsterminen hängt von der jeweiligen Sicherheitenart sowie von der Relevanz der Sicherheit für den Risikogehalt des Kreditengagements ab und ist von jedem Institut eigenverantwortlich festz... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.1 Gegenstand der EBA-Leitlinien

Rz. 53 Die EBA nennt verschiedene Regelwerke, auf deren Vorgaben sich ihre Leitlinien beziehen:[1] Regelungen, Verfahren und Mechanismen für die Unternehmensführung (Governance) gemäß Art. 74 Abs. 1 CRD IV, Anforderungen im Hinblick auf das Kreditrisiko und das Kontrahentenrisiko (Gegenparteiausfallrisiko) gemäß Art. 79 CRD IV, die unter dem Begriff Adressenausfallrisiko zusam... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Laufende Überprüfung der Werthaltigkeit

Rz. 83 Mindestens jährlich ist eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Sicherheiten durchzuführen, wobei erhebliche Schwankungen (des Marktes) und insbesondere ein erheblicher Rückgang des Sicherheitenwertes zu berücksichtigen sind. In diesen Fällen sollte die Überprüfung häufiger durchgeführt werden. Zur Überwachung der Immobiliensicherheiten werden von den Instituten i. d.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Bestimmung des Marktwertes

Rz. 68 Immobiliensicherheiten sollten nach Maßgabe von Art. 229 CRR auf der Grundlage ihres Markt- oder Beleihungswertes[1] bewertet werden.[2] Gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 74a CRR wird unter dem "Immobilienwert" ebenso der nach Art. 229 Abs. 1 CRR ermittelte Wert einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie verstanden, wobei die Begriffe "Wohnimmobilie" und "Gewerbeimmobilie" näher erläute... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Sicherheiten

Rz. 41 Bereits vor der Kreditvergabe sind die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten grundsätzlich zu überprüfen (→ BTO 1.2.1 Tz. 2). Das gilt insbesondere dann, wenn die Risikobeurteilung maßgeblich vom Wert der Sicherheiten abhängig gemacht wird, was typischerweise auf Objekt- und Projektfinanzierungen zutrifft (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Da Kreditverträge i.... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Überprüfung von Sicherheiten

Rz. 115 Für die Kreditgewährung spielt grundsätzlich die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers die entscheidende Rolle, also die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, wobei die Risiken für die zukünftige Vermögens- und ggf. Liquiditätslage des Kreditnehmers in die Betrachtung einfließen müssen (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung s... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2.1 Wertermittlung der Sicherheiten

Rz. 69 Die Institute sollen auf "geeignete" Wertermittlungsverfahren abstellen. In ähnlicher Weise wird z. B. in § 18a Abs. 7 Nr. 1 KWG gefordert, bei der Vergabe von grundpfandrechtlich oder durch eine Reallast besicherten Immobiliar-Verbraucherdarlehen für die Immobilienbewertung "zuverlässige" Standards zu verwenden, ohne dass näher ausgeführt ist, was der Gesetzgeber dar... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Turnus der Berichterstattung über Adressenausfallrisiken

Rz. 30 Gemäß der ursprünglich in BTR 1 Tz. 7 enthaltenen Anforderungen hält die deutsche Aufsicht eine mindestens vierteljährliche Berichtsfrequenz über die Adressenausfallrisiken grundsätzlich für erforderlich. Die Geschäftsleitung soll dadurch bereits frühzeitig in die Lage versetzt werden, auf bedrohliche oder den Bestand des Institutes gefährdende Risiken reagieren zu kö... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3 Definition notleidender Risikopositionen

Rz. 71 Unter "notleidenden Risikopositionen" ("non-performing exposures", NPE)[1] sind nach Anhang V Teil 2 Abschnitt 17 Nr. 213 Meldewesen-DVO solche Risikopositionen zu verstehen, die unter Art. 47a Abs. 3 Satz 1 CRR aufgeführt sind. Demnach werden für die Zwecke des Art. 36 Abs. 1 lit. m CRR die folgenden Risikopositionen als "notleidend" eingestuft: eine Risikoposition, ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.7 Zuordnung zu den Modulen der MaRisk

Rz. 86 In der folgenden Übersicht wird im Einzelnen dargestellt, welche Abschnitte bzw. Textziffern von der deutschen Aufsicht an welcher Stelle und auf welche Weise in die MaRisk überführt worden sind. Damit soll ein Auffinden der entsprechenden Kommentierung erleichtert werden. In den ersten drei Spalten sind die Nummerierung und die Überschriften der einzelnen Abschnitte ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.2 Einsatz von Marktschwankungskonzepten bei Immobiliensicherheiten

Rz. 64 Die Institute können gemäß Art. 208 Abs. 3a CRR zur Überprüfung des Immobilienwertes und zur Ermittlung derjenigen Immobilien, die einer Neubewertung im o. g. Sinne bedürfen, fortgeschrittene statistische oder sonstige mathematische Methoden (Modelle) heranziehen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. In der Praxis bedienen sich die Institute hierzu teilweise sogen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken

Rz. 196 Sofern relevant, hat das Institut die Auswirkungen von ESG-Risiken zu berücksichtigen, die den Wert der Sicherheiten beeinflussen, wie z. B. die Energieeffizienz von Gebäuden (→ BTO 1.2.1 Tz. 2, Erläuterung). Daneben können sich weitere ESG-Faktoren auf den Wert der Sicherheiten auswirken. So können z. B. Immobilien in Hochwassergebieten enormen Gefahren ausgesetzt s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.2 Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien

Rz. 62 Der Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien zielt auf Institute im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 3 CRR ab, also auf gemäß Art. 8 CRD IV zugelassene Kreditinstitute und gemäß Art. 8a Abs. 3 CRD IV zugelassene Wertpapierfirmen. Mit Blick auf den Anwendungsbereich ist zudem § 1a Abs. 1 KWG zu beachten. Die Anforderungen sollten auf Einzel-, teilkonsolidierter und konsolidiert... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.1 Indexierung von Immobiliensicherheiten

Rz. 61 Ein "Immobilienindex" gibt Auskunft über die Preis- oder Wertänderungen am Immobilienmarkt.[1] In Deutschland werden verschiedene Immobilienindizes angeboten, die sich grundsätzlich darin unterscheiden, ob sie auf einer Bewertung der Bestandsimmobilien anhand von Mietpreisen ("bewertungsbasierte Indizes") oder auf einer Bewertung der Transaktionen anhand von Kaufprei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1.2 Anforderungen an die Prozesse im Kreditgeschäft

Rz. 1 Das Institut muss Prozesse für die Kreditbearbeitung (Kreditvergabe und Kreditweiterbearbeitung), die Kreditbearbeitungskontrolle, die Intensivbetreuung, die Problemkreditbearbeitung und die Risikovorsorge einrichten. Die Verantwortung für deren Entwicklung und Qualität muss außerhalb des Bereichs Markt angesiedelt sein. Die Verfahren für die Bestimmung des Kreditrisiko... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.2 Besondere Vorgaben für mit Immobilien besicherte Verbraucherkredite

Rz. 40 Insbesondere bei mit Immobilien besicherten Verbraucherkrediten sollten die Institute absehbare Veränderungen hinsichtlich der Quellen der Rückzahlungsfähigkeit in der Zukunft in ihre Beurteilung einbeziehen. Beispielhaft nennt die EBA die Situation, in der die Kreditlaufzeit über das voraussichtliche Rentenalter des Kreditnehmers hinausgeht, womit sich absehbar seine... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.1 Allgemeine Vorgaben für Verbraucherkredite

Rz. 30 In Deutschland sind bei Verbraucherkrediten die Vorgaben der §§ 488 ff. BGB zu beachten. Gemäß § 491 BGB wird bei Darlehensverträgen an Verbraucher grundsätzlich zwischen "Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen" und "Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen" unterschieden. "Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge" sind laut § 491 Abs. 2 BGB entgeltliche Darlehensvert... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Differenzierung nach Kundengruppen und Kreditarten

Rz. 43 Die Kreditbearbeitung beginnt mit dem Prozess der Kreditgewährung, in dem jene Faktoren zu analysieren und zu beurteilen sind, die für die Beurteilung der mit einer Kreditvergabe verbundenen Risiken von besonderer Bedeutung sind. Dazu zählt insbesondere die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Werden die Risiken in ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.7 Planszenario der normativen Perspektive

Rz. 358 Die Anforderungen an die normative Perspektive ergeben sich für bedeutende Institute aus dem ICAAP-Leitfaden. Die deutsche Aufsicht hat die Vorgaben an die normative Perspektive im RTF-Leitfaden in einer Weise konkretisiert, dass die weniger bedeutenden Institute damit gleichzeitig den Anforderungen an die Kapitalplanung nach den MaRisk vollumfänglich gerecht werden... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Überlassung von Diensten, Kapital oder WG

Rn. 323 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nutzungsvorteile aus Dienstverträgen Insb die Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen steht wiederholt auf dem Prüfstand seitens der FinVerw. Für die Beurteilung der Angemessenheit ist auf die Gesamtausstattung der Vergütungen abzustellen. Diese umfasst im Allgemeinen Grundgehalt, Tantieme, Zusatzvergütungen, Pensionszusagen und Sachleistunge... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Umgang mit Spezialfällen

Rz. 9 Im Fördergeschäft müssen i. d. R. die Hausbanken gemäß den allgemeinen Darlehensbedingungen die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung durch den Endkreditnehmer gewährleisten, wobei seitens der Förderbanken lediglich stichprobenweise Vor-Ort-Prüfungen bei den Hausbanken stattfinden. Mit den Anforderungen der MaRisk ist nicht beabsichtigt, dass die von den Hausbank... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Bedeutung des Risikomanagements

Rz. 1 Risiken sind fester Bestandteil der menschlichen Umwelt. Neben gesundheitlichen Risiken, politischen Risiken oder unternehmerischen Risiken existiert eine Vielzahl weiterer Risiken. Ihre Dimensionen rücken dabei häufig erst durch Katastrophen, Unternehmenspleiten, Unfälle oder Krankheiten in das Bewusstsein unserer Gesellschaft. Risiken sind allgegenwärtig. Je offener ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.4 Anwendung ermäßigter Steuersätze, von Steuerbefreiungen (b) oder von Nullsätzen (0) – nach den Kategorien von Anhang III der MwStSystRL – neue EU-Mitgliedstaaten (ohne Bulgarien, Rumänien und Kroatien)

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.11 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar); N/A = nicht verfügbar; – neue EU-Mitgliedstaaten (ohne Bulgarien, Kroatien und Rumänien)

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung zum HGB / 2.39 Gebäude

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Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

Cremer, Teilwertabschreibung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung – Überblick über Voraussetzungen... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Potenzial von sanierungsbedürftigen Immobilien

Käufer beziehen energetische Aspekte zunehmend aktiv in die Entscheidungsfindung ein. Grundsätzlich gefragt bleiben aber auch sanierungsbedürftige Immobilien, wie Makler berichten. Wie sich die Nachfrage am Wohnungsmarkt entwickelt und was Energieeffizienz mit den Preisen macht. Energiepreise, Inflation und geopolitische Unsicherheiten sind zentrale Themen am Immobilienmarkt.... mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rechtsanwaltskosten bei Erb... / Hintergrund

Ein Erbe stritt sich mit seinem Bruder als Miterben über die Aufteilung des Nachlasses ihres verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörten unter anderem Wertpapiere und vermietete Wohnimmobilien. Im Rahmen dieser Erbauseinandersetzung entstanden dem Kläger Rechtsanwaltskosten von über 100.000 EUR. Diese Kosten wollte er als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abzie... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Erbschaftsteuerreform: Folgen für Immobilieneigentümer

Die Erbschaftsteuer soll reformiert werden. Noch gibt es keine Einigung auf einen Gesetzentwurf innerhalb der Bundesregierung. Die Union will eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Darum geht es für Immobilieneigentümer: Die Erbschaftsteuer in Deutschland steht vor dem größten Umbruch seit einem Jahrzehnt. Das betrifft auch Immobilieneigentümer. Das SPD-Ref... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuersätze (§ 12 dUStG)

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In Ungarn gibt es drei Steuersätze. Der grundsätzlich geltende Regelsteuersatz für sämtliche Lieferungen und Leistungen beträgt seit dem 01.01.2012 27 %. Der ermäßigte Steuersatz ist 5 %, der auf die in der Anlage 3 des uUStG aufgezählten Gegenstände wie Arzneimittel, einige medizinische Geräte, Bücher (gedruckt oder digital gespeichert), Zeit... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Vorsteuerabzugsverbot (§ 15 Abs. 2 dUStG)

Rz. 111 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Steuersubjekte können die ihnen in Rechnung gestellte Vorsteuer von der Umsatzsteuerverbindlichkeit abziehen. Der Differenzbetrag ist an das zuständige ungarische FA abzuführen bzw. wird von diesem erstattet. Der Vorsteuerabzug ist insbesondere nicht möglich (§ 124 uUStG) bei verbleitem und unverbleitem Benzin bzw. bei sonstigen Kraftstoffen,... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7 Steuerbefreiungen (§§ 4ff. dUStG)

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das ungarische Umsatzsteuerrecht kennt die echte sowie unechte Steuerbefreiung. Derzeit besteht eine echte Steuerbefreiung (unter Beibehaltung des Vorsteuerabzugsrechts) für Ausfuhrlieferungen ins Drittlandgebiet, für Lieferungen und Leistungen i. Z. m. dem internationalen Transport und Güterverkehr und für Lieferungen und Leistungen, die dem... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem lettischen Recht ist es zulässig, dass sich Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von maximal 100.000 EUR und einem erwarteten Jahresumsatz von ebenfalls maximal 100.000 EUR für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten entscheiden (vgl. Art. 137 Mehrwertsteuergesetz). Dazu ist eine Antragstellung erforderlich. Die Umsatzgrenze erh... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Berichtigung des Vorsteuerabzuges

Rz. 106 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Maßgeblich für den Vorsteuerabzug sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Leistung, d. h. die zu diesem Zeitpunkt voraussichtliche Verwendung der in Anspruch genommenen Leistung. Ändern sich zu einem späteren Zeitpunkt die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse (tritt z. B. an die Stelle der Steuerpflicht eine unechte... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das italienische Umsatzsteuerrecht kennt sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere: Ausfuhrlieferungen (Frist 90 Tage, vgl. Ar... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aab) Ausnahmen vom Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz

Rn. 63 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die materielle Maßgeblichkeit der HB einer gewerblich tätigen – bzw geprägten – PersGes für die StB gilt (über die Ansatz- bzw Bewertungsvorbehalte von § 5 Abs 1a–5b, 6, § 6a, § 6b Abs 3 und § 7 EStG hinaus) nicht ohne Einschränkungen (§ 5 Abs 6 EStG). Sofern und soweit steuerrechtliche Vorschriften einen anderen Ansatz fordern, kommt es zw... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5 Grunderwerbsteuer in an Deutschland angrenzenden Staaten

Rz. 11 In allen an Deutschland angrenzenden Staaten – mit Ausnahme von Dänemark, Tschechien und Polen – wird eine der deutschen Grunderwerbsteuer vergleichbare Steuer bzw. Abgabe erhoben. Häufig sind diese Abgaben als "Registersteuer" ausgestaltet. Die Steuersätze liegen zwischen 1 % in einzelnen Kantonen der Schweiz und 12,5 % in Belgien. Näheres zur landeseigenen Bezeichnu... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 5. Bedenkfrist (S. 2 Nr. 2 S. 2)

Rz. 218 Große praktische Bedeutung kommt der Bedenkfrist in Abs. 2a S. 2 Nr. 2 S. 2 zu.[661] Diese Frist steht nicht zur Disposition der Parteien (siehe allg. Rdn 1).[662] Der Gesetzeswortlaut wurde durch das Ges. zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren[663] mit Wirkung seit 1.10.2013 neu gefasst. Aufgrund der Änderung ist sprachlich nicht m... mehr