Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnimmobilien

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Überlassung von Diensten, Kapital oder WG

Rn. 323 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nutzungsvorteile aus Dienstverträgen Insb die Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen steht wiederholt auf dem Prüfstand seitens der FinVerw. Für die Beurteilung der Angemessenheit ist auf die Gesamtausstattung der Vergütungen abzustellen. Diese umfasst im Allgemeinen Grundgehalt, Tantieme, Zusatzvergütungen, Pensionszusagen und Sachleistunge... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aab) Ausnahmen vom Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz

Rn. 63 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die materielle Maßgeblichkeit der HB einer gewerblich tätigen – bzw geprägten – PersGes für die StB gilt (über die Ansatz- bzw Bewertungsvorbehalte von § 5 Abs 1a–5b, 6, § 6a, § 6b Abs 3 und § 7 EStG hinaus) nicht ohne Einschränkungen (§ 5 Abs 6 EStG). Sofern und soweit steuerrechtliche Vorschriften einen anderen Ansatz fordern, kommt es zw... mehr

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Liebhaberei im Einkommenste... / 3. Besonderheiten bei Vermietung und Verpachtung

Wohnimmobilie = typisierende Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht: Wird eine Wohnimmobilie auf Dauer vermietet, so ist grundsätzlich typisierend von der Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen. Damit ist insoweit unerheblich, ob der Steuerpflichtige tatsächlich einen Totalüberschuss erzielt[62]. Beachten Sie: Die typisierend angenommene Einkünfteerzielungsabsicht gilt aber n... mehr

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Liebhaberei im Einkommenste... / 7. Fazit

Zwar gibt es keine gesetzliche Vermutung für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht, jedoch wird bei Vermietung von Wohnimmobilien regelmäßig davon ausgegangen, dass diese vorliegt. Ansonsten ist – unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Einkunftsart – im Zuge einer zweistufigen Prüfung die Frage zu beantworten, ob diese gegeben ist. Grundsätzlich ist j... mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 1.1 Prüfkriterien

Eine einkommensteuerlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen (sog. Einkunftserzielungsabsicht).[1] Fehlt dem Steuerpflichtigen diese Einkunftserzielungsabsicht, sind aufgrund der Vermietungstätigkeit keine Einkünfte anzusetzen (sog. Liebhaberei).[2] Dies h... mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 1.2 Vorweggenommene Werbungskosten

Auch bereits vor der Erzielung von Einnahmen können Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird. Ein solcher Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststel... mehr

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.4 Anwendung ermäßigter Steuersätze, von Steuerbefreiungen (b) oder von Nullsätzen (0) – nach den Kategorien von Anhang III der MwStSystRL – neue EU-Mitgliedstaaten (ohne Bulgarien, Rumänien und Kroatien)

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.11 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar); N/A = nicht verfügbar; – neue EU-Mitgliedstaaten (ohne Bulgarien, Kroatien und Rumänien)

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.2.2 Definition der neuen Wohnung

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kommt nur in Betracht, wenn eine neue Wohnung geschaffen wird, die bisher nicht vorhanden war. Eine neue Wohnung i. S. d. § 7b EStG kann entstehen durch den Neubau von Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern, den Aus- oder Umbau von bestehenden Gebäudeflächen (insbesondere Dachgeschossausbauten, aber auch Teilung bestehender Wohnflächen) oder d... mehr

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Riester-Rente / 9.2.2 Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen

Bis zum Beginn der Auszahlungsphase kann das geförderte Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung und Herstellung[1] von selbst genutztem Wohneigentum (nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind mit zu berücksichtigen), die Tilgung eines vom Zulageberechtigten[2] aufgenommenen Darlehens[3], welches zur Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung einer selbst g... mehr

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Riester-Rente / 11.5 Besteuerung des Wohn-Riester

Bei der Altersvorsorge in Form des selbst genutzten Wohneigentums erfolgt die nachgelagerte Besteuerung nicht etwa durch die Erfassung der dem Steuerpflichtigen ersparten Mietaufwendungen. Es erfolgt keine Nutzungswertbesteuerung, sondern das in der Wohnimmobilie gebundene geförderte Kapital dient als Grundlage einer sukzessiven Versteuerung im Alter. Technisch geschieht die... mehr

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Riester-Rente / 9.1 Überblick zu Wohn-Riester

Die Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die Riester-Förderung wird umgangssprachlich als "Wohn-Riester" bezeichnet. So wird z. B. ermöglicht, dass die Tilgung eines für die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum aufgenommenen Darlehens wie ein Sparbeitrag steuerlich gefördert wird. Der Gesetzgeber stellt damit die sich aus dem – zumindest teilweise – mietfr... mehr

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Riester-Rente / 3.1.4 Altersvorsorgeverträge in Form von Darlehensverträgen

Neben den "klassischen" Altersvorsorgesparverträgen können auch zertifizierte Altersvorsorgeverträge in Form von Darlehensverträgen abgeschlossen werden. Ebenfalls möglich sind Kombinationen aus Spar- und Darlehensverträgen. Dies bedeutet, dass auch Leistungen, die der Zulageberechtigte zur Tilgung eines Darlehens einsetzt, als Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt werden kö... mehr

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Riester-Rente / 3.2 Betriebliche Altersversorgung

Von den 5 möglichen Arten der Abwicklung einer betrieblichen Altersversorgung sind der Pensionsfonds, die Pensionskasse und die Direktversicherung begünstigt, nicht dagegen die Unterstützungskasse und die Direkt(pensions)zusage. Dies ist insoweit konsequent, da die Versorgungsanwartschaften bei Direktzusagen und Unterstützungskassen bereits in der "Ansparphase" unbelastet vo... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

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Literaturauswertung zum HGB / 2.39 Gebäude

Cremer, Erhaltungsaufwendungen und anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden –BMF-Schreiben v. 26.1.2026, NWB 22/2026, S. 1451; Frieling/Verhofen/Beer, Gegenüberstellung der bilanziellen Abbildung von Immobilienvermögen nach HGB und IFRS – Eine Fallstudie zur Berück... mehr

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Vermietungsabsicht bei Wohnimmobilien mit bestehendem Wohnungsrecht

Zusammenfassung Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat entschieden, dass ein Vermieter keine steuerlich anerkannten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend machen kann, wenn er die Immobilie kurz nach dem Beginn der Vermietung wieder verkauft. Hintergrund Der Kläger erbte im Rahmen einer Erbauseinandersetzung von seiner Mutter ein Grundstück mit einem Zweifamilienhaus. Ver... mehr

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Vermietungsabsicht bei Wohn... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat entschieden, dass ein Vermieter keine steuerlich anerkannten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend machen kann, wenn er die Immobilie kurz nach dem Beginn der Vermietung wieder verkauft. mehr

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Vermietungsabsicht bei Wohn... / Entscheidung

Das FG wies die Klage ab. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger keine ernsthafte Absicht hatte, dauerhaft Einnahmen aus der Vermietung zu erzielen. Die sogenannte Einkünfteerzielungsabsicht fehlte also. Steuerliche Verluste aus Vermietung werden nur anerkannt, wenn der Vermieter beabsichtigt, die Immobilie langfristig zu vermieten und dabei über die Zeit mehr Einnahmen als... mehr

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Vermietungsabsicht bei Wohn... / Hintergrund

Der Kläger erbte im Rahmen einer Erbauseinandersetzung von seiner Mutter ein Grundstück mit einem Zweifamilienhaus. Vereinbarungsgemäß gewährte er seiner Mutter ein lebenslanges Wohnungsrecht. Das bedeutet, sie durfte die Immobilie bis zu ihrem Tod bewohnen, ohne Miete zu zahlen. Nach dem Tod der Mutter ließ der Kläger notwendige Sanierungs- und Renovierungsarbeiten durchführ... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.13.1 SAB Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen

Dieses Darlehensprogramm der SAB unterstützt private Eigentümer bei der energetischen Sanierung ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilien mit einem zinsvergünstigten Direktdarlehen. Das Programm läuft seit Juni 2025. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohnimmobilien mit Erstwohnsitz in Sachsen. Die Immobilie muss seit mindestens 2 Jahre... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.3 ENEO-Energieberatung für Effizienz und Optimierung

Dieses Programm richtet sich an Eigentümer von Wohnimmobilien, die energetische Modernisierungsmaßnahmen an ihrem Gebäude planen. Das Programm unterstützt die Aufwendungen für Energiegutachten und individuelle Energieberatung, damit die energetischen Anforderungen einer Sanierung von Anfang an richtig eingeschätzt werden können. Antragstellung vorübergehend nicht möglich Ein... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.16.2 Wohneigentum für Familien, Erwerbszuschuss

Haushaltsjahr 2026 ausgeschöpft Aktueller Hinweis (Stand: Juni 2026): Die für das Haushaltsjahr 2026 veranschlagten Mittel sind durch vorliegende Anträge bereits vollständig gebunden. Neue Anträge können über das Förderportal weiterhin gestellt, aber derzeit nicht bewilligt werden. Sobald neue Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, informiert die TAB auf ihrer Website. Das Pr... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.3 IFB Energiedarlehen – Einzelmaßnahmen

Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Hamburg. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte, die das Objekt selbst nutzen. WEGs sind nicht antragsberechtigt, für sie steht das Programm IFB-WEGfinanz zur Verfügung. Was wird gefördert? Modernisierung einzelner oder mehrerer Bauteil... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.2 PV-Anlagen-Darlehen

Das Programm dient der Finanzierung von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden. Die Wohngebäude müssen im Eigentum von privaten Bauherren oder Eigentümern stehen. Antragsberechtigung Dieses Programm können private Bauherren und private Eigentümer, sofern sie natürliche Personen sind, nutzen. Die Wohnimmobilie muss ausschließlich zu selbst genutzten Wohnzwecken dienen und in Hess... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.13.1 § 28 ErbStG (Stundung)

• 2025 Steuerstundung für Wohnimmobilien / § 28 Abs. 3 ErbStG Die Steuerstundungsregelung für Wohnimmobilien in § 28 Abs. 3 ErbStG ist ab dem 1.1.2025 erheblich erweitert worden. Es kommt nur noch darauf an, dass zu dem Erwerb Grundbesitz gehört, der zu Wohnzwecken genutzt wird, wobei gleichgültig ist, ob die Nutzung zu Wohnzwecken durch den Erben oder durch Dritte erfolgt. B... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.13 § 7 EStG (Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung)

• 2021 Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter/BMF v. 26.2.2021, BStBl 2021 I, 298/§ 7 EStG Das BMF-Schreiben v. 26.2.2021 (BMF, Schreiben v. 26.2.2021, IV C 3 - S 2190/21/10002 :013, BStBl 2021 I S. 298) unterstellt bei Computerhardware und Software eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Die Regelung beinhaltet ein Wahlrecht. Im Einzelfall ist genau zu prüfen, ob die jeweils in ... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.21 § 10d EStG (Verlustabzug)

• 2021 Finale Auslandsverluste/§ 10d EStG Aus dem Urteil des EuGH v. 17.12.2015 (EuGH, Urteil v. 17.12.2015, C-388/14, BFH/NV 2016 S. 365) wurde abgeleitet, dass der EuGH seine Rechtsprechung zur finalen Verlustberücksichtigung aufgegeben hat. Dem hat sich der BFH mit Urteil v. 22.2.2017 (BFH, Urteil v. 22.2.2017, I R 2/15, BFH/NV 2017 S. 975) angeschlossen. Er vertritt nunme... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2025

Lorenz/Claussen, Güterstandsschaukel: Einsatz von steuerverstrickten Wirtschaftsgütern zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs, DStR 2025, 2815; Kollruss, Genussrechte in der Erbschaftsteuer – Grundlegende Analyse und Folgerungen, DStR 2025, 1840; Carlé, Der „pauschale“ Zugewinnausgleich in der Vertragspraxis, KÖSDI 2025, 24538; Lehmann, Die Erhaltungsrücklage nach de... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2025

Seifert, Investitions-Booster und Abschreibungsänderungen Überblick und erste Praxishinweise, NWB 2025, 2248. Ullmann/Winter, Die Rückerwerbschaukel – Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto durch Erwerb eigener Anteile, DStR 2025, 2697; Tonn, Erwerb einer Immobilie: Verkäuferdarlehen als attraktives Gestaltungsmittel nutzen, GStB 2025, 437; Mayer/Dorn/Stein, Leistung... mehr

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Wirtschaftlichkeit und Förd... / 1.7 Wirtschaftliche Aspekte für die Eigentümer vermieteter Gebäude

Die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes beeinflussen den Wert einer Immobilie. Wer in Deutschland eine solche verkaufen oder vermieten möchte, ist nach § 80 GModG dazu verpflichtet, dem Käufer bzw. Mieter einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Der Energieausweis enthält die wichtigsten energetischen Kennzahlen des Gebäudes und ordnet dem Gebäude eine Energieeffizie... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4 Bewertung von Immobilien im wohnwirtschaftlichen Bereich zum Zeitpunkt der Kreditvergabe

Auch zu diesem TOP erfolgte ein Vortrag entlang der Präsentation mit folgenden Kernaussagen: Vortaxe bzw. Wertindikation kann weiterhin zur Machbarkeitsprüfung, Konditionierung sowie zur Ermittlung der Kompetenzträger verwendet werden, ist aber allein für eine angemessene Sicherheitenbewertung bei Kreditvergabe nicht ausreichend. Eine Bewertung muss: unabhängig von der jeweilig... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Anhaltspunkte für den Überprüfungsturnus

Rz. 55 Die Sicherheiten sind ab einer vom Institut unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze in angemessenen Abständen zu überprüfen. Der konkrete Zeitraum zwischen zwei Überprüfungsterminen hängt von der jeweiligen Sicherheitenart sowie von der Relevanz der Sicherheit für den Risikogehalt des Kreditengagements ab und ist von jedem Institut eigenverantwortlich festz... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.1 Gegenstand der EBA-Leitlinien

Rz. 53 Die EBA nennt verschiedene Regelwerke, auf deren Vorgaben sich ihre Leitlinien beziehen:[1] Regelungen, Verfahren und Mechanismen für die Unternehmensführung (Governance) gemäß Art. 74 Abs. 1 CRD IV, Anforderungen im Hinblick auf das Kreditrisiko und das Kontrahentenrisiko (Gegenparteiausfallrisiko) gemäß Art. 79 CRD IV, die unter dem Begriff Adressenausfallrisiko zusam... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Laufende Überprüfung der Werthaltigkeit

Rz. 83 Mindestens jährlich ist eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Sicherheiten durchzuführen, wobei erhebliche Schwankungen (des Marktes) und insbesondere ein erheblicher Rückgang des Sicherheitenwertes zu berücksichtigen sind. In diesen Fällen sollte die Überprüfung häufiger durchgeführt werden. Zur Überwachung der Immobiliensicherheiten werden von den Instituten i. d.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Bestimmung des Marktwertes

Rz. 68 Immobiliensicherheiten sollten nach Maßgabe von Art. 229 CRR auf der Grundlage ihres Markt- oder Beleihungswertes[1] bewertet werden.[2] Gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 74a CRR wird unter dem "Immobilienwert" ebenso der nach Art. 229 Abs. 1 CRR ermittelte Wert einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie verstanden, wobei die Begriffe "Wohnimmobilie" und "Gewerbeimmobilie" näher erläute... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Sicherheiten

Rz. 41 Bereits vor der Kreditvergabe sind die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten grundsätzlich zu überprüfen (→ BTO 1.2.1 Tz. 2). Das gilt insbesondere dann, wenn die Risikobeurteilung maßgeblich vom Wert der Sicherheiten abhängig gemacht wird, was typischerweise auf Objekt- und Projektfinanzierungen zutrifft (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Da Kreditverträge i.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Überprüfung von Sicherheiten

Rz. 115 Für die Kreditgewährung spielt grundsätzlich die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers die entscheidende Rolle, also die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, wobei die Risiken für die zukünftige Vermögens- und ggf. Liquiditätslage des Kreditnehmers in die Betrachtung einfließen müssen (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2.1 Wertermittlung der Sicherheiten

Rz. 69 Die Institute sollen auf "geeignete" Wertermittlungsverfahren abstellen. In ähnlicher Weise wird z. B. in § 18a Abs. 7 Nr. 1 KWG gefordert, bei der Vergabe von grundpfandrechtlich oder durch eine Reallast besicherten Immobiliar-Verbraucherdarlehen für die Immobilienbewertung "zuverlässige" Standards zu verwenden, ohne dass näher ausgeführt ist, was der Gesetzgeber dar... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Turnus der Berichterstattung über Adressenausfallrisiken

Rz. 30 Gemäß der ursprünglich in BTR 1 Tz. 7 enthaltenen Anforderungen hält die deutsche Aufsicht eine mindestens vierteljährliche Berichtsfrequenz über die Adressenausfallrisiken grundsätzlich für erforderlich. Die Geschäftsleitung soll dadurch bereits frühzeitig in die Lage versetzt werden, auf bedrohliche oder den Bestand des Institutes gefährdende Risiken reagieren zu kö... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3 Definition notleidender Risikopositionen

Rz. 71 Unter "notleidenden Risikopositionen" ("non-performing exposures", NPE)[1] sind nach Anhang V Teil 2 Abschnitt 17 Nr. 213 Meldewesen-DVO solche Risikopositionen zu verstehen, die unter Art. 47a Abs. 3 Satz 1 CRR aufgeführt sind. Demnach werden für die Zwecke des Art. 36 Abs. 1 lit. m CRR die folgenden Risikopositionen als "notleidend" eingestuft: eine Risikoposition, ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.7 Zuordnung zu den Modulen der MaRisk

Rz. 86 In der folgenden Übersicht wird im Einzelnen dargestellt, welche Abschnitte bzw. Textziffern von der deutschen Aufsicht an welcher Stelle und auf welche Weise in die MaRisk überführt worden sind. Damit soll ein Auffinden der entsprechenden Kommentierung erleichtert werden. In den ersten drei Spalten sind die Nummerierung und die Überschriften der einzelnen Abschnitte ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.2 Einsatz von Marktschwankungskonzepten bei Immobiliensicherheiten

Rz. 64 Die Institute können gemäß Art. 208 Abs. 3a CRR zur Überprüfung des Immobilienwertes und zur Ermittlung derjenigen Immobilien, die einer Neubewertung im o. g. Sinne bedürfen, fortgeschrittene statistische oder sonstige mathematische Methoden (Modelle) heranziehen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. In der Praxis bedienen sich die Institute hierzu teilweise sogen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken

Rz. 196 Sofern relevant, hat das Institut die Auswirkungen von ESG-Risiken zu berücksichtigen, die den Wert der Sicherheiten beeinflussen, wie z. B. die Energieeffizienz von Gebäuden (→ BTO 1.2.1 Tz. 2, Erläuterung). Daneben können sich weitere ESG-Faktoren auf den Wert der Sicherheiten auswirken. So können z. B. Immobilien in Hochwassergebieten enormen Gefahren ausgesetzt s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.2 Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien

Rz. 62 Der Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien zielt auf Institute im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 3 CRR ab, also auf gemäß Art. 8 CRD IV zugelassene Kreditinstitute und gemäß Art. 8a Abs. 3 CRD IV zugelassene Wertpapierfirmen. Mit Blick auf den Anwendungsbereich ist zudem § 1a Abs. 1 KWG zu beachten. Die Anforderungen sollten auf Einzel-, teilkonsolidierter und konsolidiert... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.1 Indexierung von Immobiliensicherheiten

Rz. 61 Ein "Immobilienindex" gibt Auskunft über die Preis- oder Wertänderungen am Immobilienmarkt.[1] In Deutschland werden verschiedene Immobilienindizes angeboten, die sich grundsätzlich darin unterscheiden, ob sie auf einer Bewertung der Bestandsimmobilien anhand von Mietpreisen ("bewertungsbasierte Indizes") oder auf einer Bewertung der Transaktionen anhand von Kaufprei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1.2 Anforderungen an die Prozesse im Kreditgeschäft

Rz. 1 Das Institut muss Prozesse für die Kreditbearbeitung (Kreditvergabe und Kreditweiterbearbeitung), die Kreditbearbeitungskontrolle, die Intensivbetreuung, die Problemkreditbearbeitung und die Risikovorsorge einrichten. Die Verantwortung für deren Entwicklung und Qualität muss außerhalb des Bereichs Markt angesiedelt sein. Die Verfahren für die Bestimmung des Kreditrisiko... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.2 Besondere Vorgaben für mit Immobilien besicherte Verbraucherkredite

Rz. 40 Insbesondere bei mit Immobilien besicherten Verbraucherkrediten sollten die Institute absehbare Veränderungen hinsichtlich der Quellen der Rückzahlungsfähigkeit in der Zukunft in ihre Beurteilung einbeziehen. Beispielhaft nennt die EBA die Situation, in der die Kreditlaufzeit über das voraussichtliche Rentenalter des Kreditnehmers hinausgeht, womit sich absehbar seine... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.1 Allgemeine Vorgaben für Verbraucherkredite

Rz. 30 In Deutschland sind bei Verbraucherkrediten die Vorgaben der §§ 488 ff. BGB zu beachten. Gemäß § 491 BGB wird bei Darlehensverträgen an Verbraucher grundsätzlich zwischen "Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen" und "Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen" unterschieden. "Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge" sind laut § 491 Abs. 2 BGB entgeltliche Darlehensvert... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Differenzierung nach Kundengruppen und Kreditarten

Rz. 43 Die Kreditbearbeitung beginnt mit dem Prozess der Kreditgewährung, in dem jene Faktoren zu analysieren und zu beurteilen sind, die für die Beurteilung der mit einer Kreditvergabe verbundenen Risiken von besonderer Bedeutung sind. Dazu zählt insbesondere die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Werden die Risiken in ... mehr