Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsprüfung

Beitrag aus Controlling Office
aaaasdasda
Rückstellungen: ABC / Heimfall

Soweit eine Verpflichtung eines Mieters, Pächters oder Erbbauberechtigten besteht, eigene Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen entschädigungslos zu übereignen, ist dies bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen auf die Anlage und nicht durch Rückstellungsbildung zu berücksichtigen. Eine Rückstellungspflicht besteht nur insoweit, als bei der Übergabe der Anlagen no... mehr

Beitrag aus Controlling Office
aaaasdasda
Rückstellungen: ABC / Demografiefonds

Demografiefonds [1]: sehen häufig vor, dass Arbeitgeber in jedem Gj einem unternehmensinternen virtuellen sog. Demografiefonds einen bestimmten Betrag pro Mitarbeiter zur Verfügung stellen müssen. Die konkrete Verwendung dieser Mittel wird i. d. R. durch den Abschluss gesonderter Betriebsvereinbarungen festgelegt. Sofern bis zum Abschlussstichtag eine Verwendungsentscheidung ... mehr

Beitrag aus Controlling Office
aaaasdasda
Rückstellungen: ABC / Emissionsrechte

Unternehmen, die Anlagen i. S. v. Anhang 1 des TEHG betreiben, sind nach § 7 Abs. 1 TEHG zur Abgabe von CO2-Emissionsrechten[1] bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) bis zum 30.4. des auf die CO2-Emission folgenden Jahres verpflichtet. Sofern der Bilanzierende solche Anlagen betreibt, ist aufgrund der Abgabeverpflichtung im Jahresabschluss für das Gj, in dem die E... mehr

Beitrag aus Controlling Office
aaaasdasda
Rückstellungen: ABC / Sozialplan

Gemäß §§ 111, 112, 112a BetrVerfG sind bei Stilllegungen, Betriebseinschränkungen und anderen Betriebsänderungen Sozialpläne aufzustellen. Sozialpläne sehen regelmäßig Abfindungszahlungen an ausscheidende Arbeitnehmer vor, für die Rückstellungen zu bilden sind. Rückstellungen kommen bereits dann in Betracht, wenn ernsthaft mit Stilllegungen oder Betriebseinschränkungen zu re... mehr

Beitrag aus Controlling Office
aaaasdasda
Rückstellungen: ABC / Leasingvertrag

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Leasingverhältnissen kommen sowohl beim Leasinggeber als auch beim Leasingnehmer in Betracht. Im Falle der Bilanzierung des Leasinggegenstands beim Leasinggeber ist beim Leasingnehmer eine Drohverlustrückstellung zu bilden, wenn die noch zu erbringenden Leasingraten den quantifizierbaren Beitrag der Nutzung des Leasinggege... mehr

Beitrag aus Controlling Office
aaaasdasda
Rückstellungen: ABC / Elektroschrott

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) determiniert für bestimmte Unternehmen (Hersteller) eine Verpflichtung zur Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten (sog. Elektroschrott[1]). Das Be- bzw. Entstehen einer Entsorgungsverpflichtung beim Hersteller ist davon abhängig, ob die Rücknahme von privaten Haushalten oder gewerblichen Nutzern erfolgt und ob die Altgeräte... mehr

Beitrag aus Controlling Office
aaaasdasda
Rückstellungen: ABC / Entgelt- bzw. Gebührenabsenkung

Bei Abfall- und Abwasserbetrieben sowie bei EVU kann sich infolge von gesetzlichen Vorschriften zur Gebührenerhebung (z. B. § 6 Abs. 2 S. 3 KAGNRW) bzw. zur Festsetzung von Leistungsentgelten (z. B. Netzentgelte nach § 5 ARegV) die Verpflichtung zur Gebühren- bzw. Entgeltabsenkung[1] ergeben. Dies ist dann der Fall, wenn der Bilanzierende in einem Geschäftsjahr mehr Gebühren... mehr

Beitrag aus Controlling Office
aaaasdasda
Rückstellungen: ABC / Jahresabschluss

Kosten für die Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses und Lageberichts sind rückstellungspflichtig. Für die Erstellung und Offenlegung bestehen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen in Form der handelsrechtlichen Vorschriften. Auch Aufwendungen für die freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses sind rückstellungspflichtig, soweit eine auf privatrechtlicher ... mehr

Beitrag aus Controlling Office
aaaasdasda
Rückstellungen: ABC / Optionsgeschäfte

Der Verkäufer einer Kaufoption (Stillhalter) hat eine Rückstellung für drohende Verluste zu bilden, soweit der Basispreis der Optionsgegenstände zzgl. der erhaltenen Optionsprämie den Börsenkurs am Abschlussstichtag bzw. bei Aufstellung des Jahresabschlusses unterschreitet. Gleiches gilt für den Stillhalter einer Verkaufsoption, bei der ein Verlust droht, soweit der vereinba... mehr

Beitrag aus Controlling Office
aaaasdasda
Rückstellungen: ABC / Datenbereinigung

Soweit aufgrund von Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder privatrechtlichen Vereinbarungen Verpflichtungen zum Löschen von gespeicherten Daten entstehen (z. B. Löschung personenbezogener Daten nach einer bestimmten Zeitperiode), sind die dadurch entstehenden Aufwendungen im Geschäftsjahr der Speicherung der Daten rückstellungspflichtig.[1] mehr

Beitrag aus Controlling Office
aaaasdasda
Rückstellungen: ABC / Urlaub

Für am Abschlussstichtag noch nicht genommenen Urlaub von Arbeitnehmern ist eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstand zu bilden, soweit der Urlaub im nachfolgenden Geschäftsjahr nachgeholt oder abgegolten werden muss.[1] Für die Urlaubsansprüche von langzeiterkrankten Arbeitnehmern herrscht aufgrund der BAG-Rechtsprechung[2] Klarheit, dass eine Geltendmachung eine grundsät... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesell... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 32 Personengesellschaften / III. Checkliste

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Anzinger/Hönsch, Kommentierung zu §§ 106–113 WpHG, in Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht-Kommentar, 8. Aufl. 2023; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Enforcement der Rechnungslegung, DB 2002, S. 2173–2177; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bilanzkontrollgesetzes, DB 2004, S. 329–332; Assmann, Ad-hoc-P... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Preißer/Seltenreich/Königer... / 16.2 Die Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 714 Erforderlich ist zunächst, dass ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet. Erfasst wird sowohl ein freiwilliges als auch ein zwangsweises Ausscheiden (HE 7.10 Satz 2 ErbStH; ebenso Weinmann in M/W, § 7 Rn. 249; Griesel in D/H/R, § 7 Rn. 194; Schuck in V/S/W, § 7 Rn. 252). Ein Ausscheiden eines Gesellschafters ist nach allgemeiner Ansicht (Hannes/Holtz in M/... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Arbeitslohn-ABC / Kammerbeiträge

Obwohl die Anerkennung einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft voraussetzt, dass die Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater sind, führt die Übernahme der Beiträge zu den Berufskammern durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Der Arbeitgeber handelt nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse.[1] S. "Berufshaftpflicht". Die Übernahme von Be... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
aaaasdasda
§ 1B Konsolidierungskreis f... / 5 Auswirkungen auf die Berichtspraxis und Fazit

Rz. 70 Wenige Wahlrechte und Vorgaben der Finanzberichterstattung führen dazu, dass bestimmte Tochterunternehmen vom faktischen Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses ausgenommen sind bzw. werden können. Dies führt jedoch nicht automatisch dazu, dass diese Tochterunternehmen in die Konzernnachhaltigkeitserklärung ebenso nicht einbezogen werden müssen. Der Einbezug von U... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
aaaasdasda
§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.5.1 Beschränkungen der Rechte des Mutterunternehmens, unverhältnismäßige Kosten und Verzögerungen

Rz. 61 Gem. § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB muss ein Tochterunternehmen im Konzernabschluss seines Mutterunternehmens nicht konsolidiert werden, wenn die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens durch erhebliche und andauernde Beschränkungen in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Tochterunternehmens nachhaltig beeinträchtigt werden (Rz 34 ff.). In diesem Fall er... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.11 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen (Abs. 2 Nr. 11)

Rz. 163 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 11 HGB sind alle laufenden Erträge (des Finanzbereichs) auf Bruttobasis auszuweisen, die nicht bereits unter den Posten Nr. 9 oder Nr. 10 ausgewiesen werden. Das obligatorisch zu beachtende Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB) verbietet eine Verrechnung der Zinserträge mit den Zinsaufwendungen. Dies gilt auch bei Aufwendungen aus Sol... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Zwingende Aufstellung eines Zwischenabschlusses bei mehr als drei Monaten auseinanderliegenden Abschlussstichtagen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 14 Der nach § 299 Abs. 2 Satz 2 HGB aufzustellende Zwischenabschluss dient ausschl. als Grundlage für die Aufstellung des Konzernabschlusses. [1] Durch den Zwischenabschluss ist es möglich, für den Zeitraum des Konzern-Gj die Daten des TU mit abweichendem Stichtag des Einzelabschlusses in den Konzernabschluss einzubeziehen. Bei der Aufstellung des Zwischenabschlusses ist... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 70 Der Posten "Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen" (§ 275 Abs. 2 Nr. 2 HGB) bringt die Differenz zwischen den Wertansätzen der in Summe zu HK bewerteten fertigen und unfertigen Erzeugnisse zum Beginn und zum Ende der betrachteten Periode zum Ausdruck (Rz 27) und ist charakteristisch für die Grundsystematik des GKV. Dabei bilde... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Anforderung, Form und Umfang

Rz. 9 Der Anhang hat unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.[1] Der Anhang muss vollständig und die Angaben müssen wahr sein, jedoch sind für Ersteres Ausnahmen zu beachten bzgl. Wesentlichkeit, Schutzklauseln (§ 286 Abs. 1 HGB) und größenabhängiger Erleichterungen (z. B. § 288 HGB... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Sonstige betriebliche Erträge (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 80 Der Posten § 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB des GKV "sonstige betriebliche Erträge" stellt einen Sammelposten der GuV dar, in dem alle betrieblichen Erträge auszuweisen sind, die keinem anderen Ertragsposten des Gliederungsschemas zuzuordnen sind. Konkret sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen alle regelmäßigen und unregelmäßigen Erträge auszuweisen, die nicht zu den U... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rz. 31 Sofern kein Zwischenabschluss aufgestellt wird, sind Vorgänge von besonderer Bedeutung für das einbezogene TU zwischen dessen Abschlussstichtag und dem Stichtag des Konzernabschlusses gem. § 299 Abs. 3 HGB in der Konzernbilanz und der Konzern-GuV zu berücksichtigen oder im Konzernanhang anzugeben. Die besondere Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mus... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 132 Der Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" (§ 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB) stellt einen Sammelposten der GuV dar, in dem alle betrieblichen Aufwendungen auszuweisen sind, die keinem anderen Aufwandsposten des Gliederungsschemas zuzuordnen sind. Der Ausweis unter diesem Posten erfolgt ungeachtet der Regelmäßigkeit und Periodenzugehörigkeit der Aufwendungen oder einer gg... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.4 Negativer Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 97 Aus dem obigen Ermittlungsschema kann sich ausnahmsweise auch ein negativer Betrag ergeben. Sofern der für ein erworbenes Unt geleistete Gesamtkaufpreis der Höhe nach nicht den Saldo der Zeitwerte der einzelnen bewertbaren VG und Schulden erreicht, sind die Zeitwerte der übernommenen Aktiva i. R. e. willkürfreien Verfahrens vorrangig durch Abstockung der einzelnen nich... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.2 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 28 Die Einhaltung der in § 275 Abs. 2 und 3 HGB alternativ vorgegebenen Mindestgliederungsformen sowie die Beachtung der allgemeinen Grundsätze für die Gliederung (§ 265 HGB) sind zwingend, sodass von einer Verbindlichkeit des Gliederungsschemas gesprochen werden kann. Abweichende Gliederungen sind prinzipiell nicht zulässig. Allerdings sind i. R. weiterer gesetzlicher B... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.2.1 Soziale Abgaben

Rz. 112 Als soziale Abgaben sind v. a. die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Knappschaft), Beiträge an die BG und Umlagen für Insolvenzgeld, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, auszuweisen. Nicht unter Posten Nr. 6b, sondern Nr. 6a sind vom Arbeitgeber aufgrund ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Sonstige Dritte

Rz. 88 Die Regelungen des § 323 HGB stellen abschließend die Haftung des Abschlussprüfers aus dem Prüfungsvertrag ggü. dem Auftraggeber und verbundenen Unt bei Pflichtprüfungen dar.[1] Eine Ausweitung der Haftung des Abschlussprüfers aus § 323 HGB im Weg der Auslegung oder eines Analogieschlusses auf Dritte ist nicht möglich.[2] § 323 HGB entfaltet aber auch keine allgemeine... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Aufgliederung der Umsatzerlöse (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 24 Umsatzerlöse sind sowohl nach Tätigkeitsbereichen als auch nach geografisch bestimmten Märkten aufzugliedern. Dies impliziert, dass sich Tätigkeitsbereiche von Märkten unterscheiden. Bei Unt mit monolithischen Produkt- oder Vertriebsstrukturen ist diese Unterscheidung nicht notwendig; ein Berichtsformat ist ausreichend.[1] Umsatzerlöse spiegeln die Liefer- und Leistun... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Unverhältnismäßig hohe Kosten oder unangemessene Verzögerungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 29 Als zweites sachlich begründetes Einbeziehungswahlrecht sieht § 296 Abs. 1 Nr. 2 HGB vor, dass die Einbeziehung eines TU in den Konzernabschluss unterbleiben kann, wenn die für die Aufstellung des Konzernabschlusses erforderlichen Angaben nicht ohne unverhältnismäßig hohe Kosten oder unangemessene Verzögerungen zu erhalten sind. Zur Einordnung des Kriegs in der Ukraine... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.2 Aufwendungen für bezogene Leistungen (Abs. 2 Nr. 5b)

Rz. 97 Aufwendungen für bezogene Leistungen erfordern einen von dem Posten "Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren" getrennten Ausweis. Unter diesem Posten sind insb. die in die Herstellung eingeflossenen Fremdleistungen, wie z. B. die von Dritten durchgeführte Lohnverarbeitung oder -bearbeitung von zur Verfügung gestellten Werkstoffen und un... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Zusammenfassung der Anhänge für den Einzelabschluss und Konzernabschluss (Abs. 2)

Rz. 88 Der Konzernanhang darf mit dem Anhang des MU gem. § 298 Abs. 2 Satz 1 HGB zusammengefasst werden. In diesem Fall sind der Konzernabschluss und der Jahresabschluss des MU gemeinsam offenzulegen (§ 298 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Zusammenfassung ist gestattet, um Wiederholungen zu vermeiden und die Übersichtlichkeit der Angaben zu erhöhen.[1] Werden Anhang des MU und Konzer... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.1 Löhne und Gehälter (Abs. 2 Nr. 6a)

Rz. 103 Als Löhne und Gehälter sind sämtliche im abzuschließenden Gj i. R. v. Dienstverhältnissen angefallenen Löhne und Gehälter für Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung des Unt auszuweisen. Die Ausweispflicht erstreckt sich auf die Bruttobeträge der Löhne und Gehälter (d. h. auf die Beträge vor Abzug der vom Arbeitnehm... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2 Unterzeichnung (§ 245 HGB)

Rz. 16 Der Konzernabschluss ist durch alle gesetzlichen Vertreter des MU unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Es ist z. B. bei einer KapG nicht ausreichend, wenn nicht alle Geschäftsführer oder Mitglieder des Vorstands unterzeichnen – auch dann nicht, wenn die Unterzeichnenden bei Rechtsgeschäften die Ges. vertreten könnten. Maßgeblich ist es, zum Zeitpunkt der Aufstell... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Schutzklauseln

Rz. 98 Schutzklauseln analog § 286 HGB für den Jahresabschluss sind für den Konzernabschluss nicht vorgesehen. Zumindest in Bezug auf § 286 Abs. 1 HGB wird allerdings eine Ausstrahlungswirkung auf den Lagebericht angenommen, da ansonsten die Pflicht zur Unterlassung von Angaben, die das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden, nicht greifen würd... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.2 Angabepflicht für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (Nr. 9 Buchst. a) Satz 1–3)

Rz. 52 Von großen und mittelgroßen KapG sind die Gesamtbezüge "für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung" anzugeben. Aus den §§ 6, 35 und 52 GmbHG ergibt sich, dass die Geschäftsführer und die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats als Organmitglieder hierunter fallen. In der AG sind es die Vorstä... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.25 Geschäfte mit Nahestehenden (Nr. 21)

Rz. 129 Die Regelung des Nr. 21 verpflichtet mittelgroße und große KapG/KapCoGes zu Angaben zumindest über die wesentlichen marktunüblichen Geschäfte der Ges. mit nahestehenden Unt und Personen, einschl. der Angaben über deren Wertumfang und über die Art der Beziehung zu den nahestehenden Unt und Personen.[1] Außerdem sind weitere Angaben über solche Geschäfte zu machen, die... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.14 Steuern vom Einkommen und Ertrag (Abs. 2 Nr. 14)

Rz. 184 Unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" (§ 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB) sind jene ergebnisabhängigen Steuern zu erfassen, für welche die KapG selbst wirtschaftlicher Steuerschuldner ist. Praxis-Beispiel Konkret sind als Steuern vom Einkommen und Ertrag v. a. folgende Aufwendungen auszuweisen: SolidaritätszuschlagKSt (einschl. des Solidaritätszuschlags); GewSt; Kapi... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.33 Latente Steuern (Nr. 29)

Rz. 167 Nach Nr. 29 sind die Gründe anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgte.[1] Soweit Steuergutschriften und Zinsvorträge bei der Berechnung der latenten Steuern berücksichtigt worden sind, ist hierüber eine Angabe vorzunehmen. Um Verständnis für die ausgewiesenen ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.17 Ergebnisse aus Unternehmensverträgen

Rz. 199 Für Erträge und Aufwendungen aus bestimmten Unt-Verträgen fordert § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB einen gesonderten Ausweis unter entsprechender Bezeichnung, ohne dass nähere Ausführungen dazu gemacht werden, an welcher Stelle dieser Ausweis vorzunehmen ist. So sind auch im gesetzlichen Gliederungsschema keine vorgegebenen Posten für diesen gesonderten Ausweis zu finden. Für... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Weiterveräußerungsabsicht (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 36 Gem. § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB besteht ein weiteres sachlich begründetes Einbeziehungswahlrecht für TU, wenn deren Anteile ausschl. zum Zwecke ihrer Weiterveräußerung gehalten werden. Die Vorschriften gelten für den beabsichtigten Tausch gegen Anteile an einem anderen Unternehmen analog. Dieses Wahlrecht ist insb. für institutionelle Anleger, wie Vermögensverwalter, Kred... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Gesamtbetrag sonstiger Verpflichtungen (Nr. 3a)

Rz. 21 Auch kleine KapG und Ges. nach § 264a HGB haben im Anhang den Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen anzugeben. Die Art. 16 Abs. 1d der RL 2013/34/EU umsetzende Angabepflicht nach Nr. 3a zielt somit bis auf die KleinstKapG (für die jedoch ggf. eine Angabepflicht aus § 264 Abs. 2 HGB resultieren könnte) für alle anhangerstellenden Unt darauf, die für d... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Erfasste Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 114 Das Verrechnungsgebot ist auf Pensionsverpflichtungen, Altersteilzeitverpflichtungen, Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen und andere vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen beschränkt. Für alle übrigen bestehenden Verpflichtungen besteht ein Verrechnungsverbot. Damit sind alle Arten von kurzfristig fälligen Verpflichtungen ggü. Arbeitnehmern von einer S... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 308a HGB ergänzt den im Einzel- und Konzernabschluss zu beachtenden Regelungsgehalt des § 256a HGB zur Währungsumrechnung einzelner auf fremder Währung lautender Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten um Vorschriften zur Umrechnung ganzer auf fremder Währung lautender Abschlüsse. Die anzuwendenden Umrechnungsregeln werden im Schrifttum unter dem Begriff modifizie... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Einbeziehung des inländischen Teilkonzerns (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 14 Der befreiende Konzernabschluss darf grds. frei nach dem Recht des Sitzstaates des übergeordneten MU aufgestellt werden (§ 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HGB), jedoch mit der Einschränkung für den KonsKreis, wonach das zu befreiende MU und seine TU in den befreienden Konzernabschluss aufzunehmen sind, es sei denn, es liegt ein Grund vor, aufgrund dessen z. B. nach § 296 HGB... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.1 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren (Abs. 2 Nr. 5a)

Rz. 91 Eine Definition für den Materialaufwand findet sich in den handelsrechtlichen Bestimmungen nicht. Dieser Umstand ermöglicht es, über den Materialverbrauch des Fertigungsbereichs hinaus auch den Materialverbrauch des Forschungs-, Entwicklungs-, Verwaltungs- und Vertriebsbereichs unter Posten Nr. 5a auszuweisen. Alternativ kann dieser auch unter dem Posten "sonstige bet... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Weitere Einschränkungen des Verrechnungsverbots in der Bilanz

Rz. 127 Neben den Ausnahmetatbeständen einer zwingenden Verrechnung von Aktiv- und Passivposten in der Bilanz bestehen weitere Ausnahmen vom Verrechnungsverbot. Eine der bedeutsamsten Ausnahmen ist das Vorliegen einer Aufrechnungslage (§§ 387 ff. BGB). Forderungen und Verbindlichkeiten dürfen danach gegeneinander aufgerechnet werden, sofern sie am Stichtag zwischen denselben ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.2 Bestätigungsvermerk (Abs. 1a Satz 2)

Rz. 42 Wird ein Jahresabschluss, IFRS-Einzelabschluss oder Konzernabschluss pflichtgemäß publiziert und ist dieser der gesetzlichen Prüfungspflicht unterworfen (Jahresabschluss mittelgroßer und großer KapG sowie alle Konzernabschlüsse), so ist der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über dessen Versagung in vollständigem Wortlaut (§ 322 Rz 24 ff.) – also nebst Beschreibung ... mehr