Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsprüfung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.1.3 Lagebericht

Rz. 110 Da bereits in der Vorwegberichterstattung eine Beurteilung der Lageberichterstattung der gesetzlichen Vertreter erfolgt ist (Rz 49), erstreckt sich die hier vorzunehmende Beurteilung auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschrift von § 289 HGB.[1] Liegen Mängel vor, hat der Abschlussprüfer diese hier darzulegen (zur Berichterstattung über Unrichtigkeiten und Verstöße...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.1 Gliederung der Bilanz (§ 266 HGB)

Rz. 54 Die Konzernbilanz ist in Kontoform aufzustellen (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 266 Abs. 1 Satz 1 HGB). Aufgrund der Eigenart des Konzernabschlusses und konzernspezifischer Regelungen sind in diesem zusätzlich zum Jahresabschluss bei Vorhandensein im Gj oder im Vj folgende Posten aufzunehmen: (aktiver) GoF bzw. (passiver) Unterschiedsbetrag aus der KapKons (§ 301 Abs. 3 Satz ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1 Ausweis der Anteile

Rz. 39 § 264c Abs. 4 Satz 1 HGB bestimmt, dass Anteile, die von der haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaft an ihrer Komplementärgesellschaft gehalten werden, in Abhängigkeit von der Beteiligungshöhe auf der Aktivseite ausgewiesen werden müssen. Infrage kommt hier entweder ein Ausweis als Anteile an verbundenen Unt (§§ 271 Abs. 2, 290 HGB) oder ein Ausweis als Betei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.32 Nicht ausschüttbare Beträge (Nr. 28)

Rz. 166 Die Vorschrift der Nr. 28 zielt auf den Schutz der Gläubiger des Unt. Es soll Transparenz darüber hergestellt werden, in welchem Umfang im Jahresergebnis Beträge enthalten sind, die nicht ausgeschüttet werden können, soweit nicht in zumindest derselben Höhe jederzeit auflösbare Gewinnrücklagen zzgl. eines Gewinnvortrags und abzgl. eines Verlustvortrags im Unt vorhan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.7 Zweigniederlassungsbericht (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 77 § 315 Abs. 2 Nr. 3 HGB fordert das Eingehen auf für das Verständnis der Lage des Konzerns wesentliche Zweigniederlassungen der insgesamt in den Konzernabschluss einbezogenen Unt im Konzernlagebericht. Anzugeben sind Zweigniederlassungen (Begriff analog zu § 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB, § 289 Rz 96), des MU sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen TU und quotal einbezog...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.8 Anlagen zum Prüfungsbericht

Rz. 148 Zu unterscheiden sind obligatorische und fakultative Anlagen zum Prüfungsbericht. Obligatorische Anlagen zum Prüfungsbericht sind: geprüfter Jahresabschluss, geprüfter Lagebericht, Fragenkatalog des IDW PS 720 bei Erweiterung des Prüfungsauftrags nach § 53 HGrG (Rz 137). An fakultativen Anlagen kommen in Betracht: Bestätigungsvermerk (soweit kein Testatsexemplar ausgefert...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Prüfungsurteile

Rz. 30 Es existieren folgende Formen des Prüfungsurteils: uneingeschränktes Prüfungsurteil, eingeschränktes Prüfungsurteil, versagtes Prüfungsurteil, Nichtabgabe eines Prüfungsurteils. Rz. 31 Da bei einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk zwischen Einwendungen und Prüfungshemmnissen als Grund für die Einschränkung differenziert wird, ergibt sich folgendes Schaubild: Abb. 3: Art...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Rechtsfolgen des § 271 HGB

Rz. 50 Die definitorischen Inhalte führen dazu, dass bei Erfüllung der Kriterien ein entsprechender Ausweis von Anteilen und weiteren Beziehungen zu den jeweiligen Unt innerhalb der Bilanz, der GuV oder des Anhangs gesondert zu erfolgen hat (Rz 4). Darüber hinaus ist die Rangfolge der Zuordnung zu beachten. Der Ausweis als verbundenes Unt ist angesichts der höheren Verbindung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Mitglieder

Rz. 10 Das DRSC ist ein eingetragener, selbstlos tätiger Verein,[1] dessen Mitglieder ausschl. juristische Personen und Personenvereinigungen sind, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen oder sich mit der Rechnungslegung befassen.[2] Private Mitgliedschaften sind im Gegensatz zur Gründungssatzung nicht mehr vorgesehen, allerdings wurden zum Zeitpunkt de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Ausnahmen der Darstellungsstetigkeit

Rz. 8 Die vorgeschriebene Darstellungsstetigkeit gilt nicht absolut, weil dies jede Änderung der Darstellungsform ausschließen würde. Insofern lässt das HGB in Ausnahmefällen Abweichungen von der bisherigen Darstellungsweise "wegen besonderer Umstände" zu, d. h., es sind gewichtige Gründe notwendig.[1] Praxis-Beispiel Als besonderer Umstand gilt bspw. das Ausgliedern einer ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Grundsätzliche Feststellungen (Abs. 1)

Rz. 47 Die sog. Vorwegberichterstattung verlangt, dass der Abschlussprüfer zur Beurteilung der Lage durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen hat. Dabei ist insbes. auf die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unt unter Berücksichtigung des Lageberichts einzugehen.[1] Außerdem ist i. R. d. sog. Redepflicht über bei der Durchführung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.2 Haftungsausschluss oder Haftungsbegrenzung

Rz. 106 § 323 Abs. 4 HGB dient der Klarstellung, dass die in den Abs. 1–3 vorgesehene Haftung des Abschlussprüfers nicht durch vertragliche Vereinbarungen ausgeschlossen oder begrenzt werden kann.[1] Etwaige entgegenstehende Vereinbarungen im Prüfungsvertrag sind nach § 134 BGB nichtig und damit unwirksam.[2] § 18 BS WP/vBP enthält darüber hinaus ein Verbot derartiger vertra...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Neue Posten und Zwischensummen

Rz. 22 Kann ein Bilanzierungssachverhalt nicht unter einem vorhandenen gesetzlichen Posten aufgeführt werden, dürfen neue Bilanz- oder GuV-Posten dem gesetzlichen Gliederungsschema hinzugefügt werden (Wahlrecht). Praxis-Beispiel Bspw. stellt der Ausweis von Investitionszuschüssen aus öffentlichen Mitteln in einem Sonderposten auf der Passivseite einen neuen Posten dar.[1] Auch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung (Abs. 2)

Rz. 94 Abs. 2 Satz 1 verpflichtet den Abschlussprüfer festzustellen, ob die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der Jahresabschluss sowie der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung entsprechen. Da es sich um die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit handelt, kann auf die Darstellung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Angaben zu Verbindlichkeiten mit mehr als fünf Jahren Restlaufzeit und zu gesicherten Verbindlichkeiten (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 10 Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren ist im Konzernanhang gesondert ohne eine weitere Aufgliederung anzugeben. Eine Aufgliederung, wie für den Einzelabschluss nach § 285 Nr. 2 HGB sowie nach § 298 Abs. 1 HGB i. V. m. § 268 Abs. 5 HGB zwingend geboten, ist allerdings gängige Praxis. Die Angabe für den Konzernabschluss i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Gegenstand

Rz. 49 Der i. R. e. Konzernabschlussprüfung durch den Konzernabschlussprüfer zu beurteilende Gegenstand setzt sich aus den Bestandteilen des Konzernabschlusses zusammen. Bei einem HGB-Konzernabschluss umfasst dies somit gem. § 297 Abs. 1 HGB: Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel sowie fakultativ eine Segmentberichterstattung (§ 297 R...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Rückstellungen für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 191 Unter die Vorschrift fallen nur Rückstellungen für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden.[1] Die Regelung von § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB ist eigentlich überflüssig, da faktische Verpflichtungen ohnehin als Verbindlichkeitsrückstellung nach Abs. 1 Satz 1 in der Handelsbilanz ausgewiesen werden. Die in der Praxis oftmals zu beobachtende...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Abs. 2 B. II.)

Rz. 77 In diesem Posten wird das Ergebnis der Vertriebsaktivitäten von Unt dargestellt. Eine Forderung entsteht mit der Erbringung der Lieferungs- bzw. Leistungsverpflichtung, der darauf folgenden Fakturierung und des Ausstehens der Zahlung durch den Abnehmer. Gem. § 266 Abs. 2 B. II. HGB werden Forderungen in die folgenden Unterposten aufgespalten: Forderungen aus L&L Forderu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 322 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Eine wichtige Ausnahme betreffen Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE). Für diese sind für nach dem...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen

Rz. 128 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen können die Momentaufnahme des Jahresabschlusses über die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte hinaus zielorientiert beeinflussen.[1] Hierunter sind Maßnahmen zu verstehen, die sich auf Ansatz oder Bewertung von VG und Schulden auswirken, sofern sie von der üblichen Gestaltung abweichen, die nach Einschätzung des Abschlussprüfers de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Beteiligungsvermutung

Rz. 20 Die Unschärfen, die durch die qualitativen Anforderungen in § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB verursacht sind, werden durch die Beteiligungsvermutung in § 271 Abs. 1 Satz 3 HGB objektiviert und quantifiziert. Gem. § 271 Abs. 1 Satz 3 HGB, der mit dem BilRUG neu gefasst wurde, liegt bei Vorlage anderweitiger Zweifel eine Beteiligung an einem Unt (vor BilRUG noch an einer KapG) z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Angaben zu den bedeutsamen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (Abs. 3)

Rz. 78 Mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie wurde der bisher in § 315 Abs. 1 Satz 4 HGB stehende Satz als eigener Abs. 3 gefasst. Allerdings ergeben sich daraus keine weiteren inhaltlichen Änderungen. Auch hat der Gesetzgeber diese klarere Positionierung nicht dazu genutzt, um die für große kapitalmarktorientierte Unt (§ 315b Rz 5) bestehende Gefahr der Dopplung von Angaben ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.1.1 Grundsatz

Rz. 216 Für AV schreibt § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vor, wenn es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt. Nur vorübergehende Wertminderungen berechtigen im Sachanlagevermögen und im immateriellen Anlagevermögen nicht zu einer außerplanmäßigen Abschreibung (gemildertes Niederstwertprinzip...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Betroffene Gesellschaften (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Die Vorschrift findet gem. Abs. 1 Satz 1 Anwendung auf Fälle, in denen über das Vermögen der Ges. ein Insolvenzverfahren eröffnet (§ 27 Abs. 1 InsO) oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 26 Abs. 1 InsO).[1] Rz. 11 Weitere Voraussetzung ist, dass bei der Ges. eine gesetzliche Pflichtprüfung erfolgt ist. Prüfungspflic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Kreis der Verpflichteten

Rz. 21 § 323 Abs. 1 Satz 1 HGB präzisiert den Kreis der durch die Vorschrift verpflichteten Personen. Danach sind vom Pflichtenrahmen des § 323 HGB direkt erfasst: der Abschlussprüfer, die Gehilfen des Abschlussprüfers und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft. Rz. 22 Abschlussprüfer i. S. d. Vorschrift ist der gem. § 318 HGB bestellt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem (Abs. 4)

Rz. 133 Bei einer börsennotierten AG (§ 3 Abs. 2 AktG) umfasst der Prüfungsgegenstand gem. § 317 Abs. 4 HGB auch die dem Vorstand nach § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen (Risikofrüherkennungssystem). Abs. 4 der Vorschrift verpflichtet den Abschlussprüfer, in einem gesonderten Abschnitt des Prüfungsberichts auszuführen, ob der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG erforderli...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Konsolidierungspflichtige Anteile (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 26 Der Konzernabschluss hat sämtliche dem MU gehörenden Anteile an TU des Vollkonsolidierungskreis (VollKonsKreises) zu enthalten. Unter Anteilen sind alle Kapitalbeteiligungen mit Einlagencharakter zu verstehen.[1] Hierunter sind Mitgliedsrechte, Vermögensrechte (z. B. die Teilhabe am Gewinn und Verlust bzw. dem Liquidationserfolg sowie die nachrangige Bedienung im Inso...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Vertriebskosten (Abs. 3 Nr. 4)

Rz. 238 Bei den Vertriebskosten (§ 275 Abs. 3 Nr. 4 HGB) handelt es sich um Aufwendungen, die für die Produktion und Leistungserstellung nachgelagerter Aktivitäten anfallen. Der Ausweis der Vertriebskosten ist periodenbezogen und nicht umsatzbezogen vorzunehmen, womit ein Ausweis der (bereits angefallenen) Vertriebsaufwendungen auch für jene Erzeugnisse erforderlich ist, die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.2 Buchführung und Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 51 Eine Mitwirkung bei der Führung der Bücher oder der Aufstellung des zu prüfenden Jahresabschlusses führt nach Buchst. a) zu einem Ausschluss von der Abschlussprüfung. Die technische Durchführung der Lohn- und Gehaltsabrechnung durch den Abschlussprüfer (Durchführung der Datenverarbeitung, Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, DATEV-Eingaben) stellt keinen Auss...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Ausübung von Bilanzierungswahlrechten (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 36 § 300 Abs. 2 Satz 2 HGB gestattet die unabhängige Ausübung von Wahlrechten im Konzernabschluss, losgelöst von der etwaigen Inanspruchnahme in den jeweiligen Einzelabschlüssen. Für den Konzernabschluss ist dabei weder die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten in den Einzelabschlüssen der TU noch die Ausübung im Einzelabschluss des MU maßgebend.[1] Allerdings ist für de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Versagungsvermerk (Abs. 4 Satz 1 2. Alt.)

Rz. 89 Der Bestätigungsvermerk ist zu versagen, wenn aufgrund der zu erhebenden Einwendungen ein Positivbefund zur Rechnungslegung insg. nicht möglich ist (nicht positive Gesamtaussage).[1] Dieser Fall tritt auf, wenn wesentliche Beanstandungen gegen den Jahresabschluss zu erheben sind, die sich auf diesen als Ganzen auswirken und so bedeutend und zahlreich sind, dass nach d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 59 Unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Forderungen aus den Vertriebsaktivitäten des Bilanzierenden gezeigt; der Gegenposten in der GuV stellt regelmäßig Umsatzerlöse dar (§ 266 Rz 79). Rz. 60 Bei Lieferungen mit Rückgaberecht ist zwar eine Forderung auszuweisen, allerdings darf noch keine Gewinnrealisation erfolgen. Die Forderung ist somit zu den AHK d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Schriftlichkeit

Rz. 26 Der Prüfungsbericht ist gem. Abs. 1 Satz 1 schriftlich zu erstatten. Schriftlichkeit hat zur Folge, dass Wesentliches nicht etwa deshalb weggelassen werden darf, weil der Abschlussprüfer darüber bereits in anderer Form (z. B. i. R. d. Berichterstattung an den Aufsichtsrat[1]) berichtet hat.[2] Die Berichterstattung im Prüfungsbericht darf nicht im Widerspruch zu der mü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Aufgliederung der nach Nr. 1 verlangten Angaben (Nr. 2)

Rz. 13 Die nach Nr. 2 vorzulegenden Angaben müssen im Anhang nach dem vorgegebenen Gliederungsschema für jeden einzelnen Posten der Verbindlichkeiten i. S. v. § 266 Abs. 3 C. HGB für mittelgroße und große KapG sowie Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB wie folgt aufgegliedert werden: C. Verbindlichkeiten: Anleihen, davon konvertibel; Verbindlichkeiten gegenüber Kreditin...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Stichtag des Konzernabschlusses (Abs. 1)

Rz. 7 Gem. § 299 Abs. 1 HGB ist der Konzernabschluss verbindlich auf den Stichtag des Jahresabschlusses – also des Einzelabschlusses – des MU aufzustellen. Von diesem Grundsatz ist auch nicht abzuweichen, wenn eine Vielzahl oder sogar alle TU einen abweichenden Einzelabschlussstichtag haben,[1] was sachgerecht erscheint, weil der Abschluss des MU auch die Grundlage für den K...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Prüfungspflicht

Rz. 131 § 317 Abs. 4 HGB sieht für börsennotierte AG eine Beurteilung der nach § 91 Abs. 2 AktG zu treffenden Maßnahmen hinsichtlich deren Geeignetheit vor. Rz. 132 Börsennotiert bestimmt sich nach § 3 Abs. 2 AktG und setzt die Zulassung von Aktien zu einem von staatlich anerkannten Stellen geregelten und überwachten Markt voraus. Dieser Markt muss regelmäßig stattfinden und ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Bisher mögliche Rahmenwerke

Rz. 3 In den Erwägungsgründen zur CSR-RL ist beispielhaft eine Vielzahl von nationalen, unionsbasierten wie auch internationalen Rahmenwerken aufgeführt,[1] die genutzt werden können.[2] Dazu gehören das auf der europäischen EMAS-Verordnung[3] und der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001[4] basierende "Eco-Management and Audit Scheme" (EMAS) oder auf internationaler ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 53 Bei einem Konzernabschluss können sich Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowohl aus der Erstellung des Konzernabschlusses als auch aus den zugrunde liegenden Einzelabschlüssen ergeben. Selbst die Anpassung von Methoden in Einzelabschlüssen an die Methoden des MU oder des Konzernabschlusses lösen Berichtspflichten aus. Des Weiteren können Abwei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Bilanzeid (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 64 Die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs eines MU, das als Inlandsemittent (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begibt und keine KapG i. S. d. § 327a HGB ist (also wenn das MU ausschl. Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 WpHG mit einer Mindeststückelung von 100.000 EUR oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begeben...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Publizitätsgesetz

Rz. 28 Im Verhältnis zu nach dem PublG konzernrechnungslegungspflichtigen Unt gilt § 291 HGB ebenfalls (§ 11 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 PublG). Das befreiende obere MU kann unterschiedlicher Rechtsform sein. Im Übrigen sind die o. g. Voraussetzungen zur Befreiung des handelsrechtlichen Konzernabschlusses mit Ausnahme der unten dargestellten Besonderheiten identisch zu den Befreiung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Bestandteile des Konzernabschlusses (Abs. 1)

Rz. 6 Ein handelsrechtlicher Konzernabschluss besteht nach § 297 Abs. 1 HGB aus einer Konzernbilanz, einer Konzern-GuV, dem dazugehörigen Konzernanhang, einer Kapitalflussrechnung und einem Eigenkapitalspiegel. Er kann um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme einer Segmentberichterstattung besteht nicht. Alle Bestandteil...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Planmäßige Abschreibung

Rz. 14 Aus der Einstufung als zeitlich begrenzt nutzbarer VG (Rz 11) resultiert die Abschreibbarkeit des auszuweisenden GoF. Diese hat nach Maßgabe des Ersten Abschnitts zu erfolgen (§ 309 Abs. 1 HGB). Damit wird auf die für das AV maßgebliche Bewertungsnorm des § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB i.V.m DRS 23.114 verwiesen, weil ein GoF dem Betrieb dauernd zu dienen bestimmt (§§ 247 A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Angabepflicht beim zu befreienden inländischen Mutterunternehmen (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 21 Im Anhang des Jahresabschlusses des zu befreienden MU müssen folgende Angaben gemacht werden, damit der aufgestellte Konzernabschluss des übergeordneten MU befreiende Wirkung entfaltet: Name und Sitz des Unt, das den befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufstellt, einen Hinweis auf die Befreiung von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss und einen Konz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3 Berichterstattung

Rz. 141 § 321 Abs. 4 HGB sieht die Berichterstattung des Abschlussprüfers über die Ergebnisse der Prüfung nach § 317 Abs. 4 HGB in einem gesonderten Abschnitt des Prüfungsberichts vor (§ 321 Rz 133). Rz. 142 Eine Berichterstattung im Bestätigungsvermerk kommt grds. nicht in Betracht, es sei denn, ein Prüfungshemmnis (§ 322 Rz 81) liegt vor oder festgestellte Mängel sind gleic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.1 Einzubeziehende Posten des Eigenkapitals

Rz. 15 Der Ausgleichsposten hat gem. § 307 Abs. 1 HGB das anteilige EK des TU zu enthalten, das nicht auf das MU oder ein anderes einbezogenes TU entfällt. Die Basis der Ermittlung dieses Postens i. R. d. ErstKons bildet dabei zunächst das EK laut Handelsbilanz II (zur nötigen Neubewertung s. Rz 20 ff.). Entsprechend § 266 Abs. 3 A. HGB sind bei KapG die folgenden Posten quo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4 Factoring

Rz. 53 Unter dem Begriff Factoring wird der regelmäßige Forderungsverkauf vor Fälligkeit durch Abtretung an einen Dritten (Factor) – hauptsächlich mit dem Ziel einer Liquiditätsverbesserung des Forderungsverkäufers (Factoring-Kunde) – verstanden. Je nach Vertragsgestaltung übernimmt der Factor neben der Finanzierungsfunktion, auch das Delkredererisiko (Übernahme des Ausfallr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Aufstellung und Prüfung des befreienden Konzernlageberichts (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 19 Mit dem BilRUG wurde Nr. 2 der bisherigen Fassung in 2 Nummern aufgeteilt, um den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht getrennt zu behandeln, ohne dass sich daraus wesentliche inhaltlich Konsequenzen ergeben würden. Nach § 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 hat ein befreiender Konzernlagebericht dem Recht zu entsprechen, das für den Konzernabschluss des übergeordneten MU...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Abschreibung

Rz. 23 Der Unterschiedsbetrag ist nach § 250 Abs. 3 Satz 2 HGB planmäßig abzuschreiben, wobei die Verteilung auch auf kürzere Laufzeiten als auf die Gesamtlaufzeit vorgenommen werden kann.[1] Ist ein ggü. der Kreditlaufzeit kürzerer Zinsbindungszeitraum vereinbart und wird das Disagio als vorausgezahlter Zinsaufwand interpretiert, stellt der Zeitraum, für den die Zinskonditio...mehr