Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsprüfung

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.6 Prüfungen nach PublG

Rz. 194 Die Regelung von § 322 HGB gilt gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 PublG für nach dem PublG zur Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen sinngemäß. Sinngemäß bedeutet, dass die für gesetzliche Abschlussprüfung entwickelten Grundsätze (Rz 24 ff.) nur insoweit anzuwenden sind, als die nach PublG rechnungslegungspflichtigen Unternehmen entsprechende Rechnungslegungspflichten haben...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.33 Latente Steuern (Nr. 29)

Rz. 167 Nach Nr. 29 sind die Gründe anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgte.[1] Soweit Steuergutschriften und Zinsvorträge bei der Berechnung der latenten Steuern berücksichtigt worden sind, ist hierüber eine Angabe vorzunehmen. Um Verständnis für die ausgewiesenen ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Sonstige Dritte

Rz. 88 Die Regelungen des § 323 HGB stellen abschließend die Haftung des Abschlussprüfers aus dem Prüfungsvertrag ggü. dem Auftraggeber und verbundenen Unt bei Pflichtprüfungen dar.[1] Eine Ausweitung der Haftung des Abschlussprüfers aus § 323 HGB im Weg der Auslegung oder eines Analogieschlusses auf Dritte ist nicht möglich.[2] § 323 HGB entfaltet aber auch keine allgemeine...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.2 Aufwendungen für bezogene Leistungen (Abs. 2 Nr. 5b)

Rz. 97 Aufwendungen für bezogene Leistungen erfordern einen von dem Posten "Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren" getrennten Ausweis. Unter diesem Posten sind insb. die in die Herstellung eingeflossenen Fremdleistungen, wie z. B. die von Dritten durchgeführte Lohnverarbeitung oder -bearbeitung von zur Verfügung gestellten Werkstoffen und un...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.2.3 Aufwendungen für Altersversorgung

Rz. 114 Die in Posten Nr. 6b enthaltenen Aufwendungen für Altersversorgung bedürfen eines gesonderten Ausweises durch einen "Davon"-Vermerk, sofern sich diese Angabe nicht dem Anhang entnehmen lässt. Praxis-Beispiel Zu den Aufwendungen für Altersversorgung zählen Pensionszahlungen mit oder ohne Rechtsanspruch (sofern diese nicht erfolgsneutral zulasten der Pensionsrückstellun...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.1 Bestimmung der anzugebenden Segmente

Rz. 68 Ein operatives Segment ist ein Teil eines Konzerns, das Geschäftsaktivitäten entfaltet, die zu externen Umsatzerlösen oder intersegmentären Umsatzerlösen (Leistung wird an andere Segmente abgegeben; aufgrund der Aufwands- und Ertragskonsolidierung resultieren aus diesen Leistungen nicht unmittelbar Umsatzerlöse in der Konzern-GuV) führen. Zusätzlich müssen für diesen ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 308a HGB ergänzt den im Einzel- und Konzernabschluss zu beachtenden Regelungsgehalt des § 256a HGB zur Währungsumrechnung einzelner auf fremder Währung lautender Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten um Vorschriften zur Umrechnung ganzer auf fremder Währung lautender Abschlüsse. Die anzuwendenden Umrechnungsregeln werden im Schrifttum unter dem Begriff modifizie...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.2.5 Aufgliederungen und Erläuterungen

Rz. 130 Die in Abs. 2 Satz 5 der Vorschrift geforderte Aufgliederung und Erläuterung von Abschlussposten sind nur dann obligatorisch, wenn durch die Aufgliederung und Erläuterung eine wesentliche Verbesserung des Verständnisses der Gesamtaussage erreicht wird.[1] Sofern einzelne Posten aufgegliedert werden, sind sie auch zu erläutern. Dies erfordert regelmäßig Ausführungen, ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3 Gleichwertigkeit des befreienden Konzernabschlusses

Rz. 11 § 292 Abs. 1 Hs. 2 Nr. 1 Buchst. c) HGB stellt eine weitere Befreiungsoption für den Fall dar, dass der befreiende Konzernabschluss nicht direkt nach Maßgabe des Bilanzrechts eines EU-/EWR-Staates oder nach den IFRS aufgestellt wurde. Hierzu ist zu prüfen, ob der Konzernabschluss des übergeordneten MU mit Sitz im Drittstaat dennoch als inhaltlich gleichwertig angesehe...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.1 Umsatzerlöse aus der Veräußerung von Waren und Erzeugnissen

Rz. 59 Praxis-Beispiel Der betriebliche Leistungsbereich eines ProduktionsUnt erstreckt sich auf den Verkauf von Fertigerzeugnissen und ggf. Handelswaren, sodass die hieraus resultierenden Erträge als Umsatzerlöse auszuweisen sind; der Umsatzausweis darf aber nicht auf diese Sachverhalte beschränkt werden. Auch die Erlöse aus der Veräußerung von Abfall-, Spalt- und Kuppelpro...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 In der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten (Nr. 1)

Rz. 8 Zu den in der Bilanz anzugebenden Verbindlichkeiten (§ 266 Rz 143 ff. und § 268 Rz 29 ff.) ist nach Nr. 1 Buchst. a) der Gesamtbetrag derjenigen sich nach § 266 Abs. 3 C. HGB bestimmenden Verbindlichkeiten summarisch auszuweisen, die eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben, sowie nach Nr. 1 Buchst. b) unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten der Gesamtbe...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Berücksichtigung in der Konzernbilanz und der Konzern-GuV

Rz. 37 Eine Berücksichtigung der Vorgänge von besonderer Bedeutung für Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in der Konzernbilanz und der Konzern-GuV erfordert deren Nachbuchung in der Handelsbilanz II des TU.[1] Bei erfolgswirksamen Vorgängen sind auch die damit verbundenen Ertragsteuerauswirkungen zu erfassen. Bei den Eröffnungsbilanzbuchungen im Folgejahr sind Nachbuchungen...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Haftung gegenüber Auftraggeber

Rz. 79 Soweit ein Verstoß gegen die Pflichten aus § 323 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB erfolgt, haftet der verpflichtete Personenkreis (Rz 21) nach Abs. 1 Satz 3 der Vorschrift der geprüften Gesellschaft. Ebenso wie bei den Pflichten des Abschlussprüfers beschränkt sich die Haftung nicht auf die Parteien des Prüfungsvertrags, sondern bezieht ausdrücklich mit ein: den Abschlussprüfer...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Rz. 170 Zum Gegenstand der Konzernabschlussprüfung ist anzugeben, nach welchen Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht aufgestellt wurden. Darüber hinaus sind Angaben zum Prüfungsgegenstand erforderlich betreffend die Prüfung[1] der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresab...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 213 Als HK sind die im Herstellungsbereich des Unt angefallenen Aufwendungen der verkauften Erzeugnisse und in Rechnung gestellten Leistungen auszuweisen. Dieser Ausweis ist unabhängig vom zeitlichen Anfall der Aufwendungen, da er sich allein daran orientiert, welche Aufwendungen zur Erzielung der Umsatzerlöse des betreffenden Gj beigetragen haben. Entscheidend ist der B...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Abgrenzung latenter Steuern (Nr. 4)

Rz. 10 Während latente Steuern vor Einführung des BilMoG nur bedingt von praktischer Bedeutung waren,[1] hat die Einschränkung der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz sowie die Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F.) zusammen mit der grundlegenden Überarbeitung der Bilanzierungsvorschriften für latente Steuern dazu geführt, dass die...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken (Abs. 2 A. II. 1.)

Rz. 38 Unter diesem Posten wird das gesamte Grundvermögen des Unt ausgewiesen, sofern es dem dauernden Geschäftsbetrieb dienen soll. Auch im Falle der gewerblichen Grundstücksvermietung zählen Grundstücke zum AV.[1] Der Gesetzgeber schreibt keinen gesonderten Ausweis in Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten vor. Dieser undifferenzierte Ausweis wird in der Literat...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Gesamtbetrag sonstiger Verpflichtungen (Nr. 3a)

Rz. 21 Auch kleine KapG und Ges. nach § 264a HGB haben im Anhang den Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen anzugeben. Die Art. 16 Abs. 1d der RL 2013/34/EU umsetzende Angabepflicht nach Nr. 3a zielt somit bis auf die KleinstKapG (für die jedoch ggf. eine Angabepflicht aus § 264 Abs. 2 HGB resultieren könnte) für alle anhangerstellenden Unt darauf, die für d...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.1 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren (Abs. 2 Nr. 5a)

Rz. 91 Eine Definition für den Materialaufwand findet sich in den handelsrechtlichen Bestimmungen nicht. Dieser Umstand ermöglicht es, über den Materialverbrauch des Fertigungsbereichs hinaus auch den Materialverbrauch des Forschungs-, Entwicklungs-, Verwaltungs- und Vertriebsbereichs unter Posten Nr. 5a auszuweisen. Alternativ kann dieser auch unter dem Posten "sonstige bet...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Inhaltliche Bedeutung

Rz. 11 Das Gesetz selbst sieht keine Definition des Begriffs "maßgeblicher Einfluss" vor. Das DRSC definiert diesen in DRS 26.7 als die "Tatsächliche Mitwirkung an den für die Geschäfts- und Finanzpolitik des assoziierten Unts relevanten Entscheidungen, ohne dass diese Entscheidungen aufgrund eines beherrschenden Einflusses oder gemeinsamer Führung (mit-)bestimmt werden könn...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Konzernbilanzeid (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 315f Abs. 1 HGB-E haben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapG, die MU ist, als Inlandsemittent (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begibt und keine KapG i. S. d. § 327a HGB ist, in einer schriftlichen Erklärung nach bestem Wissen zu versichern, dass der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild d...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.2.2 Bewertungsgrundlagen

Rz. 118 Hierunter werden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und wertbestimmende Faktoren erfasst. Die Erläuterungspflicht umfasst demgemäß das Eingehen auf die Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten und die Bestimmung maßgeblicher Faktoren (Parameter, Annahmen, Ausübung von Ermessensspielräumen). Die Erläuterungspflicht verlangt nicht eine Wiederholung der bereits...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.11 Offenlegung des Bestätigungsvermerks

Rz. 211 I. R. d. Offenlegung gem. § 325 HGB haben große und mittelgroße Gesellschaften i. S. v. § 267 HGB auch den Bestätigungsvermerk bzw. Versagungsvermerk beim BAnZ einzureichen. Mittelgroße KapG/KapCoGes können gem. § 327 HGB größenabhängige Erleichterungen für die Offenlegung in Anspruch nehmen. Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den aufgestellten und geprüften Ja...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.10 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen (Abs. 2 Nr. 10)

Rz. 155 Der Posten "Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens" (§ 275 Abs. 2 Nr. 10 HGB) erfasst die laufenden Erträge der als Finanzanlagevermögen (§ 266 Abs. 2 A. III. HGB) zum Ausweis gebrachten VG, die nicht als Erträge aus Beteiligungen oder Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen gesondert ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Einklangprüfung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 87 Prüfungsobjekt ist der Lagebericht gem. § 289 HGB bzw. der Konzernlagebericht gem. § 315 HGB. Die dortigen gesetzlichen Anforderungen werden durch GoB konkretisiert, die mit DRS 20 Konzernlagebericht kodifiziert sind (Rz 56). Auch wenn die DRS qua Gesetzesvermutung nur Konzern-GoB darstellen, liefern sie wegen der weitgehenden inhaltlichen Übereinstimmung der Gesetzes...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Bedingte Erteilung von Bestätigungsvermerken

Rz. 157 Der Abschlussprüfer kann den Bestätigungsvermerk unter eine Bedingung stellen. Dabei kommt nur eine aufschiebende Bedingung in Betracht. Eine auflösende Bedingung, d. h. eine nachträglich wegfallende Wirksamkeit, ist im Hinblick auf das öffentliche Interesse an der Verlässlichkeit des Bestätigungsvermerks und aufgrund bestehender Rechtsfolgewirkungen (Feststellung de...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Vorräte

Rz. 52 Unter Vorräte sind Vermögensgegenstände (VG) zu verstehen, die zum Verbrauch oder zur Weiterveräußerung angeschafft oder hergestellt worden sind. Bei ProduktionsUnt sind hier Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige und fertige Erzeugnisse auszuweisen. HandelsUnt weisen hier Handelswaren sowie Hilfsstoffe aus. DienstleistungsUnt weisen demgegenüber unfertige Le...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Weiterveräußerungsabsicht (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 36 Gem. § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB besteht ein weiteres sachlich begründetes Einbeziehungswahlrecht für TU, wenn deren Anteile ausschl. zum Zwecke ihrer Weiterveräußerung gehalten werden. Die Vorschriften gelten für den beabsichtigten Tausch gegen Anteile an einem anderen Unternehmen analog. Dieses Wahlrecht ist insb. für institutionelle Anleger, wie Vermögensverwalter, Kred...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Erfasste Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 114 Das Verrechnungsgebot ist auf Pensionsverpflichtungen, Altersteilzeitverpflichtungen, Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen und andere vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen beschränkt. Für alle übrigen bestehenden Verpflichtungen besteht ein Verrechnungsverbot. Damit sind alle Arten von kurzfristig fälligen Verpflichtungen ggü. Arbeitnehmern von einer S...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Einbeziehung des inländischen Teilkonzerns (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 14 Der befreiende Konzernabschluss darf grds. frei nach dem Recht des Sitzstaates des übergeordneten MU aufgestellt werden (§ 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HGB), jedoch mit der Einschränkung für den KonsKreis, wonach das zu befreiende MU und seine TU in den befreienden Konzernabschluss aufzunehmen sind, es sei denn, es liegt ein Grund vor, aufgrund dessen z. B. nach § 296 HGB ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.7.2 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten (Abs. 2 Nr. 7b)

Rz. 124 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 7b HGB sind Abschreibungen auf das UV gem. § 253 Abs. 4 HGB auszuweisen, die den üblichen Umfang der Abschreibungen auf Gegenstände des UV wesentlich übersteigen (§ 253 Rz 278 ff.), d. h., lediglich die Mehrabschreibungen sind hier zu erfassen. Abschreibungen für Wertpapiere des UV sind auch im Falle einer gegebenen Unüblichkeit nicht...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Weitere Einschränkungen des Verrechnungsverbots in der Bilanz

Rz. 127 Neben den Ausnahmetatbeständen einer zwingenden Verrechnung von Aktiv- und Passivposten in der Bilanz bestehen weitere Ausnahmen vom Verrechnungsverbot. Eine der bedeutsamsten Ausnahmen ist das Vorliegen einer Aufrechnungslage (§§ 387 ff. BGB). Forderungen und Verbindlichkeiten dürfen danach gegeneinander aufgerechnet werden, sofern sie am Stichtag zwischen denselben ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.2 Bestätigungsvermerk (Abs. 1a Satz 2)

Rz. 42 Wird ein Jahresabschluss, IFRS-Einzelabschluss oder Konzernabschluss pflichtgemäß publiziert und ist dieser der gesetzlichen Prüfungspflicht unterworfen (Jahresabschluss mittelgroßer und großer KapG sowie alle Konzernabschlüsse), so ist der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über dessen Versagung in vollständigem Wortlaut (§ 322 Rz 24 ff.) – also nebst Beschreibung ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Prüfungsurteile

Rz. 129 Bei der Nennung des geprüften Unternehmens ist die Firma des MU, das den Konzernabschluss aufstellt, anzugeben. Die Beschreibung des Prüfungsgegenstands erfolgt durch Hinweis auf den Konzernabschluss und Konzernlagebericht, anstelle Jahresabschluss und Lagebericht. Die Bestandteile des Konzernabschlusses sind zu nennen, d. h. gem. § 297 Abs. 1 HGB Konzernbilanz, Konz...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3 Fortführung der Regelungen des § 312 HGB a. F. für Erwerbe von assoziierten Unternehmen vor Anwendung des BilMoG

Rz. 23 Ebenso wie für die KapKons sieht der Gesetzgeber eine ggf. parallele Behandlung der Kapitalanteilsmethode nach § 312 Abs. 1 Nr. 2 HGB a. F. sowie der aktuell nur noch gültigen Buchwertmethode (▪▪▪§ 312 Rz 24) vor, soweit für Altfälle vor Anwendung des BilMoG Erwerbe von assoziierten Unt stattfanden, die nach der Kapitalanteilsmethode dargestellt wurden und seit dem Gj...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Mindestgliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 132 § 247 HGB regelt den Inhalt der Bilanz für Kaufleute. Eine Regelung zum Inhalt der GuV, die gem. § 242 Abs. 3 HGB Teil des Jahresabschlusses ist, enthält lediglich § 246 Abs. 1 HGB, wonach der Jahresabschluss sämtliche Aufwendungen und Erträge zu enthalten hat. Eine Anlage zur Bilanz, wie dies § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG für Offenlegungszwecke ermöglicht, würde damit den...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.1 Regelungsinhalt

Rz. 141 § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB verlangt im Zuge der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen VG und Schulden die Beibehaltung der auf den vorhergehenden Abschluss angewandten Bewertungsmethoden. Die Bilanzrichtlinie 2013/34/EU spricht dagegen formal von Rechnungslegungsmethoden und Bewertungsgrundlagen. Eine Übernahme der Formulierung aus der Bilanzrichtlinie 2013/34/E...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.1.3 Lagebericht

Rz. 110 Da bereits in der Vorwegberichterstattung eine Beurteilung der Lageberichterstattung der gesetzlichen Vertreter erfolgt ist (Rz 49), erstreckt sich die hier vorzunehmende Beurteilung auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschrift von § 289 HGB.[1] Liegen Mängel vor, hat der Abschlussprüfer diese hier darzulegen (zur Berichterstattung über Unrichtigkeiten und Verstöße...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Angaben zum Geschäftsverlauf und Analyse von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 20 Der Geschäftsverlauf des Gj ist in einem Wirtschaftsbericht zu analysieren, zusammenzufassen und wiederzugeben. Hierbei sind die Geschäftsfelder des Konzerns sowie die Struktur und Komplexität des Konzerns ausgewogen und umfassend zu berücksichtigen. Es sind nicht nur finanzielle Angaben, sondern auch nicht finanzielle Leistungsindikatoren in den Wirtschaftsbericht au...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts bzw. auf einen sonstigen Sachverhalt (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 105 Die in § 322 Abs. 2 Satz 2 HGB enthaltene Anforderung nach einer allgemein verständlichen und problemorientierten Beurteilung wird ergänzt durch Abs. 3 Satz 2, wonach der Abschlussprüfer zusätzliche Hinweise auf Umstände aufnehmen kann, auf die er in besonderer Weise aufmerksam machen möchte. Mit diesen Regelungen wollte der Gesetzgeber dem Abschlussprüfer die Abkehr...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1 Ausweis der Anteile

Rz. 39 § 264c Abs. 4 Satz 1 HGB bestimmt, dass Anteile, die von der haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaft an ihrer Komplementärgesellschaft gehalten werden, in Abhängigkeit von der Beteiligungshöhe auf der Aktivseite ausgewiesen werden müssen. Infrage kommt hier entweder ein Ausweis als Anteile an verbundenen Unt (§§ 271 Abs. 2, 290 HGB) oder ein Ausweis als Betei...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.10 Bestätigungsvermerk in fremder Sprache

Rz. 207 Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den geprüften Jahresabschluss, der wiederum nach § 244 HGB zwingend in deutscher Sprache aufzustellen ist. Damit ist nach h. M. auch der Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB zwingend in deutscher Sprache zu erteilen.[1] Dies gilt auch für die Offenlegung gem. § 325 HGB. Rz. 208 Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Übersetzunge...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.32 Nicht ausschüttbare Beträge (Nr. 28)

Rz. 166 Die Vorschrift der Nr. 28 zielt auf den Schutz der Gläubiger des Unt. Es soll Transparenz darüber hergestellt werden, in welchem Umfang im Jahresergebnis Beträge enthalten sind, die nicht ausgeschüttet werden können, soweit nicht in zumindest derselben Höhe jederzeit auflösbare Gewinnrücklagen zzgl. eines Gewinnvortrags und abzgl. eines Verlustvortrags im Unt vorhand...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.5 Hinweise

Rz. 140 Ergeben sich wesentliche Unsicherheiten aus der Tatsache, dass ein Zwischenabschluss für ein in den Konzernabschluss einbezogenes TU gem. § 299 Abs. 2 HGB nicht aufgestellt wurde, ist dies in einem gesonderten Abschnitt als Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts (Rz 109) gem. § 322 Abs. 3 Satz 2 HGB anzugeben. Rz. 141 Ein Hinweis ist auch dann geboten, wenn der K...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.8 Anlagen zum Prüfungsbericht

Rz. 148 Zu unterscheiden sind obligatorische und fakultative Anlagen zum Prüfungsbericht. Obligatorische Anlagen zum Prüfungsbericht sind: geprüfter Jahresabschluss, geprüfter Lagebericht, Fragenkatalog des IDW PS 720 bei Erweiterung des Prüfungsauftrags nach § 53 HGrG (Rz 137). An fakultativen Anlagen kommen in Betracht: Bestätigungsvermerk (soweit kein Testatsexemplar ausgefert...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Mitglieder

Rz. 10 Das DRSC ist ein eingetragener, selbstlos tätiger Verein,[1] dessen Mitglieder ausschl. juristische Personen und Personenvereinigungen sind, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen oder sich mit der Rechnungslegung befassen.[2] Private Mitgliedschaften sind im Gegensatz zur Gründungssatzung nicht mehr vorgesehen, allerdings wurden zum Zeitpunkt de...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Prüfungsurteile

Rz. 30 Es existieren folgende Formen des Prüfungsurteils: uneingeschränktes Prüfungsurteil, eingeschränktes Prüfungsurteil, versagtes Prüfungsurteil, Nichtabgabe eines Prüfungsurteils. Rz. 31 Da bei einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk zwischen Einwendungen und Prüfungshemmnissen als Grund für die Einschränkung differenziert wird, ergibt sich folgendes Schaubild: Abb. 3: Art...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.7 Zweigniederlassungsbericht (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 77 § 315 Abs. 2 Nr. 3 HGB fordert das Eingehen auf für das Verständnis der Lage des Konzerns wesentliche Zweigniederlassungen der insgesamt in den Konzernabschluss einbezogenen Unt im Konzernlagebericht. Anzugeben sind Zweigniederlassungen (Begriff analog zu § 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB, § 289 Rz 96), des MU sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen TU und quotal einbezog...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.39 Ergebnisverwendungsvorschlag oder -beschluss (Nr. 34)

Rz. 177 § 285 Nr. 34 HGB fordert auf Basis der RL 2013/34/EU für mittelgroße und große KapG den Einbezug des Vorschlags für die Ergebnisverwendung oder des entsprechenden Beschlusses in den Anhang. Bislang war dieser nicht Bestandteil des Jahresabschlusses, aber dennoch nach § 325 HGB offenzulegen. Damit sind die Angaben von der Geschäftsführung schon zu einem Zeitpunkt vor ...mehr